Potsdam: Wiederaufbau Stadtschloss

  • Figuren nie vorgesehen?

    Wie bitte? Verstehe ich das richtig? Der Stadtschlossverein soll seine volle Rechtsfähigkeit (freiwillig? Wo ist da die Freiwilligkeit?) vertraglich einschränken (ich erinnere daran, dass das gerade vom Landtag beschlossen wurde), damit ein Dritter bestimmt, ob diesem Dritten die Spende genehm ist? Also das möchte ich dann auch mit Ihnen: und ich bestimme, ob Sie Ihr Gehalt annehmen dürfen.


    Ach so ist das nicht gemeint? Also soll der Stadtschlossverein zukünftig nach jeder Spende ein rechtsverbindliches Gutachten bezahlen und vorlegen, aus dem hervor geht, dass der Spender politisch genehm und zulässig ist?


    Ja das würde zum jetzigen Verhalten und Vorgehen des Brandenburgischen Landtags passen: schließlich musste der Stadtschlossverein auch ein Statik Gutachten bezahlen und vorlegen, dass Kulkas Fassadenbau auch die Figuren trägt. Aufstellen durfte er trotzdem bis heute nicht...


    Wenn ein Dritter ungeliebte Geschenke bekommt, schafft er sich damit den ultimativen Hebel, gar keine Geschenke mehr zu bekommen. Figuren nie vorgesehen?


    Im Übrigen sind mit diesem Beschluss Denunziation Tür und Tor geöffnet.


    Grüße
    Luftpost


    PS: wenn ich schon zitiert werde, dann bitte vollständig und sinnwahrend. Schließlich könnte man mit dieser Zusammenstellung meinen, ich nehme Partei ein.

    5 Mal editiert, zuletzt von Luftpost ()

  • Luftpost: Ich verstehe Sie leider nicht richtig, deshalb kann ich leider auch gar nicht sagen, ob Sie zuvor mich richtig verstanden hatten. So erkenne ich gar keinen direkten Zusammenhang zwischen meinem Beitrag und Ihren Einwänden bzw. Schlussfolgerungen. Dass Sie zwischendurch den Beitrag bearbeitet haben, macht es mir auch nicht leichter, darauf zu antworten.


    Noch mal: Niemand untersagt dem Verein, Spenden zu sammeln und anzunehmen sowie die Rekos in Auftrag zu geben. Nur wenn die Figuren an den designierten Standort kommen sollen, hat der Hausherr eben doch ein Wort mitzureden. Und der hat eben eine wichtige gesellschaftliche Funktion und trägt entsprechende Verantwortung. Was ist daran nicht zu verstehen oder was genau ist Ihr Einwand dagegen?


    Den Vergleich zwischen dem Annehmen von (über Dritte gesammelte) Spenden und meinem Gehalt verstehe ich noch nicht einmal: So lange es legal ist, kann auch ich mein Geld natürlich verdienen wo ich will und sei es im Extremfall als Generalsekretär der NPD. (Ebenso kann der Verein wie gesagt prinzipiell von jedem Spenden einnehmen). Aber vielleicht will mich eine bestimmte Institution dann im Zweifelsfall auch nicht mehr als ehrenamtlichen Helfer und möchte auch keine Spenden von mir annehmen, zumal wenn ich mein Engagement so öffentlich nutze und so meine Gesinnung mit meinem Engagement verknüpft ist und so im Zweifel eher zum Nachteil der Institution gereicht. Wiederum: Was ist daran nicht zu verstehen oder was genau stört Sie daran?


    Ihre Schlussfolgerung, dann wolle man in Wahrheit wohl gar keine Figuren ist einfach nur lächerlich. Das Gegenteil steht im Artikel. Nur muss man eben auch bei einem guten Ziel nicht jeden partizipieren und nach seinem Gutdünken davon profitieren lassen. Dann lieber etwas länger warten.


    Und nochmals zum Vorwurf des Rechtsbruchs: Soll Herr Klaar doch dagegen klagen, dass man sein Geld nicht mehr will. Bin ich sehr gespannt, ob die Richter die Rechtsauffassung teilen. Dann kann sich ja jeder öffentlichkeitswirksam mit jeder Institution verknüpfen und auf deren Rücken seine persönliche Mission und Agenda vorantreiben...


    PS: wenn ich schon zitiert werde, dann bitte vollständig und sinnwahrend. Schließlich könnte man mit dieser Zusammenstellung meinen, ich nehme Partei ein.


