Die Frage nach Parkraum, insbesondere für Anwohner ist rechtlich abschliesend geklärt. Es gibt keinen Anspruch auf Parkraum. Der Parkraumbedarf ist auf dem eigenen Grundstück abzusichern. Dies ist Voraussetzung für eine Baugenehmigung.
Parkstände im öffentlichen Raum sind in erster Linie für Besucher gedacht und nur so auch rechtlich verankert. Parkraum für Besucher ist in den angrenzenden Parggaragen ausreichend vorhanden.
Für Kompromisse besteht weder Bedarf, noch eine rechtliche Grundlage.
PS: Man muss schon recht ignorant sein, wenn man in die dichteste Innenstadtlage zieht und dort von der Allgemeinheit einen kostenlosen Parkplatz fordert. Anwohnerparken deckt nicht einmal den Einnahmeausfall, welcher der öffentlichen Hand entsteht indem dort bessere Nutzungen durch Parken blockiert werden. Wir müssen diese Ignoranz auch noch subventionieren. Unsinn von vorne bis hinten.