Die Gefahrguthalle befindet sich ca. 1,1 Kilometer von der Osthafen-Molenspitze entfernt. Es gibt Wohnsiedlungen in der Nähe des Ostparks, die näher an diese Halle heranreichen. Daraus ergibt sich für mich ein Widerspruch.
Natürlich ist die Gefahreneinschätzung heute eine andere als von 60 oder 100 Jahren und die Gefahren sind heute andere; heute gibt es eine Fülle von gefährlichen und extrem gefährlichen Stoffen, die beim Bau der Wohnviertel nördlich des Ostparks nocht nicht existierten.
Heute unternimmt man Maßnahmen, Gefahrenlagen von vornherein zu vermeiden, das ist der Grund für die Abstandsregeln, sie beruhen auf einer Risikoabschätzung. Etwas anderes ist es, in gewachsenen Situationen nachträglich aufgetretene Konflikte und Gefahrenlagen zu beherrschen oder zu beseitigen. Das Hotelprojekt gehört in die erste Fallgruppe, die Wohngebiete nördlich des Ostparks in die zweite.
Das BImschG nebst StörfallVO u.a. ist ein Kompromiss, der Auflagen gegen die Störfallbetriebe ermöglicht (dazu gehören z.B. Mengenbegrenzungen und technische Auflagen) und zur Vermeidung neuer Gefahren die Vorsorge verschärft. Man kann auch den Betrieb verlagern, als ultima ratio sozusagen; wenn man das wirklich will, gäbe es auch Mittel und Wege, am Ende sogar vielleicht gegen den Willen des Betriebes. Aber jemand muss auch bereit sein, dafür ggf. tief in die Tasche zu greifen, wie Fraport in der causa Ticona. Das ist mit der hiesigen Situation natürlich nicht zu vergleichen, aber eine Betriebsverlagerung gibt's nicht für'n Taschengeld.