    Lächerlich. Ihr Beitrag steht direkt darüber. Ich beziehe mich aber nun mal auf ganz bestimmte Aussagen, die auch für sich verständlich sind. Dass Sie für die NPD sind, habe ich nie gesagt und auch nicht suggeriert.

  • ...aber ist es nicht vielmehr so: Geld stinkt ja bekanntlich nicht. Und hauptsache es sieht irgendwie wieder schön aus. Wer fragt denn schon beim Berliner Stadtschloss nach der Gesinnung der Spender. Obwohl man da mit Sicherheit auch fündig werden könnte. und ich könnte noch einen bringen- einem geschenkten Gaul...

  • Zustimmung, Camondo. Zumal sonst - wenn keine privaten Spenden eingehen - vermutlich mit Steuergeld gearbeitet wird.


    Bei der Erhebung von Steuern kann man sich meines Wissens nach nicht mit einer Gesinnung drücken, die nicht "fest auf dem Boden des Grundgesetzes" steht. Oder funktioniert das? Dann würde ich mal drüber nachdenken...

  • ... Dass Sie für die NPD sind, habe ich nie gesagt und auch nicht suggeriert.


    Nein, das sagen Sie nicht, aber sie stellen einen räumlichen Zusammenhang -nun wiederholt- her. Bewusst?


    Und wenn Sie mich nicht verstehen können, dann tut das mir leid, wenn Sie mich nicht verstehen wollen, dann ist das arm. In beiden Fällen erübrigt sich eine Diskussion, da diese dann ins Persönliche abgleitet.


    Mit freundlichen Grüßen
    Luftpost


    PS. Ich erlaube mir meine Texte auch nach der Veröffentlichung noch sinnwahrend zu korrigieren. Und ich erlaube mir dafür nicht Ihr Einverständnis einzuholen.

  • Zustimmung, Camondo. Zumal sonst - wenn keine privaten Spenden eingehen - vermutlich mit Steuergeld gearbeitet wird.


    Bei der Erhebung von Steuern kann man sich meines Wissens nach nicht mit einer Gesinnung drücken, die nicht "fest auf dem Boden des Grundgesetzes" steht. Oder funktioniert das? Dann würde ich mal drüber nachdenken...


    Das ist natürlich ein amüsanter Gedanke. Aber in der Tat kennt unsere Rechtsordnung keine Pflicht unsere Rechtsordnung überhaupt zu respektieren. Treuepflicht zur "FDGO" hat man nur, wenn man im öffentlichen Dienst arbeiten oder ein öffentliches Amt bekleiden will.


    Solange sich ein Bürger nicht explizit strafbar macht hat ihn der Staat schlicht in Ruhe zu lassen und neutral zu behandeln. Das beinhaltet natürliche auch "juristische Personen", wie Unternehmen oder Vereine. Denn, ich kann es nur wiederholen, der Zweck heiligt nicht die Mittel. Ironischerweise hat sich zu dieser Neutralität indirekt auch jeder Beamte oder Amtsträger der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, als er seinen Dienst- oder Amtseid schwor.


    Und wenn es für die Öffentlichkeit "unzumutbar" sein soll, wenn Bürger XY für eine Figur auf einem öffentlichen Gebäude Geld spendete, dann wäre es natürlich nur konsequent, wenn der Fiskus dann auch nicht das Geld von Bürger XY annehmen würde. So abwegig ist der Einwand von Konstantin nicht, zeigt er doch, wie absurd diese Haltung eigentlich ist.


    Und ich kann und will die politische Haltung von mir nicht persönlich bekannten Personen nicht kommentieren oder einschätzen - aber ich sage mir, selbst wenn ich die Haltung nicht teile, ist es mir immer noch lieber, dass derjenige mit seinem Geld eine hübsche Figur unterstützt, als weniger hübsche Dinge (jeder Euro kann schließlich nur einmal ausgegeben werden). Denn wie man es auch dreht und wendet, die Steinfiguren auf dem Stadtschloss Potsdams sind keine verfassungswidrigen Symbole.

