Friedrich-Ebert-Anlage voll gesperrt
Morsche, weiß den wer oder was gehoben wird, möglich wäre ja z.B. Klimageräte aufs Selmi Hochhaus abzustellen?
http://www.frankfurtammain.mobi/sixcms/detail.php?id=8440&_ffmpar[_id_inhalt]=33054172
Morsche, weiß den wer oder was gehoben wird, möglich wäre ja z.B. Klimageräte aufs Selmi Hochhaus abzustellen?
http://www.frankfurtammain.mobi/sixcms/detail.php?id=8440&_ffmpar[_id_inhalt]=33054172
^ Genau so ist es.
Mod: Frage bezieht sich auf das Dom-Römer-Projekt:
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Weiss eigentlich jmd, warum der Platz am U-Bahn-Aufgang Schirn nicht prioritär gepflastert und schon mal freigegeben wurde?
Insbesondere oberhalb der Arkadenreihe spräche doch nichts dagegen, da wird auch nichts gelagert/als Baustellenfläche genutzt...
Hat jemand von euch eine Ahnung was hier beim Marienturm vor sich geht ? - bzw was dort eben erstellt wird - kann mir das nicht so ganz erklären.
` wenn es was Dauerhaftes sein sollte, dann wäre es etwas unpraktisch, sich jetzt schon die Logistikflaeche damit zuzustellen. Es könnten die Ständer für die Fassadenelemente sein.
Da unten ist nichts Dauerhaftes geplant; lediglich ein kleines Vordach für den dortigen Eingang. Aber nicht mit den Ausmaßen der jetzt erkennbaren Konstruktion. Also irgendein Baubehelf ...
Die Stützen könnten eine Lager-Plattform aufnehmen, unten entsteht zusätzlich ein aufgeräumter und geschützter Zugang, wohin auch immer.
Sagt mal, wer ist denn eigentlich der Eigentümer vom Grundstück zwischen dem Omniturm, dem Four und dem Commerzbank-Turm (also der noch zu entstehende Platz)?
Falls TS/die Omniturm-Eigentümer nicht der/die Eigentümer ist/sind (davon gehe ich mal aus), hätten sie trotzdem ein durchsetzungsfähiges Recht darauf, dass dieser Platz zeitnah entsteht (im Ergebnis also ein Recht auf Abriss des Nachbargebäudes)? Ich frage deshalb, weil ich mir überlegt habe, was wohl passieren würde, wenn das Four doch nicht realisiert oder auf nicht absehbare Zeit verschoben werden würde ... ein rein hypothetischer Gedanke, der aber bei diesem riesigem Investitionsvolumen durchaus hin und wieder mal aufkommen kann und bei mir auch tut.
Wenn ich mich richtig erinnere, ist der Haupteingang/Lobby des Omniturms ja auch zu diesem Platz hin ausgerichtet.
Der B-Plan 702 Ä setzt das Platzareal als öffentliche Straßenfläche fest. Wem immer die Fläche gehört, sie könnte nur unter Beseitiung dieser Festsetzung wieder bebaut werden, sei es durch eine Befreiung oder durch Planänderung. Das bedeutet: nach Aufgabe der jetzigen baulichen Nutzung (wie lange stehts denn schon leer?) erlischt irgendwann die Baugenehmigung und für eine neue Nutzung müsste eine Baugenehmigung beantragt werden (Nutzungsänderung vielleicht), die wegen der entgegenstehenden Festsetzung nicht erteilt werden könnte. Aber ob die Omniturms einen Anspruch auf B-Planverwirklichung haben, scheint mir fraglich.
Na ja, die Entkernung der Nachbarbebauung ist schon im Gange und auch der Abriss dürfte bald folgen.
Selbst wenn man mal als Worst Case Szenario annimmt, dass sich sich das Projekt Four um Jahre verschiebt, so benötigt der Omniturm keinen endgültig hergestellten Platz vor seinem Haupteingang. Es braucht dort nur eine gewisse freie Fläche als Zuwegung. Und selbst wenn sich Four verzögert wird das IBCF garantiert nicht wieder voll vermietet.
Zur Not müsste Tishman Speyer also eben die Kosten für einen Teilabriss und Herstellung eines provisorisch asphaltierten Platzes übernehmen. Da wird man sich schon einigen können, zu hohe Zusatzkosten würde dies nicht verursachen. So hätte man zwar keinen optisch schönen, aber trotzdem funktionalen Platz.
