Zukunft des Rathausforums / Marx-Engels-Forums

  • Das zuständige Gericht (OLG Cottbus) sieht das anders. 100% Klärungsquote in Alt-Berlin.


    Das ist so nur halbrichtig. Die freien Areale wurden als Grünfläche, nicht als Bauland vergütet. Sollte hier gebaut werden, dürfte eine völlig andere Aktenlage entstehen, was wiederum mit Sicherheit zu höheren Restitutionsansprüchen führt.

  • @ Mescha für die richtige Korrektur des Gerichtsnamens.
    @ Tel33: Soweit mir die Juristen erklärt haben ist abgeschlossen eben abgeschlossen. Sollte nach Abschluß der Restitution (wie in ganz Alt-Berlin) Grünfläche zu Bauland werden müßte ja das Restitutions-Verfahren neu aufgenommen werden, das wird aber kaum gehen.
    Wie lange sollten denn solche Umwidmungsschutzfristen laufen? Was passiert, wenn Berlin die Grünfläche 2030 zum Bauland erklärte? Können dann die Erben der Erben der Erben wieder eine Neuaufnahme des Verfahrens beantragen? Nein, soweit ich das verstanden habe ist mit Abschluß des Verfahrens Schluß. Aber ich bin kein Jurist.
    Der Hinderungsrund ist der Koalitionspartner der SPD im Senat. So hat der Senat beschlosse, den Leer-Raum in dieser Legislatur "grüngeprägt" zu belassen. Aber die Legislatur ist ja in zwei Jahren vorbei.

  • tel33: Den Artikel habe ich auch gelesen. Die Mopo war etwas im Neuigkeitenzwang. Die Geschichte hat keine andere Zeitung nachgezogen.
    Zu deiner These gehört ja, daß überhaupt Verträge geschlossen werden, in welchen bei Statusänderung des Grund & Boden (Grünfläche in Bauland) nachvergütet werden muss. Warum sollte das Land Berlin, sollte es sich politisch für eine Wiederbebauung des Marienviertels entscheiden, solche Klauseln in die Verkaufsverträge aufnehmen? Das wäre aus Sicht Berlins doch nur dann nötig, wenn seinerseits an die Erben der Alteigentümer oder deren Rechtsnachfolger nachvergütet werden müßte. Sind diese Verfahren jedoch abgeschlossen, gibt es keine Nachvergütung an die Erben. Also kann doch Berlin die Areale einfach umwidmen und als Bauland verkaufen. Irgendwann ist eben auch mit Geschichte Schluß.
    Ich erinnere z. B. an die Wiederbebauung des Friedrichswerder-Parks, der auch Grünfläche war. Alteigentümer-Konflikte gibt es nach meinem Wissen bei den Arealen am Schinkelplatz (da stand zu DDR-Zeiten das Aussenministerium und es war nie als Grünfläche ausgewiesen) und bei der Falkoniergasse (das ist und war ein Parkplatz der auch bebaut werden kann). Das die Alteigentümer da rausholen was zu holen ist ist nachvollziehbar.
    Nur so - by the way: Selbst wenn Du Recht hättest käme es ggf. auch zu einer Bebauung. Widmete der Senat die Grünfläche am MEF zum Bauland und käme es - deiner These folgend - zu einem erneuten Restitutionsanspruch würden die Erben die bebaubaren Grundstücke sicher zügig gewinnbringend veräußern.

  • Konstantin:


    Das Thema ist glaube ich verzwickter. Laut dem Magazin der Berliner Zeitung vom 25./26. April 2009 wurden (wie wohl anzunehmen war) im 3.Reich die 18 Parzellen, die das heutige Marx Engels Forum ausmachen, enteignet (die Post hatte dort auch große Flächen, da hat man sich wohl Enteignung sparen können). Die DDR hat nur so rigoros planen können, weil es eben keine Besitzer mehr gab, ansonsten wäre man dort angeblich sensibler mit dem Grundrecht umgegangen (hieße das im Umkehrschluss man hätte an anderer Stelle das polititsche Zentrum errichtet? Und wie war das mit der Stalinallee? Gabs dann dort Entschädigungen?). Weiter heißt es, nach 1990 hätten alle Alteigentümer zwischen Rathaus und Karl-Liebknecht-Straße ihre Prozesse um Rückerstattung verloren und seien mit extrem niedrigen Summen entschädigt worden - es handelt(e) sich ja auch nicht um Bauland. Gelände die, wie das Rathaus- oder das ME-Forum, mehrere Grundstücke einnehmen, seien nämlich durch den Einigungsvertrag von Rückerstattungen ausgeschlossen. Der Autor war übrigens Nikolaus Bernau.


