• Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage.

    Laut BauO NRW muss der Boden bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1 feuerhemmen (F30) sein. Gilt das nur für Böden bei denen sich unterhalb ein Kellergeschoss befindet?


    Wie sieht es z.B bei Ergeschosshäusern der Gebäudeklasse 1 aus die nicht unterkellert sind. Besteht weiterhin die Anforderung, dass der Boden feuerhemmen (F30) haben muss?

  • ^ Die Übersicht ist etwas uneindeutig, da nicht klar wird, ob GK 1b nur "land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung" beinhaltet. Das ist aber tatsächlich so.

    Allerdings nimmer die BauO NRW bei den Gebäudeklassen keinen Bezug zu Kellergeschossen. Es gibt natürlich Anforderungen an Decken (auch an die Decke über UG), aber hinsichtlich des Brandschutzes keine Anforderungen an Bodenplatten. Die Frage wäre vielleicht noch, was du mit "Boden" meinst.

    Lies aber vielleicht auch einfach selbst mal in die Bauordnung rein. Es ist immer etwas umständlich formuliert, aber wenn man sich konzentriert, dann stehen die meisten Anforderungen relativ klar da. Auf jeden Fall für mich weniger missverständlich, als die von dir verlinkte Grafik (,deren Autoren ich keine böse Absicht unterstelle und die sicherlich nach besten Wissen und Gewissen erstellt wurde).

    Ich will noch nicht abschließend urteilen, aber grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass es keine brandschutztechnischen Anforderungen an Bodenplatten gibt. Schon gar nicht in GK1.

  • Hallo zusammen,


    ich plane derzeit ein Objekt in Containerbeiweise welches 6 Monate betrieben werden soll. Dort sollen Mitarbeiter getestet werden für betriebliche Zwecke. Die Stadt verlangt Barrierefreiheit, der Aufwand hierfür wäre erheblich. Besteht die Möglichkeit einer Befreiung der Barrierefreiheit, da kein Mitarbeiter gehandycapt ist.


    Danke im Voraus

  • Hallo zusammen!


    Da dies mein erster Post ist, bitte ich um Nachsicht, falls ich gewisse Regeln nicht einhalten sollte.


    Ich plane derzeit zwei Wohnhäuser mit jeweils 4-5 Wohneinheiten, verteilt auf zwei benachbarte Flurstücke, welche beide dem Bauherren gehören.

    Eines dieser Flurstücke beinhaltet bereits eine Überfahrt zu einem dritten Flurstück, welches südlich der beiden liegt. Eine Baulasteintragung liegt wohl vor.


    Die dem Anhang beigefügte Skizze stellt einmal die Baugrenzen, die bestehende Überfahrt im Osten des Flurstücks 773 und die Fläche zwischen der Straße und der Baulinie (vorderer "Gartenbereich" - welcher nicht bebaut werden darf. Eine Planung der Stellplätze ist somit zwangsweise im südlichen Bereich angedacht.


    Unter der Beachtung eines gültigen Bebauungsplans und dessen Festsetzungen bin ich also gezwungen, die Stellplätze erreiche ich aufgrund der bestehenden Überfahrt die GRZ II (gem, BauNVo 1990) durch diese Überfahrt sehr schnell. Ich möchte die Stellplätze bündeln, und auf einem Fleck planen, um weitere Zufahrten zu ersparen.


    CbMrX9c https://ibb.co/CbMrX9c


    Zur Frage der Umsetzung:


    Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich die Stellplätze für beide Wohnhäuser am Flurstück 773 gem. Zeichnung herstellen kann? Hilft mir eine Vereinigungsbaulast, oder gibt es andere Wege?

    Eine Überschreitung der GRZ II möchte ich im besten Fall vermeiden.


    Freue mich über Tipps!

  • Hallo.

    Ich bin kein Architekt, habe mich aber immer für Architektur interessiert. Habe schon als Kind und Jugendlicher in den 80ern und 90ern Dokus und Doku-Reihen (zB. "Architektur der Jahrtausendwende" oder "Baukunst") konsumiert und habe es geliebt wenn meine Eltern mich mit in ein Möbelhaus genommen haben, weil ich mir dort immer ausgemalt habe wie es wäre in all den ausgestellten Einrichtungen zu leben und davon geträumt habe wie es sein würde falls ich jemals reich werde und mir ein Traumhaus bauen könnte.


