Um es zu bestätigen, die Fassade des Parkhauses am Oeder Weg wird nun Stück für Stück angebracht. Im Erdgeschoss werden breite, hochwertige Glasformate eingesetzt und am Parkhaus schmalere Fensterstrukturen (?). Somit scheint sich Rewe etwas auszubreiten. Ich hoffe sehr, dass dieser Schwung genutzt wird um auch beim Turmcenter aufs Gaspedal zu drücken. Es wäre sicherlich sehr im Interesse der Stadt, wenn die Bauaufsicht und der Schweizer Investor produktive Gespräche führen.
Revitalisierung Turmcenter (74 m | realisiert)
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Im Frühjahr 2011 soll mit der Sanierung des Rewe-Marktes (Oederweg 17-19) begonnen werden. Rewe bleibt nach der Sanierung Mieter.
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http://www.grossmann-architekt…/hochhaus-turmcenter.html ist zwar von 2008, wird aber als Projekt gelistet, ohne weitere Bemerkungen.
Wurde zumindest soweit ich gesehen haben noch nicht gepostet.
Der jetzige Zustand ist jedenfalls inakzeptabel. Inwiefern der Rewe ausgebaut wird, keine Ahnung, aber der Rewe in MyZeil ist nicht besonders weit weg. Viel mehr gibt es aber auch nicht im nähren Umkreis.
Der Bürgersteig vor dem Rewe ist zumindest teilweise offen und in den Rewe gehts nur über eine rutschige Holzplatte. -
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Wenn ich richtig gesehen habe, ist der REWE nun doch schon geschlossen worden.
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Ja, der Supermarkt ist zur Zeit geschlossen. Foto von heute:
Die Fassade wird offenbar der ursprünglichen Planung entsprechend gestaltet, hier noch einmal das Rendering:
Bild: BeyeScheid / LBBW -
Aus dem Taunusturm-Thread, Auszug aus einem Bericht über einen Vortrag von Prof. Helmut Kleine-Kraneburg an der TU Kaiserslautern am 27.01.2011:
Dies ist ein Projekt an der nördlichen Wallanlage (soweit ich es noch richtig weiss), das momentan nur als Stahlbetonskelett da steht und nun vom Büro Gruber+Kleine-Kraneburg bearbeitet wird. Es gab unterschiedliche Renderings zu sehen, auf denen rechts und links anbauten zu sehen waren. Ein Entwurfsbeispiel zeigt die Fassade mit einer 1m auskragenden Bodenplatte welche auf 3 Seiten um das Gebäude läuft. Dies sah dem "Aqua" in Chicago sehr ähnlich. Die andere Variante war eine schlichte, glatte Fassade.
Wenn der Entwurf dem Aqua ähneln soll, dann wird es sich wohl um einen Entwurf für ein Wohnhochhaus handeln. Das ist das Aqua ja teilweise auch, und bei dieser Nutzung würden Auskragungen als umlaufende Balkons sinnvoll sein. Wurde die vorgesehene Nutzung denn erwähnt?
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Ja es ist glaube ich sogar ein reines Wohngebäude, man hat viele verschieden Grundrisse gesehen, teils 3-seitig belichtet.
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Das wäre ja cool, das Aqua ist wirklich fantastisch, es wäre ein Traum so etwas ähnliches auch in FFM zu haben
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Ja, die Wohnnutzung für das alte Bürohochhaus verdichtet sich wohl. Ach wäre das schön, wenn solch ein Konzept auch eine Finanzierung fände!
Nur, wieviel Kaufkraft bzw. Mietnachfrage für allerfeinstes Wohnen gibt es denn wirklich in der Stadt, bzw. wieviel kann dort hingelockt werden?
Mittlerweile gibt es ja eine noch nie gekannte Auswahl an Prestige-Neubauprojekten, unter der die kaufkräftige Klientel aussuchen kann. Bisschen Schweinzeyklus, oder ?
Egal, ich wünsche den Erfolg, in der Regel machen die neuen Bewohner auch ihre vorherige Wohnung frei, so daß dann weniger Bemittelte nachrücken können.