  • Ich finde die Entwicklung schade, weil ich mich auf die Figuren freue. Ich kann die Entscheidung des Landtags aber gut verstehen und halte sie auch für legitim. Das möchte ich kurz begründen:


    1. Es geht hier nicht, wie behauptet, um die Frage, ob Herr Klaar als abgewiesener Spender in seinen Rechten beschränkt wurde. Da keine Pflicht besteht, eine Spende anzunehmen, kann es auch kein komplementäres Recht seitens des Spenders geben. Folglich handelt es sich hier nicht um eine juristische, sondern um eine politische Angelegenheit, und politisch hatte der Landtag alles Recht, das Geld abzulehnen. Wer sollte ihm dieses Recht streitig machen? So lange er im Rahmen der Gesetze handelt, ist er souverän.


    2. Auch den Vorwurf der Gesinnungschnüffelei finde ich unangemessen, denn es geht hier nicht um eine Privatperson, die Geld für eine Sache spendet und völlig unabhängig davon vielleicht auch irgendwelche politischen Überzeugungen hat. Herr Kaars und sein Verein sind politische Akteure, und Spenden solcher Akteure sind ein Mittel, um politische Zwecke zu verfolgen. Wenn ein Empfänger eine Spende annimmt, wird er folglich nolens volens zum indirekten Förderer dieser Zwecke – und natürlich ist es legitim, dass er 'Nein' sagt, wenn ihm die Ziele des Spenders nicht gefallen (ob sie verfassungskonform sind oder nicht, das spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle).


    3. Hier wurde auf die Rechtsfähigkeit des Schloss-Vereins hingewiesen. Juristisch mag mit diesem Hinweis alles gesagt sein, politisch ist es das nicht – denn das Schlossgebäude steht in der Öffentlichkeit nicht als Schloss da, in dem zufällig der Landtag residiert, sondern als "Landtags-Schloss", als Sitz der Brandenburger Volksvertretung. Dass sich der Landtag ein Mitspracherecht bei der Gestaltung seines Sitzes ausbedingt, finde ich nicht nur legitim, sondern selbstverständlich.


    Man male sich folgende Situation aus: Die Attika-Figuren sind allesamt aufgestellt und werden feierlich enthüllt. Landtagspräsidentin Stark, die erste Frau Brandenburgs, durchschneidet gemeinsam mit dem edlen Spender, Herrn Klaar, irgendein Band. Dann sind Reden angesagt, und nachdem Frau Stark dem Preußenklub gedankt hat, ergreift Herr Klaar das Wort und deklamiert: "Britischer Bombenterror und alliierte Barbarei konnten nicht verhindern, dass Preußens Wille triumphierte und dieses Schloss wieder erstehen ließ!" Und die Kameras klicken. Die Entscheidung, die Spende abzulehnen, hat das Landtagspräsidium gefällt – ich denke, die Angst, bei irgendeiner Gelegenheit auf ähnliche Weise kompromittiert zu werden, hat dabei nicht die geringste Rolle gespielt.


    Nachtrag @ Pumpernickel: Der Landtag ist keine Behörde, sondern ein Parlament. Selbst jemand, der so knallhart apolitisch und rechtspositivistisch argumentiert wie Du, sollte das nachvollziehen können. Der Landtag hat nicht nur die Möglichkeit, politisch zu handeln, es ist seine Daseinsberechtigung, dies zu tun.

  • "Britischer Bombenterror und alliierte Barbarei konnten nicht verhindern, dass Preußens Wille triumphierte und dieses Schloss wieder erstehen ließ!"


    Natürlich gibt es Menschen, die vor solch einem Statement Angst haben.


    Aber was soll an diesem Satz nicht stimmen? :cool:

  • ^^auch ein Landtag ist ein Verfassungsorgan. Es ist in Deutschland häufig so, dass Parlament/Regierung als "demokratische Obrigkeit" irgendwie "über den Dingen", mit "Generalvollmacht, weil doch gewählt", betrachtet wird (wir haben ja nicht einmal einen deutschen Begriff für "checks and balances"). Eine Art Diktatur auf Zeit, weswegen die Deutschen auch zu jedem Thema Volksentscheide beklatschen, wie zB zur Ehe für gleichgeschlechtliche Paare - obwohl sich eine Demokratie gerade dadurch auszeichnet, Minderheitenrechte selbst gegen Mehrheiten durchzusetzen und zu schützen, diese also gerade nicht von Mehrheitsentscheidungen abhängen dürfen.


