Zum Thema Alteigentümer will ich einfach mal Konstantin zitieren:
Bato, nicht schon wieder die Mär der Befriedigung von Alteigentümern. Die Verfahren und Ansprüche sind alle abgegolten oder anderweitig entschieden. Da wird nix mehr rückgängig gemacht, auch bei einer Rückumwandlung in Bauland. Auch die alten Parzellen werden nicht wieder gebildet - wenn Teil-wiederbebaut wird sicher in völlig neuer Parzellierung.