Hohe Bedauungsdichte
Das Rechtsamt hat wegen der hohen Bebauuungsdichte ... (Mod: Zitat gekürzt. Für den gesamten Text das blaue Quadrat anklicken.)
Die Bebauunsdichte ist in der Tat sehr hoch. Zulässig ist bei einer Geschossflächenzahl von 1,2 und einem Grundstück von 8.100 qm eine Bebauung mit ca 10.000 qm. Tatsächlich sind knapp 25.000 qm geplant. Davon für Wohnungen ca 20.000. Damit erreicht die Planung, soweit bekannt, eine Geschossflächenzahl von 2,4 für das Wohngebiet (so zumindest die Berechnungen aus der Begründung 2009). Also eine Verdoppelung der an sich vorgeschriebenen GFZ.
Die Befreiungsgründe nach der Baunutzungsverordnung erfordern eigentlich, dass "besondere städtebauliche Gründe" vorliegen. Die Begründung des B-Plans ergeht sich aber nur in Plattitüden, welche jedes innerstädtische Baugebiet für sich in Anspruch nehmen könnte:
"die im Stadtgebiet vorhandenen, unversiegelten Flächenreserven zu schonen" und, fast noch allgemeiner "um den Umwandlungsdruck auf die dort vorhandenen Flächenreserven zu verringern".
Mit dieser Begründung könnte jeder Bauherr eine Ausnutzung um das Doppelte fordern.
Tatsächlich ist für eine Befreiung von der zulässigen Flächenausnutzung aber eine städtebauliche Ausnahmesituation nötig, die hier aber nicht behauptet wird - und wohl auch nicht vorliegt.
Die Bedenken des Rechtsamtes sind also völlig zutreffend. Damit ist der Bebauunsplan eigentlich nichtig - sollte sich ein Kläger finden ist es Essig mit der Bebauung.