    Es ist auch kein formaler Rechtspositivismus sondern geht für mich an den Kern, wenn ein Verfassungsorgan seine Schranken und Schranken-Schranken nicht beachtet. Nein, auch ein gewähltes Parlament steht nicht über dem Gesetz - wie mancher zu denken scheint, weil ein Parlament ja auch Gesetze, bis hin zur Verfassung, ändern kann. Da greifen aber die Schranken denen natürlich auch ein Parlament unterliegt; denn genauso wenig, wie der Bundestag den Verfassungskern des GG ändern kann (der Landtag Brandenburgs ohnehin nicht), genauso wenig, ist er in irgend einer Hinsicht legitimiert, aus "politischen Erwägungen" heraus die Kernprinzipien der Verfassung einer Diskussion oder Entscheidung zu unterstellen. Da überschätzen Parlamentarier sich immer gnadenlos selbst (siehe zB aktuell die Vorgänge rund um die Vorratsdatenspeicherung 2.0 und Parlamentarier, die nicht kapieren wollen, dass sie ihre grundgesetzliche Befugnis damit überschreiten und das Bundesverfassungsgericht dies lediglich nachträglich feststellt bzw. hier erneut feststellen wird; stattdessen wird Karlsruhe vorgeworfen in politisch legitimierte Entscheidungen "hineinzuregieren").


    Ich bin mir bewusst, dass man es als Verfassungspurist nach wie vor in Deutschland schwer hat, uns fehlt die jahrhundertelange Entwicklung und Reife der Angelsachsen bezüglich dieser Dinge. Und genau darum bleibe ich da stur, selbst wenn du darüber nur den Kopf schütteln kannst.


    Es obliegt keinem Verfassungsorgan über die pure Gesinnung von Bürgern zu richten. Punkt. Kein "Ja aber". Damit überschreitet es schlicht seine Kompetenzen und maßt sich, in grundrechtsfeindlicher Richtung, eine Deutungshoheit an, die schlicht kein Verfassungsorgan hat (enge Ausnahme: das Bundesverfassungsgericht als letzte Instanz und auch nur in engen Ausnahmefällen, vgl. die Schwierigkeiten des NPD Verbots).


    Und warum die Pedanterie? Warum akzeptiere ich nicht, dass wir die Dinge bei Menschen, deren Gesinnung uns doch mehrheitlich unsympathisch ist, "hinbiegen"? Fünfe gerade sein lassen?


    Weil wir die Demokratie und unsere hohen Werte nicht gegenüber deren Feinde verteidigen können, indem wir die Werte der demokratischen, offenen Gesellschaft mit entlarvender Doppelmoral mit Füßen treten, nur weil es uns gerade bequemer erscheint Leute mit widerstrebenden Gesinnungen auf jede nur denkbare Weise vom Leben der Mehrheitsgesellschaft auszugrenzen. Das mag man im privaten Kontext handhaben wie man will, Verfassungsorgane haben dazu schlicht nicht das Recht. Deren Grundrechtsbindung im Auftreten gegenüber (jedem!) Bürger erlaubt hier auch keine wie auch immer gearteten "politischen" Spielräume. Der Kern des GG ist kein Gummiparagraph, der sich mit Verweis auf unbestimmte "politische Gründe" nach Belieben biegen lässt. Solch eine Debatte wäre zB in Großbritannien oder Kanada undenkbar.

  • Na, dann ist die causa doch auf der juristischen Seite geklärt.


    Wenn es sich um eine politische Frage handelt, wird es natürlich schwierig. Hier wird es zu einer Abwägungsfrage zwischen der vermuteten politischen Ansicht des Spenders und/oder des von ihm momentan geführten Vereins (die offenbar nicht rechtwidrig jedoch irgendwie verdammenswert sein soll) und dem unbestrittenen Zuwachs an Kulturgut. Diese Abwägung wird ja bei jedem Bau aus Nazitagen betrieben (Errichter schlecht, Bau historisch wichtig), auch beim Thälmanndenkmal in Berlin (Geehrter eindeutig kriminell, zudem Stalinist, trotzdem zeithistorisch wichtig). Wenn da die KPD das Denkmal putzt wird ja durch den Staat nicht eingegriffen.


    Bei einer Abwägung also müsste diese doch für das Kulturgut "Attikafiguren" ausfallen.

  • ^^auch ein Landtag ist ein Verfassungsorgan. Es ist in Deutschland häufig so, dass Parlament/Regierung als "demokratische Obrigkeit" irgendwie "über den Dingen", mit "Generalvollmacht, weil doch gewählt", betrachtet wird (wir haben ja nicht einmal einen deutschen Begriff für "checks and balances").


