Frag das Frankfurter Forum

  • Zugrunde liegt eher die Annahme, es gebe in Frankfurt eine übergeordnete, hoheitlich handelnde Instanz, die Bauplätze für Wohnhochhäuser zuweist. Dem ist natürlich nicht so. Von den zahlreichen Grundstückseigentümern trifft jeder seine eigenen Entscheidungen. Abgesehen davon wird nicht über Flächenknappheit für neue Wohnhochhäuser geklagt, dort wären die Wohnkosten ohnehin hoch, sondern über das Fehlen preiswerter Wohnungen. Solche entstehen regelmäßig nicht dadurch, dass Bestand aus der früheren Nachkriegszeit abgerissen und die Flächen dann neu bebaut werden. Da Konversionsflächen weitgehend aufgebraucht sind, hilft letztlich nur noch die grüne Wiese.

  • Hier ein paar Beispiele, die Adressen erkennt man schon in den Bilder, die Mainzer Landstrasse z.b. würde viel reicher wenn nur einige dieser Flächen neubebaut würden


    https://image.ibb.co/knwbT9/Screenshot_483.jpg


    https://image.ibb.co/hpgAo9/Screenshot_484.jpg


    https://image.ibb.co/kkXGT9/Screenshot_485.jpg


    https://image.ibb.co/fzMzgU/Screenshot_486.jpg


    Wie schon gesagt wahrscheinlich wären die Mieter/Eigentümer dieser Gebäude zu teuer und kompliziert zu gewinnen um mögliche Investoren zu finden aber ich vermute, das noch grössere Hindernis ist die Stadtverwaltung und alle rechtliche und bürokratische Voraussetzungen, auch die Stadt müsste vielleicht zuerst die Infrastruktur für solche Umnutzung bereitstellen, da ist es anscheinend einfacher, neue Stadtviertel zu planen als das noch bestehende zu verdichten und verbessern


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  • Abgesehen von dem einen Flachbau im ersten Bild und dem Parkplatz im zweiten Bild sehe ich da aber nirgends was zum Nachverdichten im Sinne von mehr Baumasse als bisher. Gerade im letzten Bild (mitten im Westend!) ist die Ausnutzung sogar eher schon deutlich zu hoch. Über das Stadtgebiet verstreute solitäre Hochhäuser die das gesamte Stadtbild nur versauen sollte man aus guten Gründen nicht zulassen. Und glücklicherweise lässt sich die Stadt (noch) nur selten (aber meiner Meinung nach immer noch zu oft) dazu breitschlagen, die Bebauungspläne - die den gesetzlichen Rahmen dafür vorgeben was erlaubt ist - entsprechend anzupassen.
    Es gibt einen Hochhausrahmenplan der auf jeden Fall fortgeschrieben gehört, um die beiden bestehenden Hochhauscluster weiter zu vergrößern, zumal die noch verfügbaren Standorte mittlerweile arg zur Neige gehen, aber Wildwuchs soll es auf keinen Fall geben.
    Für Nachverdichtung (aber ebenfalls nicht durch Hochhäuser, sondern durch kleinteilige Blockrandstrukturen) eignen sich eher Brachflächen und vor Allem die ausgedehnten Nachkriegssiedlungen mit ihren unseligen Zeilenbauten; und mich würde auch nicht verwundern wenn in den Hochhausgetthos der 70er Jahre mit ihren riesigen Abstandsflächen bei Abriss und Neubau als Blockrandbebauung bei deutlich verringerter Geschosszahl trotzdem mehr Wohnungen als bisher machbar wären.

  • Hat eventuell jemand die Information, wann die Eigentumswohnungen im Hafenpark Quartier in den Verkauf gehen? Meine letzte Auskunft (Anfang des Jahres) war Sommer, aber ich habe bisher nichts gehört.

  • ^ Konkrete Informationen habe ich nicht, nur ist es so, dass das "Stadtumbaugebiet" zu Teilen von der Seveso-Problematik betroffen ist. Das Stadtplanungsamt wird zu prüfen haben, welche Maßnahmen des Stadtumbaus evtl. nicht (mehr) mit dem Seveso-Vertrag in Einklang stehen, den die Stadt Frankfurt im Frühjahr 2018 mit den im IP Griesheim angesiedelten Betrieben geschlossen hat. Der besagt nämlich u.a.


