WEG-Teilung
Das heißt, dass man als Eigentümer von einer der Neubauwohnungen gleich die Komplettsanierung des Hauses daneben später mitbezahlen darf, wenn es eine Einheit ist...? Na dann gute Nacht...
Selbst wenn es bei WEG-Teilung bliebe (ist manchmal sinnvoll etwa für die Ausnutzungskennzahlen der Grundstücke, Abstandsflächen etc.), können nach WEG-Recht daraus zwei Verwaltungseinheiten geschaffen werden, die dann auch finanziell voneinander unabhängig sind, nehmen nicht an WEG-Versammlungen des anderen Teil, haben eigene Rücklagen für Reparaturen usw. Kein Neubau-Eigentümer muss für die Schäden am Nachbarhaus mitbezahlen;-)