    Sehr richtig, für "checks and balances" sorgt hierzulande allenfalls das Verfassungsgericht. Aber der traurige Witz ist doch, dass Du hier mit (sehr ehrenwerten) Argumenten gegen den preußischen Obrigkeitsstaat auftrittst, daraus resultierend aber zu dem Schluss kommst, der Landtag müsse qua seiner Neutralität den Kämpfern für einen preußischen Obrigkeitsstaat eine Bühne bieten.


    Ich weiß, die Sozis haben es nicht mehr so mit Marx, aber wenn man von Marx (wie übrigens auch von Hegel) etwas lernen kann, dann folgendes: Es gibt Widersprüche in der Gesellschaft, die kann man nicht durch Gedankenoperationen auflösen, weil sie real sind. Dazu gehört auch der Widerspruch zwischen Saint-Just ("Keine Freiheit den Feinden der Freiheit") und Luxemburg ("Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden"). Das kann richtig schwierig werden, wenn man darüber nachdenkt, aber in diesem Falle ist es doch ganz einfach:


    Es obliegt keinem Verfassungsorgan über die pure Gesinnung von Bürgern zu richten.


    Korrekt, aber obliegt es ihm, von jedem Bürger angebotene Spenden anzunehmen? Nö, und damit ist es hier aus dem Schneider. Ich finde, man sollte dieses Problem tiefer hängen und sich lieber darum kümmern, seriöse Spender für die Attika-Figuren aufzutreiben...

    Einmal editiert, zuletzt von Architektenkind ()

  • Und natürlich hat der Landtag als Hausherr in diesem Fall große Einflussmöglichkeiten, da er als demokratische Institution gewisse Interessen zur eigenen Außendarstellung vertritt.


    So so... da gibt es nur ein kleines Detail, dass in diesem Zusammenhang gerne vergessen wird. Dieses Gebäude gehört nicht dem Landtag. Es ist lediglich gemietet vom Eigentümer, der BAM.
    Insofern kann der Mieter natürlich seiner Nutzung entsprechende Vorschläge und Wünsche äußern - womit und von wem aber weitere Dekorationen angebracht werden, dürfte wohl eher nicht in seiner Entscheidungsgewalt liegen. Die Diskussion ist einmal mehr völlig absurd.

  • Nein, das sagen Sie nicht, aber sie stellen einen räumlichen Zusammenhang -nun wiederholt- her. Bewusst?


    Ein ideologischer Zusammenhang besteht faktisch zwischen den Zitaten des Herrn Klaar und NPD-Publikationen über Schuld und Unschuld der verschiedenen deutschen Staatsformen an diversen Kriegen. Von daher ist es natürlich auch kein Zufall, wenn ich die NPD in meinen Beiträgen erwähne. Dennoch wollte ich Sie nicht bewusst oder unbewusst in eine solche Nähe rücken, nur weil Sie offenbar gewisse Rechte dieses Mannes verteidigen. Das wäre ja genau das, was ich anderen teilweise als unseriöses Argumentieren vorwerfe. Ansonsten stimme ich völlig zu, dass eine weitere Diskussion scheinbar keinen Sinn ergibt. Ich finde es dennoch gut und richtig, wie der Landtag sich positioniert hat. Wenn dies einen Rechtsbruch darstellen würde, soll Herrr Klaar wie gesagt dagegen klagen. Ich befürchte aber, er würde sich damit nur weiter lächerlich machen.


    @all: Steuern werden von jedem nach gleichen Regeln erhoben und dann nach festen Prinzipien ausgegeben (natürlich nie in jedermanns Interesse, aber das ist nicht der Punkt). Entsprechend kann sich Herr Klaar auch schlecht hinterher hinstellen und aufgrund seiner gezahlten Steuern seine politischen Zwecke propagieren. Wenn er aber bewusst und öffentlich größere Summen für die Figuren dieses prominenten Bauwerks spendet, erhält er dadurch eine gewisse Öffentlichkeit, ein Forum für seine Propaganda. Da ist es absolut legitim, von Seiten des Hausherrn eine solche Verknüpfung zu unterbinden - gerade wenn man neutral wahrgenommen werden will. Das ist eben trotz der Architektur der Landtag des modernen Brandenburgs, nicht ein Symbolbau zur Huldigung und Rehabilitierung des alten Preußens. Von daher ist es mE völlig ok, zwar die Figuren zwar wieder aufzustellen, aber eine Instrumentalisierung zu verhindern. Ähnliche Diskussionen gab es doch auch schon mal um die Farbe der Adlerwappen, wo manche selbst ohne entsprechende öffentliche Aussagen eine bewusste Instrumentalisierung (hier aber durch Rot, also Links) vorwarfen. Der Grundgedanke betrifft also nicht mal nur die Konservativen oder aber die armen entrechteten Rechtsfeinde beider Extrempole...