    "Zur planerischen Vorsorge gegen sonstige Gefahren im Sinne der Seveso-III-Richtlinie infolge von schweren Unfällen verpflichtet sich die Stadt, in einer 500 Meter tiefen Abstandszone, gemessen von der jeweiligen Grenze der INDUSTRIEPARKS (= Planungszone gemäß Anlage 1), auf die Einleitung und Durchführung von Bauleitplanverfahren, die die planungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung eines oder mehrerer Schutzobjekte im Sinne der Seveso-III-Richtlinie zum Inhalt haben, zu verzichten und diese Abstandszonen im Rahmen von weitergehenden städtebaulichen Entwicklungskonzepten im Sinne von §1 (6) Nr. 11 BauGB zu berücksichtigen.
    ...
    Innerhalb der 500 Meter-Abstandszone wird die Stadt Schutzobjekte in der Regel nicht genehmigen. Die Stadt wird ferner verhindern, dass bestehende Gebiete innerhalb der 500 Meter-Abstandszone durch sukzessive Genehmigung von Einzelvorhaben schleichend den Charakter eines Schutzgebietes im Sinne der Seveso III-Richtlinie annehmen können, und bei Bedarf zu diesem Zweck auch geeignete planerische Mittel ergreifen. Die Stadt verpflichtet sich, auf die erstmalige Zulassung schutzbedürftiger Nutzungen innerhalb des angemessenen Abstandes zu verzichten."


    Ich könnte mir vorstellen, dass unter Berücksichtigung dessen das Stadtumbaugebiet neu abgegrenzt werden muss.

  • Die angrenzenden Gebiete zum Planungsgebiet Griesheim-Mitte sind höchstens Gewerbegebiete. Meines Wissens gehören sie nicht zum Industriepark Höchst, der von diesem Teilplanungsgebiet Griesheim-Mitte weit über 1km entfernt liegt.
    Ich habe gerade konkretere Planungsdaten gefunden planungskonzept-ahornstrasse-2

  • Die 500-m-Schutzzone wird vom Zaun des Industrieparks gemessen, d.h. von der Südseite der Bahnstrecke aus. Der östlichste Zipfel des IP liegt am Bahnübergang Elektronstraße. Wenn ich nachmesse, reicht die Schutzzone bis nördlich der Froschhäuser Straße, und von besagtem Zipfel aus sogar fast bis zur Kastanienstraße. Weite Teile des Planungsgebietes liegen also keineswegs 1 km vom IP enfernt, das westliche Ende der Buchenstraße hat einen Abstand vom Zaun von exakt 500 m, d.h. fast alle Flächen, die das Planungskonzept skizziert, liegen in der 500-m-Zone.

  • Vielen Dank, tunnelklick.
    Dann müsste beim Planungskonzept Griesheim-Mitte doch geklärt werden,ob es im IP Griesheim Unternehmen gibt, die unter diese Seveso Richtlinie(n) fallen bzw. ob es im IP Griesheim störanfällige Unternehmen gibt. Gehen Gefahren von deren Produktion für die umliegende Bevölkerung aus? Sind die Sicherheits-abstände überhaupt gewahrt?

  • Das wurde natürlich geklärt und der unter #1602 erwähnte Vertrag wurde mit allen im IP Griesheim ansässigen Betrieben geschlossen. Deshalb muss jetzt geklärt werden, ob das Planungskonzept noch mit dem Vertrag kompatibel ist. Der IP Griesheim ist ein Chemiestandort und damit per se gefährlich, deshalb unterliegt das gesamte Areal der StörfallVO. Die Sicherheitsabstände sind für den gewachsenen Altbestand natürlich - schlimm genug - nicht gewahrt, aber es soll sichergestellt werden, dass nicht noch mehr Leute den Störfallrisiken ausgesetzt werden. Bestimmte besonders schutzbedrüftige Nutzungen, wie z.B. Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, sind deshalb auch in einer weiterten Schutzzone nicht zulässig; jüngstes "Opfer", dass die Stadt Frankfurt insoweit gebracht hat, war die Verlegung des Standortes für ein neues Gymnasium in Nied auf den Unicampus Westend (siehe hier > #190-#192).


    Dasselbe gilt für den IP Fechenheim (ex. Casella) und den IP Höchst (ex. Farbwerke Hoechts AG).

  • Haben wir den Wippkran von Wolff (166 B?) in Frankfurt schon mal gesehen? scheint mir ein Novum zu sein. Gut bei der Dichte an dieser Stelle wohl auch kaum anders darstellbar.



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    Mod: Beitrag aus dem Thread "Ex-Commerzbank-Hochhaus NMS 32–36 wird "Global Tower" (2018-20)" hierher kopiert und gekürzt.