Der Abriss wird bald auch so erfolgen und somit braucht sich Tishman Speyer keine großen Sorgen machen, dass der Omniturm keinen richtigen Zugang hat, egal wie zügig Four verwirklicht wird.
Ich hätte jetzt angenommen, dass der Platz sowieso erst nach der Fertigstellung von FOUR eingerichtet und vorher für die Baustellenlogistik benutzt wird, oder?
Am Wochenende wurde das Größere der beiden Hausboote an der Wörthspitze in Höchst von seinem Platz weggeschleppt.
Weiß jemand wohin die Reise ging? Ich hoffe doch sehr das Boot wird nur auf Vordermann gebracht und kehrt dann an seinen angestammten Platz zurück.
Der Grand Tower hat meines Wissen keinen geförderten Wohnungsbau, da war der Bauträger wohl rechtzeitig mit der Planung fertig.
Der Grand Tower brauchte keine Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans, weil der die Überschreitung der festgesetzten Höhe für Technikgeschosse zulässt und diese Überschreitung nicht zu einer bodenwertsteigernden Erhöhung der Hauptnutzflächen führt. Der Bauherr wollte hier nichts, was ihm der alte B-Plan nicht schon zubilligt, kein Mehr und kein Anders.
^War mir nicht bewusst, dass die zusätzliche Höhe nur auf die Technikgeschosse zurückzuführen war. Wobei ich die Begründung schon etwas merkwürdig finde - irgendwo müssen die Technikgeschosse ja hin. Letztlich führt die Überschreitung der festgesetzten Höhe durch Technikgeschosse dann doch zu zusätzlichen Wohngeschossen, oder übersehe ich da etwas?
Kann auch evtl.verschoben werden,aber:kann es sein,dass es beim Tower 90 ähnlich ist?
Denn dazu gab es seit 1,5 Jahren auch überhaupt keine Neuigkeiten mehr,ähnlich wie beim PDT.Nicht,dass er gekürzt wird,sondern,dass der Investor unmögliche Auflagen bekommen hat?
Schließlich musste dort ja ein komplett neuer B-Plan erstellt werden,der wohl immer noch nicht rechtskräftig ist.Und auf der Webseite von GSP Städtebau ist er soweit ich weiß auch nicht mehr zu finden.
^ da gibts ja noch den flacheren Blockrand, der zum Komplex dazu gehört.
^Der Blockrand wird aber soweit ich weiß von der ABG gebaut.
Im übrigen findet sich der Tower 90 durchaus noch auf der Webseite der gsp: http://www.gsp-staedtebau.de/neuigkeiten/tower-90.html. Könnte sein, dass bei gsp nicht genügend Kapazitäten vorhanden sind Grand Tower und Tower 90 gleichzeitig zu bauen.
Der Bau von Tower 90 kollidiert derzeit mit dem Bau der Stadtbahnstrecke U5. Letztere wird Priorität haben, also dauert es mit dem Hochhaus noch etwas. Kann man aber alles im entsprechenden Projektstrang nachlesen. Und der Bauherr von Wohnhochhaus und Blockrand muss nicht identisch sein, Regelungen dazu trifft der (geänderte) Bebauungsplan.
Letztlich führt die Überschreitung der festgesetzten Höhe durch Technikgeschosse dann doch zu zusätzlichen Wohngeschossen, oder übersehe ich da etwas?
Nein, aber die Festsetzung lautet:
Die festgesetzten maximalen Höhen beziehen sich auf die Oberkante der höchsten Gebäudeteile. Eine Überschreitung der Höhen für technische Bauteile oder Technikgeschosse kann ausnahmsweise zugelassen werden. Alle Höhenangaben sind absolute Maße in Metern über dem Gehweg.
Die Überschreitung der Höhe war ausnahmsweise möglich, eine Ermessensentscheidung ("kann zuigelassen werden"), deshalb ist keine Befreiung von einer Festsetzung notwendig; hat der Plangeber schon selbst erwogen. Das muss man im Kontext der Festsetzung für das fragliche Teilgebiet "MK3" sehen, die für Skyline-Plaza, One, Kap Europa und Grandtower eine max. Gesamt-BGF von 270.000 m² vorsieht. Ich nehme an, dass die Ausnahme in der Höhe nicht zu einer Überschreitung dieser maxBGF führte und deshalb unproblematisch war.