    Ein Architekturstil den ich auch sehr mit Kindheitsnostalgie assoziiere ist der von vielen öffentlichen Gebäuden aus den 70er und frühen 80er Jahren. Viele Rathäuser, Schulen, Ämter, manchmal auch Hallenbäder und so weiter sind in diesem Stil gebaut worden. Es ist eine Form des Brutalismus, aber scheint mir mehr zu sein als nur reiner Brutalismus, weil meist nicht einfach nur blanke Betonplatten verbaut wurden, sondern viele Oberflächen eine besondere Art von Beton zu sein scheinen, wo die Oberfläche der Platte komplett von Kieselsteinen besetzt ist.

    Wissen Sie wovon ich rede?


    Bunt lackierte Holz-Panele auf den Wänden sind auch oft ein Teil dieser öffentlichen Räume, weswegen ich vermute dass es nicht einfach nur Brutalismus ist, sondern zumindest eine Unterart von Brutalismus.

    Die Lobbys, Foyers und Treppenhäuser dieser öffentlichen Gebäude sind oft mit Kunstwerken und Wasserspielen geschmückt und haben oft einen für mich gemütlich scheinenden "Höhlencharakter" kann man es wohl nennen. Manchmal tragen auch große Plfanzen und Glockenspiele zur Atmosphere bei.


    Ich kann mir vorstellen dass viele Leute diese Art von Architektur hässlich finden und sie als geistige Verirrung ihrer Ära ansehen, aber ich habe sehr gute Assoziazionen mit ihr und finde sie sehr ansprechend.

    Als Erwachsender hat man natürlich selten positive Gefühle wenn man gezwungen ist in eines dieser Gebäude zu kommen, aber für mich als Kind aus einem kleinen Kuh-Kaff hat diese Architektur immer die aufregende, weite Welt symbolisiert die draussen, ausserhalb meiner beengten, kleinen Kinderwelt wartet und die oben beschriebene Art in der diese Räume oft geschmückt wurden und die Atmosphäre die ihnen anhaftet, haben diesen Eindruck noch verstärkt.


    Hat diese Architektur einen eigenen Namen und kann man irgendwo Infos dazu finden? Ein Bildband oder sowas wäre super.

  • Hallo zusammen,


    ich plane derzeit ein Objekt in Containerbeiweise welches 6 Monate betrieben werden soll. Dort sollen Mitarbeiter getestet werden für betriebliche Zwecke. Die Stadt verlangt Barrierefreiheit, der Aufwand hierfür wäre erheblich. Besteht die Möglichkeit einer Befreiung der Barrierefreiheit, da kein Mitarbeiter gehandycapt ist.


    Danke im Voraus

    Hallo Danny,

    die Stadt weiß sicherlich nicht, dass keine Mitarbeiter besondere Anforderungen haben. Wenn das Objekt wirklich nur von jetzt bereits bekannten Personen und auch nur temporär genutzt werden soll, würde ich die zuständige Person im Amt kontaktieren (am bestens erstmal telefonisch) und das so ganz klar darlegen. Nach meiner Erfahrung mit den (Bau-)Behörden wollen die wenigsten dir einen Stein in den Weg legen. Vielmehr gibt es grundlegende Anforderungen, deren Einhaltung erstmal gefordert wird. Ausnahmen sind meistens möglich, wenn sie begründet werden können. Daher am besten mündlich den Weg besprechen, wie man die Ausnahme (oder "Befreiung" von der Anforderung) beantragt und erst dann schriftlich angehen.

  • Hallo,


    wie finde ich die Quelle zum Verweis aus dem Buch "Hermann Henselmann und die Moderne" ?

    "870, Schreiben Niemeyer an Henselmann vom 16.06.1959, in AdK, NL. Henselmann, 120-23-980"


    Vielen Dank

    Werner



  • Ich verstehe, dass es sich hier höchstwahrscheinlich um „konkreten Brutalismus“ oder „konkreten Modernismus“ handelt.