Hallo zusammen!
Zusätzlich zu dem was Schmittchen unter #956 zeigt, schreibt die ABG:
"Die Planung für das Projekt hat das Frankfurter Architekturbüro Karl Dudler Architekten ausgearbeitet. Der Zuschnitt des Grundstücks erlaubt nur die Einrichtung eines PKW-Stellplatzes im Außenbereich."
https://www.abg.de/projekte/pr…r/altenhainer-strasse.php
Weiss jemand wie die Aussage "Einrichtung eines PKW-Stellplatzes" zu verstehen ist? Heisst es, es gibt für alle 18 Wohnungen nur einen PKW Stellplatz oder für jede Wohnung einen PKW-Stellplatz. Mir ist auch nicht ganz klar, wo die Zufahrt zu diesem sein soll. Vielleicht weiss jemand mehr.
In jedem Fall wäre die Errichtung nur eines PKW-Stellplatzes merkwürdig bei 18 Wohnungen.