Klingt ein wenig nach Vermischung von Staat und Religion. Sollte der Staat sich nicht eher für Aufklärung, Bildung und Wissenschaft einsetzen als für den Aberglauben.
Der Staat wird sich auch immer für die Belange des Glaubens (und zwar egal welchen) einsetzen. Deutschland ist kein laizistischer Staat. Die relevanten Bestimmungen aus der Weimarer Reichsverfassung wurden seinerzeit 1:1 ins Grundgesetz übertragen. Im Übrigen sind Religionsgesellschaften Körperschaften des öffentlichen Rechtes und werden natürlich auch von der Politik entsprechend behandelt.