Wenn man aufmerksam die letzten Posts liesst, stellt man allerdings fest das genau das eher nicht passieren wird. Ich zitiere aus Schmittchens Beitrag #575...
Um das denkmalgeschützte Erschließungs- und Bürogebäude des Kunstvereins aus den 1950er Jahren unberührt zu lassen, soll ein baulicher Abstand von etwa 30 cm zwischen Torbogen und Fassade eingehalten werden.
Die Unantastbarkeit des Kunstvereins oder des wie Du Ihn nennst „Fremdkörpers“ ist ja gerade der Grund für die Problematik.