    Wenn er mit seiner Recherche richtig liegt, dann halte ich das fast für skandalwürdig. Trotzdem sollte es das Land nicht an einer Umwidmung hindern, Prozesse sollten dann auch nicht ausschweifend, sondern "einfach" rechmäßig durchgeführt werden. Vielleicht hätte das aber auch ungeahnte Konsequenzen für einige andere Stadtgebiete....

    2 Mal editiert, zuletzt von million () aus folgendem Grund: kleine Korrektur

  • ^^konstantin, das Thema wurde auch andernorts medial betrachtet... z.B. hier http://www.berlinonline.de/ber…18/berlin/0031/index.html


    Wenn die Grünanlagen wieder zu Bauland umgewidmet werden, dann haben demnach auch Alteigentümer oder ihre Rechtsnachfolger einen Anspruch auf Entschädigung. Und zwar minimum 5000 EUR/m² - bei noch ca. 50 bis 90 Grundstücke ehemals jüdischer, von den Nazis enteigneter Eigentümer.


    Natürlich sollte da gebaut werden - man muss bei allen Planspielen aber eben auch die Zusatzkosten kalkulieren...

    Einmal editiert, zuletzt von tel33 ()

  • Zeller aus Mitte hat von der Immobilienwirtschaft nun wirklich gar keine Ahnung. Di Grundstücke auf dem Friedrichswerder hatten einen Gutachterwert von fast 2000 €/qm und sind bei Verkauf vom Land für die Wohnnutzung unter 1000 €/qm subventioniert worden. 5000 € sind Fantasien von Herrn Zeller, der Berlin wieder mit London, Paris und Tiko vergleicht.

  • Wieso eigentlich werden immer nur Entschädigungen von Deutschen jüdischen Glaubens erwähnt.
    Haben die Deutschen christlichen Glaubens, die enteignet wurden (egal ob vor oder nach 1945), nicht gleiche Rechte? :confused:

  • Natürlich haben sie die. Aber die lt. tel 50-90 enteigneten "jüdischen Grundstücke", die dann durch eine größere Organisation, wie der JCC beansprucht werden, machen eben mehr Wind, als individuelle, kleinere Ansprüche, von wem auch immer sie kommen. Ebenso der Rechtstreit zw. Stadt und der JCC um das Werheim-Areal am Leipziger Platz. Dazu kommen dann immer noch die "Gewissensbisse", wegen denen das jüdisch noch mal extra betont und hervorgehoben wird...Oder dieses Bundesamts zur Regelung offener Vermögensfragen hat einfach eine schlecht PR-Abteilung.

  • Wenn auf den Gründstücken noch die Ansprüche von Alteigentümern liegen, würde das aber heißen, daß das Land Berlin von einer Veräußerung der Grundstücke im Falle einer Bebauung gar nicht profitieren würde, wie oft behauptet worden ist, sondern eben diese Alteigentümer...
    Berlin würde also öffentlich genutzte Fläche aufgeben, ohne wirklich Geld dafür zu sehen, die eigentlichen Profiteure wären die Erben der Alteigentümer...
    Hört sich politisch nach einem Schuß ins Knie an, wird auch der SPD-Basis schwer zu vermitteln sein, ist mit Linken und Grünen eh nicht zu machen...
    Erkärt aber den Eifer mancher Medien, die Lösung einer Entwicklung als Freifläche so heftig anzugreifen und vehement eine Bebauung zu fordern...
    Von wegen 700 Jahre Geschichte...

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    Von drollig zu trollig?


    In den Artikeln ist doch schön erklärt, daß die vertragliche Abgeltung der Rückübertragungsansprüche auf die Umwidmung der Flächen bedingt war. Das kann man doch einfach mal akzeptieren, anstatt ein Architekturforum mit hanebüchenen, weil schlecht erfundenen Gerichtsentscheidungen und anderen Storys zu belasten. :nono:


  • Hört sich politisch nach einem Schuß ins Knie an, wird auch der SPD-Basis schwer zu vermitteln sein, ist mit Linken und Grünen eh nicht zu machen...