  • ...Korrekt, aber obliegt es ihm, von jedem Bürger angebotene Spenden anzunehmen? ...


    Stopp, nicht der Landtag nimmt die Spenden an und beauftragt die Bildhauer, Figuren wieder herzurichten oder neu zu erstellen, sondern der Stadtschlossverein nimmt die Spenden an, beauftragt die Bildhauer, mittlerweile auch die Statik Gutachten zur Aufstellung, den Antransport und Autodrehkran, notwendige Gerüste und weitere Aufstellkosten. Und der derart Beschenkte sagt: "der da aber das Geld gegeben hat, von dem dürft Ihr nicht annehmen".


    Verkehrte Welt!


    Der Stadtschlossverein sammelt für das Schloss, lange bevor überhaupt irgendein Politiker auch nur im Traum daran dachte, in einem Schloss zu residieren. Und nur durch den Stadtschlossverein und die anderen Potsdamer Bürgervereine (Mitteschön) steht da überhaupt heute ein Schloss. Kulkas Siegerentwurf waren zwei übereinander gestapelte Schuhschachteln. Und nun wird also dem Stadtschlossverein vorgeschrieben, von wo sie Geld annehmen dürfen und von wo nicht? Ansonsten wird angedroht, keine Statuen mehr anzunehmen (als ob sie das momentan täten, die suchen nur ständig neue Verhinderungsgründe, keine einzige Figur steht auf dem Landtag, alle Figuren, die aufgestellt werden konnten, stehen nur auf dem Fortuna-Portal und das wurde komplett durch den Stadtschlossverein initiiert, und mit Spenden gebaut, demnach durchfinanziert...). Das ist nicht nur rechtlich verwerflich, sondern hier sogar moralisch verwerflich.


    Luftpost

  • Versetzung der Ringerkolonnade hat begonnen

    Am Montag hat die Versetzung der Ringerkolonnade an ihren historischen Standort begonnen. Sie wird ab nächstem Frühjahr auf Teilen des alten Fundaments stehen, das zwischen Marstall und Stadtschloss freigelegt wurde. Der einstige Figurenschmuck kann aus Geldmangel vorerst jedoch nicht wieder angebracht werden. Wegen der im Jahr 2017 geplanten Abriss- und Neubauarbeiten auf dem Gelände des ehemaligen Instituts für Lehrerbildung "Rosa Luxemburg" muss auch das Steubendenkmal noch auf seine Wiederaufstellung warten.


    http://www.pnn.de/potsdam/991270/
    http://www.propotsdam.de/919.h…6760ae792ca18edd5b790e3cf

  • Schade, dass es nur für eine Sparvariante reicht. Es wäre preiswerter die Klonnade gleich an das Schloß anzuschliessen, als dies später nachzuholen. Aber man freut sich ja auch über kleine Schritte.

  • Ich habe an dieser Stelle mal eine Frage.
    Abgesehen davon das ich die Umsetzung der Ringerkolonnaden vom Neptunbecken zum Steubenplatz für einen Fehler halte möchte ich an dieser Stelle schon gerne wieder eine durchgehende Kolonnade stehen sehen. Da gibt es jedoch ein Problem, da der Baukörper des Landtags nicht dem Orginsl des Schlosses entspricht sondern kürzer ist, kommen die Kolonnaden auf der Schloßseite nicht wie im Orginal an einem Pilaster an sondern an einem Fenster.
    Bedeutet der hier aus dem obigen PNN Beitrag ausgekoppelte Text das es hier eine geringfügige Verschwenkung geben wird um an einem Pilaster andocken zu können?
    "Zudem sollen die Säulen zwar in der alten Fluchtlinie, aber im Vergleich zum Original ein wenig verschoben wieder aufgebaut werden". PNN




    Konstantin
    Danke für die Info.

