Strategiepapier - erweiterte Innenstadt
Strategiepapier - erweiterte Innenstadt
https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1004112
Steckbrief 5
Hauptbahnhof Ostseite/Ehem. Krystallpalastgelände
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Status Quo und Hintergrundinformationen zur Teilfläche Hauptbahnhof Ostseite
- Plangebietsgröße: ca. 12.500 m²
- Bebauung und Nutzung: Auf der Fläche befinden sich aktuell ein Bus- und ein PKW-Parkplatz. Zudem werden Teilbereiche durch den ÖPNV genutzt.
- Planungsrechtlicher Status: Baurecht besteht im Rahmen des § 34 BauGB
- Eigentumsverhältnisse: weitgehend Privateigentum
- Planungsgeschichte: Bis zu den derzeit verfolgten Planungszielen keine aktiven Handlungen.
- Besonderheiten: Private PKW-Stellplätze sind durch Baulast angrenzender Büronutzung zugeordnet und somit zwingend in ein Neuordnungskonzept zu integrieren.
Planungsziele zur Teilfläche zur Teilfläche Hauptbahnhof Ostseite
- Das bisher nahezu unbebaute Areal ist stadtstrukturell ein wichtiger Verbindungsraum zwischen der Innenstadt und dem Leipziger Osten
- Die Teilfläche ist derzeit der einzige Standort im unmittelbaren Umfeld des Hauptbahnhofes, der für die Errichtung eines Fernbusterminals geeignet ist. Ein privater Investor plant auf Flächen des derzeitigen Busparkplatzes die Errichtung eines Fernbusterminals mit darüberliegendem Parkhaus sowie einen Doppelhotelkomplex.
- Eine gestalterische Aufwertung der Brandenburger Straße durch straßenbegleitende Bebauung ist erwünscht.
Entwicklungspriorität, Umsetzungsstrategie, Zeithorizont
- Die Errichtung eines Fernbusterminal hat angesichts der steigenden und gut ausgelasteten Fernbuslinien eine hohe Priorität.
- Eine Realisierung als privat finanzierte Maßnahme ist sehr wahrscheinlich.
- Planungs- und Umsetzungszeitraum: Abschluss der Planungs- und Genehmigungsphase 2016, Baudurchführung bis 2018
Hintergrundinformation für die Teilfläche des ehemaliges Krystallpalastgeländes
- Plangebietsgröße: ca. 26.000 m²
- Bebauung und Nutzung: Das Baudenkmal des ehemaligen Bahnpostamtes wird heute als Hotel genutzt. Das Areal ist ansonsten eine innerstädtische Brachfläche.
- Planungsrechtlicher Status: Darstellung im FNP als gemischte Baufläche. Baurecht besteht für eine straßenbegleitende Bebauung im Rahmen des § 34 BauGB.
- Eigentumsverhältnisse: Die gesamte Fläche (mit Ausnahme des bebauten Grundstückes) steht im Eigentum einer investitionsbereiten Projektentwicklungsgesellschaft.
Planungsziele für die Teilfläche des ehemaliges Krystallpalastgeländes
- Ein ganzheitliches und quartiersbezogenes Entwicklungskonzept wurde in der 1. Planungsstufe über die Bausteine städtebauliches Gutachterverfahren, Masterplanung und Durchführung einer Architekturwerkstatt bereits erarbeitet.
- Für den Großteil des Areals (ohne nördliche Spitze) wurde durch den Stadtrat mit Beschluss Nr. VI-DS-01647 vom 11.11.2015 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Angestrebt wird eine Nutzungsmischung mit einem hohen Wohnanteil und einer standortadäquaten Bebauungsdichte.
- Der quartiersbezogene Planungsansatz ermöglicht die Umsetzung vielfältiger Bausteine zur stadtökologischen Verträglichkeit (u.a. Reduzierung der Stellplätze, Verzicht auf oberirdische Stellplätze, Förderung umweltgerechter Mobilitätsangebote, vollständige Dachbegrünung, zusammenhängender intensiv begrünter Wohnhof).
- Durch verkehrsplanerische und -organisatorische Maßnahmen soll der Durchgangsverkehr reduziert werden.
Entwicklungspriorität, Umsetzungsstrategie, Zeithorizont
- Planung und Realisierung des Stadtbausteins des ehemaligen Krystallpalastgeländes haben zur Verknüpfung der Innenstadt mit dem Leipziger Osten eine hohe Entwicklungspriorität. Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf des Bebauungsplanes (Verfahren Nr. 426) ist inzwischen erfolgt. Es wird angestrebt, dass Teile des Vorhabens bereits während der Planaufstellung zugelassen werden können
- Für die Gesamtrealisierung wird von einem Zeitraum von bis zu 10 Jahren ausgegangen.