Verkehrsprojekte

  • Ich stimme dem Vorredner zu – dadurch das die beiden Autospuren sowieso jetzt bereits zu schmal für zwei Spuren sind, wird aufgrund des breiteren Bahnkörpers eine Markierung von zwei Autospuren unmöglich, somit wird es eine überbreite Spur werden. Da können dann vielleicht gerade so zwei VW up! nebeneinander fahren. Aber die CDU kann sich dann ja trotzdem als Verfechterin der Zweispurigkeit feiern - dass das zwar Quark ist, interessiert ja derzeit nicht.

    Vom mangelhaften Rad-/Fußweg gar nicht erst zu sprechen.

  • Es herrscht weiterhin Verwirrung, was denn da eigentlich am Donnerstag beschlossen wurde. Die Leipziger Volkswagenzeitung sprach mit Michael Jana, Amtsleiter des MTA: Nach Studium aller Beschlusspunkte sei festzustellen, „dass die Vorlage im Wesentlichen bestätigt worden ist“, Hier geht es um den zentralen Punkt des Beschlusses: die Verbreiterung des Gleisbettes. Eine Maßnahme, die notwendig ist und vom Plenum auch nicht in Abrede gestellt wurde.


    Gegen die Radwegbenutzungspflicht auf dem gemeinsamen, viel zu schmalen Geh- und Radweg in landwärtiger Richtung liegen bereits jetzt Widersprüche vor. „Diese Benutzungspflicht müssen wir aufheben.“ Was das Vorschriftenwerk stattdessen anbiete, sei noch zu prüfen.


    Dann folgt eine Menge Spekulation, wobei Dominic Welters wie auch alle anderen LVZ-Redakteur*innen entweder selbst nicht in der Lage ist zu erkennen oder ihren Leser*innen nicht zumuten wollen zu schreiben, dass der Platz mit 5,50 oder 5,60 m Breite gar nicht mehr für zwei MIV-Fahrstreifen nebeneinander ausreicht, sie daher auch nicht markiert werden können und damit die allermeisten PKW-Lenker*innen dann auf einem überbreiten Fahrstreifen ohne Markierung nicht nebeneinander, sondern hintereinander fahren werden.


    Stadt und LVB hoffen dennoch, ab April 2025 mit den Umbaumaßnahmen in der Prager Straße beginnen zu können. Ziel sei es, in der kommenden Woche die Ausschreibung zu veröffentlichen.


    LVZ 22.11.2024

    Nach Stadtratsentscheid in Leipzig: Prager Straße künftig mit vier oder drei Autospuren?

    https://www.lvz.de/lokales/lei…QDRVAF7MH7CZSF2CUTB4.html

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    Welters & Co halt ausschließlich mit empirie- und faktenfernem Diskursvandalismus. Der Stadtratsbeschluss wie von Dienberg und Weyh sogar während der Sitzung nochmal dargelegt, rechtswidrig. Es kann und wird keine 4 Spuren geben. Der Radwegpflicht dort ist bereits rechtsgültig gekippt, d.h. Radverkehr muss auf die Straße, was entweder Tempo 30 auf der verbleibenden breiten Spur oder eben wie im Originalantrag geplant separate Radspur erfordert. Klar, die Autofaschisten von IHK & Co werden dann wahlweise Verwaltung, Dienberg oder ganz allgemein die Demokratie mit der üblichen Denunziation überziehen, aber sowas könnte man einfach durch dezidierte Konfrontation und wohldosierte Empathie (dem mit fake outrage verängstigten Wahlvolk gegenüber) easy kontern. Dass die asozialen Geisterfahrer in der Linken diese rechtswidrige und menschenverachtende Farce erst möglich gemacht haben, ist die eigentliche Ironie dieses Ordeals. Die SPD mit Abraham als mittlerweile abtrünnigem U-Boot kaum besser (zumal diese 1 Stimme schon gereicht hätte, um die nun eskalierte Shitshow zu verhindern).

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    "Autofaschisten", "menschenverachtende Farce": es geht hier letztlich um eine Straße +/- Fahrradstreifen. Ihre Wortwahl ist vollkommen daneben. Und bitte immer die eigenen ideologischen Filter mitdenken. Manchmal hilfts.

  • Um die Diskussion mal wieder auf die Prager Straße zurückzuholen. Mir konnte bisher keine*r erklären, wie sich der ehemalige Verkehrsminister und die anderen Stadträt*innen die Sache mit dem regelgerechten Radweg stadtauswärts vorstellen, Es geht fast immer nur um die Hecke vor dem Völkerschlachtdenkmal und die Friedhofsmauer/den Zaun. Aber warum spielen die Gebäude, also die Blumenhalle und die beiden runden Torhäuser an der Einfahrt zum Friedhof so gut wie keine Rolle?

    https://www.google.de/maps/@51…JLDEwMjExMjMzSAFQAw%3D%3D



    Dominic Welters schrieb in seinem LVZ-Artikel vom 22.11. im Zusammenhang mit den Fragen des MTA-Amtsleiters: "Morloks Vorschlag lasse allerdings offen, wie mit den Gebäuden im Eingangsbereich des Friedhofes umzugehen sei." In einem weiteren Artikel vom 26.6. - https://www.lvz.de/lokales/lei…TD3JEG7PBCZ3LFS6OWNE.html - tut Welters wieder so, als würde es lediglich um die "Denkmalshecke" gehen.