Wenn es statt den netten 220+qm Wohnungen im Turm "nur" für ein Studentenwohnheim reicht, auch gut oder umso besser, hauptsache Wohnen!
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Studentisches Wohnen?
Einem heute erschienenen Marktbericht der Dr. Lübke GmbH zufolge entstehen Studentenwohnungen in dem Hochhaus. Wörtlich heißt es: "Die Eschersheimer Landstraße 14 wird auf 14.700 m² neuen Raum für Studenten bieten."
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Das wäre natürlich in zweierlei Hinsicht eine gute Nachricht: a) verschwindet diese "Ruine" aus dem Stadtbild, und b) entspannt sich der absolut unzureichende Wohnungsmarkt für junge Frankfurter Bürger, u.a. die Studenten. Während in Frankfurt auf riesigen Flächen hochpreisige Wohnungen und Familienhäuser aus dem Boden schießen, "prügeln" sich Studenten, Azubis und andere, meist zugezogene, junge Menschen um die paar 1- oder 2-Zimmerwohnungen und WG-Plätze, die es in Frankfurt noch gibt.
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Das sind ja wirklich erste Hoffnungsschimmer. Bin gespannt wie hoch die Mieten sind... in dieser Lage dürfte das mächtig reinhauen.
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Eben deswegen war ich schon ziemlich verwundert, als ich das mit dem vertikalen Studentenwohnheim gelesen habe. Das ist eine exzellente Lage! Nicht, dass es deswegen zwangsweise Luxuswohnungen werden müssten, und nicht, dass ich den Studenten die fantastische Aussicht nicht gönnen würde, aber es wundert mich eben doch, warum es gerade dort Studentenwohnungen werden, und nicht höherpreisige Wohnungen. Ist die niedrige Deckenhöhe der Grund? Oder werden es gar hochwertige (und hochpreisige) Studentenapartments?
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Hochpreisige Studentenappartments? Das ist ja genau das, was Frankfurt braucht. Zahlungskräftige Studenten (bzw. Studenten mit zahlungskräftigen Papas) sind nicht auf extra Studentenwohnangebote angewiesen. Das würde ja in etwa soviel Sinn ergeben wie Luxus-Sozialbauwohnungen, oder?
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Daumen hoch für studentische Belebung an der Eschersheimer
Grundsätzlich sind Studentenwohnungen in der Innenstadt positiv zu bewerten. Auf die lokale Infrastruktur wie den Oeder Weg, das Metropolis Kino oder auch den Grüneburgweg sollte sich das positiv auswirken. Da die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK), die noch Eschersheimer Landst. 29-39 hausiert, an den Bockenheim Campus zieht, ist das auch dringend notwendig. Für hochpreisige Wohnungen ist in der Nachbarschaft dann immer noch genug Platz (z.B. Hat 64, sowie Turmkino-Areal).
Einen guten Überblick über mögliche Mietpreise, Ausstattung und Raumaufteilung gibt das Studentenwerk Frankfurt, die an der Ginnheimer Landstraße 40-42 (Webseite) bereits zwei Studierendenwohnhäuser bzw. Wohntürme betreibt.
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Was die Mietpreise betrifft, ist das Wohnheim Ginnheimer Landstraße 40/42 aber nicht gerade sehr repräsentativ, weil es sich - laut Aussagen der Wohnheimbetreiber auf einer Infoveranstaltung zum aktuellen Umbau - hier um stark subventionierte Wohneinheiten für "Studenten mit weniger Geld" handelt, außerdem ein großer Teil extra für internationale Studenten freigehalten wird.
