Wie dort ebenfalls steht, kann das Land die Sache aber an sich ziehen.
Kann das Land "die Sache" überhaupt an sich ziehen? Genehmigungsverfahren laufen nach dem Luftverkehrsgesetz (Bund) und den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Vermutlich hat die Landesregierung nur indirekt und in engen Grenzen Einfluss auf das Verfahren.