Planungsverfahren brauchen aber Zeit. Ein solcher Antrag muss gründlich geprüft werden. Das kann man nicht mal eben in einer Woche abfrühstücken, sondern man braucht dafür schon einige Monate - oder Jahre - Zeit. Anderenfalls wäre die Genehmigung rechtlich Angreifbar und würde den Ausbau der Start- und Landebahn noch weiter verzögern.
Das ist selbstverständlich komplett richtig. Nach Einschätzung des Flugahfens und seiner Gesellschafter muss aber kein langwieriges Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, "da die mit der Schwellenverlegung verbundenen geringfügigen baulichen Maßnahmen keine wesentliche Änderung des Verkehrsflughafens bedeuten. Belange Dritter werden abgesehen von einer unwesentlichen Veränderung der Lärmbelastung nicht berührt, insbesondere werden keine im Eigentum Dritter stehenden Flächen in Anspruch genommen." Genau das wird derzeit von der Bezirksregierung Münster geprüft und womöglich später von einem Gericht final entschieden.
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