  • Blockrandbebauung Henninger.... ?



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    Bild Beggi, #318 Henninger Strang


    Kann gerne in "Frag das Frankurter Forum" .....

  • Zumindest beim Henninger Turm stand auch schon ein Wolff 166 B aber nicht
    für den eigentlichen Turmbau sondern für die wie sagt man? Randbebauung?

  • Hat jemand Bilder von den unterlegenen Entwürfen des Coba-Turms aus den 90ern? Oder gibt es die schon irgendwo in einem Threat?

  • Einige Modellfotos aus dem 1991 ausrichteten Architektenwettbewerb gibt es in diesem Thread (das DAM hat 13 Originalmodelle aus diesem Wettbewerb in seiner Sammlung). Ansonsten hilft Google.

  • Straßenmarkierungen

    Evt. war es irgendwann schon mal ein Thema. Ich hab dazu allerdings nichts im Forum gefunden. Mir fällt schon seit längerem auf, dass bei Neuteerung vierspuriger Straßen (also 2+2) in der Innenstadt keine Fahrbahn markierenden gestrichelten Mittelstreifen mehr aufgemalt werden. Das erste Mal ist mir das bei der Kurt-Schuhmacher-Straße an der alten Brücke aufgefallen. Dann im Europaviertel, auf der Eschersheimer Landstraße und jetzt auch anderswo. Auch schraffierte Flächen werden häufig nur noch angedeutet. Man erhält so große schwarze Flächen und viele Autofahrer machen dann aus zwei eher eine bis anderthalb Spuren. Sieht also nicht nur doof aus, sondern macht die Nutzung ineffizienter. Weiß jemand, ob die StVO oder die Strassenbauvorschriften geändert worden sind? Oder ist das evt. ideologisch so gewollt? Oder will man nur ein paar Liter Farbe sparen?

  • Sieht also nicht nur doof aus, sondern macht die Nutzung ineffizienter.


    Das Gegenteil soll der Fall sein. Verkehrswissenschaftliche Studien belegen, dass der Verkehr auf überbreiten Fahrspuren flüssiger läuft. In Frankfurt gab es vor dem Umbau der Straßenbahnhaltestelle Konstablerwache, deren Bahnsteige wegen der SL 18 zu Lasten der Fahrstreifen verbreitert wurden, einen Verkehrsversuch. Es sollte ermittelt werden, ob es wegen der Engstelle neben den Bahnsteigen zu Rückstaus kommt. Nichts dergleichen ist passiert, der Autoverkehr läuft dort so flüssig wie zuvor. Das war m.W. der erste Fall einer sog. überbreiten Fahrspur. Seither werden auf innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen die Fahrbahnmarkieren bei Gelegenheit von Bauarbeiten, dort wo es vertretbar ist, nicht wieder hergestellt oder entfernt.


    Eine Anfrage aus dem Kreis der Stadtverordneten


    Seitdem auf einigen wichtigen, breiten Straßen und Brücken die Fahrstreifen teilweise entfernt beziehungsweise unterbrochen wurden, entsteht Unklarheit über die Anzahl der Fahrstreifen, und das führt zu unschönen Situationen bei der Nutzung dieser Straßen beziehungsweise Brücken.
    Daher frage ich den Magistrat: Was beabsichtigt der Magistrat mit seiner Fahrstreifenphobie?


    hat der Magistrat so beantwortet:

    Der Magistrat hat keine Phobie vor Fahrbahnmarkierungen. Der Verzicht in der Innenstadt auf Fahrstreifenmarkierungen im Einrichtungsverkehr, zum Beispiel in der Börsenstraße, dient der Dämpfung der Geschwindigkeit und letztendlich der Verkehrssicherheit.


    Die hier angesprochene sogenannte "überbreite Fahrspur" führt durch den Verzicht der Spurmarkierung zu einer Aufhebung zweier separater Fahrspuren unter Beibehaltung einer zweistreifigen Verkehrsführung. Sie veranlasst den Fahrzeughalter aufgrund der geringeren Fahrzeugabstände zu erhöhter Aufmerksamkeit mit einer daraus resultierenden Geschwindigkeitsreduzierung. Das gewonnene Breitenmaß kann in vielen Fällen bei begrenzten Fahrbahnbreiten die Anlage eines Rad-Schutzstreifen ermöglichen.


    Es kommt halt ein bißchen aufs persönliche Temperament an, wieviel Nähe zum Nachbarn man sich zutraut.