    Also wenn wir schon beim Politisieren des Themas sind, sollte man vielleicht auch mal festhalten, dass diese Ideen aus dem Hause Wowereit stammen und die Kritik insbesondere mit Hinblick auf mögliche Restitutionsansprüche von seiten der Opposition geäußert wurden, hier CDU. Und was mit der 'Linken' in Berlin so alles machbar ist, darauf würde ich jetzt mal lieber nicht allzu viel verwetten wollen...

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    Von drollig zu trollig?


    In den Artikeln ist doch schön erklärt, daß die vertragliche Abgeltung der Rückübertragungsansprüche auf die Umwidmung der Flächen bedingt war. Das kann man doch einfach mal akzeptieren, anstatt ein Architekturforum mit hanebüchenen, weil schlecht erfundenen Gerichtsentscheidungen und anderen Storys zu belasten. :nono:


    Was heisst denn hier "trollig"? Der Abschluß der Verfahren ist doch Fakt, keine Erfindung. Und wenn Ihr alle glaubt, daß die Verfahren bei Umwidmung der Flächen wiederaufgenommen werden kann ich da auch nichts machen. Ich will hier keinen gegen seinen Willen überzeugen.

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    Nochmal nur für dich:


    Wenn ich ein Grundstück besitze auf das du brechtigte Ansprüche stellst und ich dich dafür entschädige, ist diese Entschädigung logischerweise z.B. vom möglichen Verkehrswert o.ä. abhängig, folglich also auch von der möglichen Nutzung. Wenn ich dir nun sage, das wär nur als Wiese nutzbar(mit entsprechend geringer Entschädigung), ich es dann aber wenige Jahre später gewinnbringend verkaufe bzw. nutze als Bauland, dann nennt man das Betrug.


    Dies wäre hier aber nicht möglich, da die Entschädigten unter dieser veränderten elementaren Vorraussetzung wieder Ansprüche besitzen(so wie du in unserem Fall natürlich auch - könntest also gegen mich vorgehen).


    Folglich: Wenn dort gebaut wird, gibt es wieder Ansprüche! Da brauchst du auch niemanden überzeugen, denn es gibt nur eine eindeutige Sachlage, die folglich keinen Interpretationsspielraum lässt.

  • Verstehe was Du meist. Und wie lange entstehen diese neuen Ansprüche bei etwaiger Umwidmung? Ewig? 10 Jahre? 99 Jahre?


    Und: Wie verfährt der Senat beispielsweise im Geltungsbereich des Klosterviertels, wo Alteigentümer (z. B. einiger Grundstücke des Jüdenhofes und Anrainer der heutigen Gustav-Böß-Strasse) mit den Verkehrswerten für öffn. Parkplätze entschädigt wurden und diese Grundstücke im Sommer mit der Festsetzung des B-Planes Bauland werden?


    Und: Wie will der Senat an der Breiten Strasse vorgehen, wo diverse Eigentümer mit den Verkehrswerten für öff. Straßenland (5 Euro / qm) entschädigt wurden und diese im Frühjahr mit dem festgesetzten B-Plan zu Bauland werden?


    Und: Wie hat dies der Senat bei der Veräußerung der Townhouse-Grundstücke auf dem Friedrichswerden (Alteigentümer zu Preisen der Grünfläche entschädigt) bewerkstelligt?


    Das würde mich sehr interessieren.

  • Vorschlag : Diese Diskussion weiterführen mittels Privatnachrichten und hier dann wieder auf das eigentliche Thema zurückkommen ! ;)

  • ^Bitte die Diskussion um die Entschädigung weiter öffentlich führen. Sie ist für mich intergraler Bestandteil der Planung und auch, wie hier sehr deutlich wird, auch für andere Bereiche der Stadt sehr wichtig.

  • Restitutionen

    Bei der Jahrestagung des Vereins der Berliner Geschichte sprach jüngst Kulturstaatssekretär André Schmitz. Diese äußerte sich über den Themenkreis Restitutionen uns sagte, es sei wünschenswert, daß es im Bereich des MEF bzw. Marienviertels zu Rückübertragungen kommt. Dann würden die Begünstigten entweder selbst bauen oder die Grundstücke verkaufen. Also noch einmal ein anderer Aspekt.