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Mod: Bitte beim Thema bleiben. Danke -
Die Seite zum Oeder Weg hin ist ja inzwischen fertiggestellt. Man hätte, wie soll ich sagen, hochwertigeres Fassadenmaterial nehmen können, zumindest im Sockelbereich. Die genagelten (genieteten) Faserplatten sehen jetzt schon recht schäbig aus, finde ich. Erst einmal à la Einstürzende Neubauten mit Weitwinkel XL:
Hier etwas näher:
Den zugehörigen Turm hatte ich vorgestern auch von oben abgelichtet. Getan hat sich seit Anfang 2009 kaum etwas - außer ein paar Teerflecken am Nachbarhaus:
Bilder: epizentrum -
Paukenschlag aus Bockenheim
Auf die Klage eines Nachbarn hin hat das Frankfurter Verwaltungsgericht die 2009 erteilte Baugenehmigung samt Befreiungsbescheid für die Erweiterung des Hochhauses aufgehoben. Damals war der Umbau zu einem Hotel vorgesehen, auch die Errichtung eines fünfgeschossigen Vorbaus war geplant. Einzelheiten sind in diesem Thread nachzulesen. Die Entscheidung (Aktenzeichen 8 K 3785/10.F) ist noch nicht rechtskräftig.
Richtig interessant ist indessen die Begründung des Urteils. Dort ist, bezogen auf das 1974/75 erbaute Hochhaus mit 22 Geschossen, nämlich von einem Schwarzbau die Rede. Die Baugenehmigung und den Befreiungsbescheid aus dem Jahre 1974 hält das Gericht für nichtig. Nach dem Bebauungsplan seien höchstens vier Geschosse zulässig gewesen. Die erteilte Befreiung für weitere 18 Geschosse bedeute einen eklatanten Missbrauch dieses Instrumentariums. Das Handeln der Bauaufsichtsbehörde wird als Akt reiner Willkür bezeichnet.
Die wirklich lesenswerten, heute veröffentlichten Entscheidungsgründe (in der für die Presse vorgesehenen Form) in gesamter Länge:
Die für baurechtliche Verfahren in der Stadt Frankfurt am Main zuständige 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat auf die Klage eines Nachbarn die dem Eigentümer eines 1974/75 errichteten 22-geschossigen Büro-Hochhauses in der Eschersheimer Landstraße 14 von der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Frankfurt am Main 2009 erteilte Baugenehmigung samt Befreiungsbescheid von Festsetzungen des Bebauungsplans NW 1b Nr. 2 der Stadt Frankfurt am Main für die Erweiterung dieses Hochhauses u.a. um einen 5-geschossigen Vorbau und den Umbau zu einem Hotel aufgehoben. Das Hochhaus ist derzeit entkernt und ungenutzt.
1974 hatte die Bauaufsichtsbehörde für das Büro-Hochhaus die Baugenehmigung erteilt und mit Befreiungsbescheid Befreiung u.a. von der in dem Bebauungsplan festgesetzten Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0 für eine GFZ von 7,06 und Befreiung von der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,60 für eine GRZ von 0,71 erteilt. Mit dem Befreiungsbescheid von 2009 erteilte die Bauaufsichtsbehörde Befreiung für eine GFZ von 8,5 und eine GRZ von 0,83. Beide Festsetzungen regeln das höchstzulässige Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks. Die GRZ gibt an, wieviel qm Grundfläche ein Gebäude je qm Grundstücksfläche höchstens haben darf; die GFZ sagt aus, wieviel qm Geschossfläche es je qm Grundstücksfläche maximal haben darf.
Das Gericht sah durch die Befreiung die Pflicht zur Beachtung nachbarlicher Interessen und das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme als verletzt an. Für die rechtliche Beurteilung sei nicht auf die Differenz von 1,44 zwischen der GFZ 7,06 für das bestehende Hochhaus und der GFZ für das nunmehr zur Genehmigung u.a. für den Vorbau als Anbau an das Haus der Kläger gestellte erweiterte Vorhaben von 8,5 abzustellen, sondern auf eine GFZ für das Gesamtvorhaben von 8,5. Denn der diesbezügliche Befreiungsbescheid aus dem Jahre 1974 und die darauf basierende damalige Baugenehmigung seien nichtig. Nichtigkeit bedeute die Unwirksamkeit der getroffenen Entscheidung von Anfang an, und der gute Glaube an die Wirksamkeit sei nicht geschützt.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nichtigkeit, dass nämlich ein Bescheid an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist, seien zu bejahen gewesen.
