^
Glaub ich nicht. Die Neubebauung des Dom-Römer-Areals gemäß Wettbewerb wurde ja errichtet, wenn auch nur für einen Tag. Danach müsste sich der Investor sich nur noch an die Gestaltungssatzung halten, die eine originalgetreue Rekonstruktion vermutlich nicht verbieten könnte. Die ganze Aktion wäre zwar teuer, meiner Meinung nach aber erlaubt ...
... und irgendwie sogar spaßig