^ Warum es ein "vielbeklagenswertes (sic!) Übel" der Architektur sein soll, dass "über den angeblichen Willen des Architekten fabuliert wird", erschließt sich mir nicht. (Oder meintest Du: Der Architekturkritik?
Ebenso wenig verstehe ich diesen Satz in diesem speziellen Kontext: In der von Dir abgelehnten "Interpretation eines fassadenflächigen Ornamentes als Bossierung" beziehe ich mich ja explizit auf eine dezidierte Aussage des Architekten, der sich also in diesem Fall gerade nicht "durch Schweigen der Beurteilung" entzogen hat: Zur Erinnerung noch einmal der vollständige Satz im Wortlaut:
"Die geschlämmte Betonfassade wird mit einem an die Bossierung historischer Sockelgeschosse erinnernden Relief versehen, das nach oben zunehmend feiner wird und geschossweise über Gesimse gegliedert ist."
http://www.staab-architekten.com/
Also: Weder Schweigen die Architekten, noch wird hier über Architektenintentionen fabuliert.
Was Deine Interpretation der Bosse angeht, so kann ich sie nachvollziehen und halte sie für vertretbar - so wie ich es für vertretbar und nachvollziehbar halte, im nach oben hin abnehmenden Relief eine Erinnerung "an die Bossierung historischer Sockelgeschosse"
zu erkennen (der Übergang ist kontinuierlich und nicht diskret). Diese Interpretationsmöglichkeit aber als "unlogisch" zu bezeichnen, verlagert die Beurteilung in den Bereich der Logik, wo sie nicht hingehört. Und dass Du auf der Grundlage einer (gewiss möglichen, aber ebenso gewiss nicht logisch notwendigen) Interpretation den Architekten die vorsätzliche Negation von Wettbewerbsforderungen vorwirfst, lässt mich fragen, ob Du vielleicht viel grundsätzlicher ein Problem mit Freiheit und Gestaltungsfreiräumen hast.