    Dass der FDP-Stadtrat Sven Morlok gar kein Interesse daran hat, in seinem eigenen Kompromissvorschlag drei Gebäude zu erwähnen, die seinem Vorschlag offensichtlich entgegenstehen, und nur die Hecke und die Mauer/den Zaun nennt,ist irgendwie verständlich. Warum der LVZ-Redakteur Welters diese drei Gebäude aber auch wegläßt - vermutlich weil es dem Grundtenor seines Artikels "Es muss aber doch gehen, die Verwaltung will nur nicht" widerspricht - , obwohl er selbst vom VTA-Amtsleiter darauf hingewiesen wurde und das auch so schrieb, kann ich mir leider nur mit nicht ganz so gutem Journalismus erklären. Aber auch das soll es geben.

  • Die Deutsche Bahn hat den Neubau diverser Eisenbahnüberführungen (EÜ) im Leipziger Osten abgeschlossen - quasi ein Streckenneubau auf zweieinhalb Kilometern - und dazu ein hübsches Übersichtsvideo veröffentlicht:


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    Vor allem durch den Haltepunkt Anger-Crottendorf gab es Verzögerungen, da das Bückenbauwerk dort in seiner Gemometrie recht kompex geworden ist.

  • Die erste Folge der dritten Staffel zum Umbau der Prager Straße im Stadtrat ist angekündigt. Am 18./19.12. wird diese Einwohner*innenanfrage gestellt und von der Stadtverwaltung beantwortet:


    Lässt die CDU-Fraktion rechtswidrige Beschlusspunkte beschließen?

    https://ratsinformation.leipzi…esh=false&TOLFDNR=2146172


    "...,,Wenn also verkehrsrechtliche Anordnungen in die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde fallen und nicht durch den Stadtrat getroffen werden können, stellen sich folgende Fragen:

    1. Wie ist der Punkt 2 und 3 des Beschlussvorschlag VII-DS-09870-NF-01-ÄA-01 (Bau- und Finanzierungsbeschluss Prager Straße von An der Tabaksmühle bis Friedhofsgärtnerei) der CDU-Fraktion in seiner Rechtmäßigkeit zu werten?

    2. Hätte hier maximal ein Prüfauftrag beschlossen werden dürfen?

    3. Welche tatsächlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen leiten sich nun durch den abgeänderten Bau- und Finanzierungsbeschluss ab?

    4. Wie kann verhindert werden, dass eine überbreite Fahrspur ohne entsprechende Breiten zum nebeneinander fahren an dieser Stelle kein neuer Unfallschwerpunkt wird?"

  • Vor allem durch den Haltepunkt Anger-Crottendorf gab es Verzögerungen, da das Bückenbauwerk dort in seiner Gemometrie recht kompex geworden ist.

    Ergänzend dazu hier ein paar Fotos. Wenn ich von den Gleisen komme, biege ich unten jedes Mal falsch ab (nach rechts), weil mich die Brücken desorientieren. :D


    vug8ebvo.jpg


    6ap3cwc6.jpg


    al56n455.jpg


    hwj7mllk.jpg


    (eigene Bilder)

  • Am Freitag habe ich ohnehin ein Gespräch mit dem ZVNL, da wird es hoffentlich eine Menge Konkretisierungen geben, zu Taktungen, Fahrzeugen und Terminen.


    Erkenntnisse werde ich - sofern möglich - hier gern unterbreiten.

  • Danke, ich bin gespannt.


    Apropos ÖPNV außerhalb von Leipzig, im Landkreis Nordsachsen werden mehrere Buslinien aus finanziellen Gründen zurückgefahren: https://www.lvz.de/lokales/nor…UIUNH2FKLVMGOWMNN7XY.html


    Weniger Busse, Züge, die nicht entsprechend des Fahrplans fahren, das Thema P+R sollte stärker in den Fokus genommen werden. Ansonsten braucht sich ja niemand wundern, wenn Pendler eben nicht auf den ÖPNV umsteigen.

  • Die Antwort der Stadtverwaltung auf die Frage der CDU-Fraktion zur Prager Straße liegt vor:


    schriftliche Antwort zur Anfrage - VIII-EF-00539-AW-01

    Lässt die CDU-Fraktion rechtswidrige Beschlusspunkte beschließen?

    https://ratsinformation.leipzi…DNR=2022155&refresh=false


    Fragen;

    1. Wie ist der Punkt 2 und 3 des Beschlussvorschlages VII-DS-09870-NF-01-ÄA-01 (Bau- und Finanzierungsbeschluss Prager Straße von An der Tabaksmühle bis Friedhofsgärtnerei) der CDU-Fraktion in seiner Rechtmäßigkeit zu werten?

    2. Hätte hier maximal ein Prüfauftrag beschlossen werden können?


    Antwort:

    Ja, der Beschluss ist bezüglich verkehrsrechtlicher Anordnungen formal als Prüfauftrag aufzunehmen. Die Anordnung von Verkehrszeichen, wozu auch Markierungen gehören, erfolgt auf Grundlage der bundeseinheitlichen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Ausführung dieser Verordnung obliegt den Straßenverkehrsbehörden, sie ist daher kein Gegenstand der kommunalen Selbstverwaltung. Eine Anweisung durch einen Stadtratsbeschluss ist somit nicht möglich. Die Gemeinde in Form des Stadtrates ist insoweit in der Entscheidungskompetenz eingeschränkt. Allerdings hat sich die Verwaltung bereits bei der Befassung mit dem betreffenden Änderungsantrag inhaltlich auseinandergesetzt und schätzt den Sachverhalt als umsetzbar ein.


    4. Wie kann verhindert werden, dass eine überbreite Fahrspur ohne entsprechende Breiten zum Nebeneinanderfahren, an dieser Stelle ein neuer Unfallschwerpunkt wird?


    Antwort:

    Das Nebeneinanderfahren von Kfz und damit verbundene etwaige Gefährdungen werden zu beobachten und ggf. wird dann auf eine möglicherweise entstehende Situation zu reagieren sein.