Dies folge daraus, dass nach allgemeiner Auffassung und insbesondere nach der ober- und verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung dem Instrument der Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes enge Grenzen gesetzt seien. Der Bebauungsplan habe Rechtsnormcharakter und seine Festsetzungen seien für das Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich strikt verbindlich. Das Instrument der Befreiung diene nur dazu, im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit und der Wahrung der Verhältnismäßigkeit für Vorhaben, die den Festsetzungen zwar widersprechen, sich mit den planerischen Vorstellungen aber gleichwohl in Einklang bringen lassen, ein Mindestmaß an Flexibilität zu schaffen. Das gesetzliche Erfordernis der Wahrung der Grundzüge der Planung verbiete es aber, mittels Befreiung die Festsetzungen des Bebauungsplans beliebig außer Kraft zu setzen. Das dafür rechtlich vorgesehene Mittel sei das der Planänderung, die ausschließlich der Gemeindevertretung und nicht der Bauaufsichtsbehörde gesetzlich zugewiesen sei.
Baugenehmigungen für Hochhäuser setzten wegen der gravierenden Auswirkungen u.a. auf Nachbarschaft, Ortsbild, Gewährleistung der Belüftung und Lufthygiene, bioklimatische Effekte der Verdichtung, Verkehr, Gesamtlärmemissionen einen „passgenauen“ Bebauungsplan als Teil eines städtebaulichen Hochhaus-Konzeptes voraus, in dem insbesondere der exakte Standort und die Höhe und ggfs. der Zahl der Vollgeschosse festgesetzt seien. Wegen dieser „Passgenauigkeit“ schieden Befreiungen etwa von einer Höhenfestsetzung aus, da sie u.a. die Grundzüge der Planung veränderten.
Die rechtsverbindlichen Regelungen eines Bebauungsplans dürften generell nicht durch eine großzügige Befreiungspraxis aus den Angeln gehoben werden. Tragendes Planungskonzept des Bebauungsplans NW 1b Nr. 2 sei die gesetzlich höchstzulässige Festsetzung einer GFZ von 2,0 und die GRZ von 0,6 gewesen. Hier sei allenfalls ein viergeschossiges Gebäude zulässig gewesen. Die Befreiung von der festgesetzten GFZ von 2,0 für eine GFZ von 7,06 und nunmehr gar von 8,5 sei offenkundig keine einer Befreiung zugängliche minimale Abweichung, sondern die Zulassung des Vielfachen des Zulässigen und bedeute faktisch eine Befreiung für weitere 18 Geschosse. In diesem eklatanten Missbrauch des Instrumentariums der Befreiung liege der besonders schwerwiegende, zur Nichtigkeit führende Fehler. Er sei als Akt reiner Willkür - auch für die Bauaufsichtsbehörde - ohne weiteres erkennbar gewesen und sei den Befreiungsbescheiden „auf die Stirn geschrieben“. Mit der Baugenehmigung und dem Befreiungsbescheid von 1974 sei wegen deren Nichtigkeit das Hochhaus von der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Frankfurt am Main als Schwarzbau zugelassen worden.
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Wenn die Entscheidung rechtskräftig wird, dürfte ein Abriss des derzeit entkernten Hochhauses wohl kaum zu vermeiden sein.
Übrigens: Bei den Stadtverordnetenwahlen 1972 erhielt die SPD einen Stimmenanteil von 50,1 Prozent (Q).
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Eine saubere Rechtsprechung, aber die Zeche werden die städtischen Steuerzahler begleichen müssen, wenn der Bauherr die Stadt auf Schadensersatz für eine nichtige Baugenehmigung und den Totalverlust seines Gebäudes verklagt.
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Das kann dann so ausgehen, dass er die Baukosten von 1974 abzüglich der erwirtschafteten Erträge aus der Vermietung und dem Verkauf erstattet bekommt, dagegengerechnet werden dann noch die Steuervorteile aus der Abschreibung.
Da käme für die Stadt noch ein hübsches Sümmchen raus.
Viel interessanter ist das Verhältnis zwischen dem aktuellen Besitzer und dem Bauherrn.