    Einmal editiert, zuletzt von Batō () aus folgendem Grund: Beiträge zusammengeführt

  • Die Ringerkolonnade wird so verschwenkt, dass die zwischen den Fenstern ankommt - wie früher.


    Der letzte Teil am Schloß wird einerseits aus Geldgründen nicht realisiert (Teile sind noch orginal bei der SPSG und Teile müssten neu gehauen werden), andererseits wegen des wenig weitsichtigen Feuerrettungskonzept von Kulka-Architekten, dass eine enge Umfahrung des Schlosses mit den Leiterwagen vorsieht. Dieses müsste man aktualisieren (die FW kann ja über die Straßenbahntrasse fahren), das kostet aber wieder Geld.

  • Ich war heute am Landtag und habe dort unter anderem Bilder von dem Fundament für die Kollonaden gemacht.
    Es ist nicht ersichtlich das hier Schritte unternommen werden um das fragile Original vor den Erschütterungen durch den Verkehr zu schützen. An dieser Stelle musste der Zierbelag in den Gleisbetten aufgegeben werden aber kein Schutz für das Orginal. Ich mache mir Sorgen.



  • Das sind nicht die Fundamente Roms. Das, was an den Ringerkolonnaden aus dem 18. Jahrhundert so besonders wertvoll war, das waren nicht die Fundamente, sondern zum einen die bauliche Ausführung selbst, insb. aber Teil einer größeren, recht einmaligen Freiflächengestaltung zu sein. So rahmten diese, mit den leider auch nicht mehr als Spolien erhaltenen Havelkolonnaden als "Gegenstück", den Lustgarten ein. Sie umgrenzten den Lustgarten, definierten ihn als Raum sozusagen erst, waren aber dennoch nicht abweisend und so durchsichtig, dass dadurch ein Gefühl von Großzügigkeit entstand (so die Intention der Planer, die vermutlich auch real gut funktionierte). Mit ihren zahlreichen Durchsichten schaffen sie auch beinahe zahllose, attraktive und immer wechselnde Sichtachsen für Flaneure. Eine solche Verspieltheit ist in der heutigen Zweckmäßigkeit von "moderner" Freiflächengestaltung kaum noch denkbar.


    Dies sind natürlich die Details, die man vor Augen hat, wenn man von der Rekonstruktion von Potsdams historischer Mitte spricht (schwärmt) und wieso ich die sicherlich nicht komplett mißlungene und trashige DDR Neugestaltung dieses Bereiches im Vergleich eben wenig erhaltenswert finde. Dieser ganze Bereich wurde als Ensemble geplant und wirkt auch erst als Ensemble wieder gänzlich. Dabei finde ich die Frage, ob der Grundriß des Stadtschloss exakt rekonstruiert wird, gar nicht so wichtig, wie die Frage das Ensemble insgesamt in seiner Wirkung zu rekonstruieren (was zB auch den Abriß des Hotelhochhauses bedingen würde, der an anderer Stelle im Forum schon Thema ist).


    Erst wenn das gelungen ist kann das Stadtschloss in seiner Gänze wirken. Derzeit wirkt es, das muss man schon leider sagen, je nach Sichtachse immer noch etwas deplatziert, neben dem Hotelhochhaus im Plattenbaulook und den überdimensionierten Hauptverkehrsstraßen, die so eigentlich nicht durch ein historisches Zentrum geführt werden sollten (der nächste große Brocken der Re-Urbanisierung der Mitte Potsdams wird sein, diese Verkehrsachsen zurück zu bauen und den Verkehr auf eine noch neu zu bauende Innenstadtumfahrung zu verlagern).


    Vielleicht erlebte ich das noch als alter Mann mit Ende 50, d. h. das ist eher eine Sache von Jahrzehnten als von Jahren. Aber das alte Potsdam wurde ja auch schließlich nicht in wenigen Jahren erbaut, also kann es auch nicht binnen weniger Jahre rekonstruiert werden. Als Zwischenfazit würde ich sagen: Potsdam ist als städtebauliches Juwel auf einem guten Weg und der Wiederaufbau des Stadtschloss angesichts der zahlreichen Querelen vor und während dem Wiederaufbau eigentlich erstaunlich gut gelungen und auch erstaunlich gut angenommen in der Öffentlichkeit. Das sollte ein gutes Omen sein.