Interessant ist auch, was Rüdiger Rubel bei der Frage von Flügen in den nächtlichen Randstunden zwischen 22 und 23 Uhr sowie 5 bis 6 Uhr geäußert hat. Der Richter machte ein Fragezeichen hinter die Zahl der durchschnittlich 150 Nachtflüge in dem Zeitraum von 22:00-06:00 Uhr, die sich über das Jahr sehr unregelmäßig verteilen könnten und mahnte, es dürfe keine Ballungen von Flügen kurz vor 23 Uhr und kurz nach 5 Uhr geben.
Wenn dies umgesetzt werden sollte, so wäre dies für die Lufthansa in Zukunft schwieriger eine Welle vor 23:00 Uhr anzubieten.
Wahrscheinlich ist für die Regelung des Nachtbetriebs eine Planergänzung notwenig, die sich an den strikten Vorgaben des Kasseler VGH und des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts orientieren müsste. Darin wäre dann auch zu regeln, wie der Verkehr vor der Nachtruhe abschwillt und morgens nach 05:00 anschwillt.