Ganz im Sinn der sachlichen Diskussion dies:
Der Aufenthalt auf öffentlichen Straßen und Wegen ist zulässiger Gemeingebrauch der Straße, der nicht unterbunden werden kann, nur weil einem der Geruch, der Anblick, die Herkunft der aufenthältlichen Person mißfällt. Die Leute des Platzes zu verweisen (und wohin überhaupt?) wäre glatt rechtswidrig. Ich erinnere daran, dass die Anwohner der Friedberger Platzes und des Luisenplatzes von der Stadt verlangt hatten, die extrem störende Zusammenrottung fröhlicher Menschen an Freitagabenden zu unterbinden, weil die sich auch noch unterhalten; wenn sich 1.000 Leute unterhalten ist es lauter als das BImschG erlaubt, aber es ist straßenrechtlich zulässiger Gemeingebrauch; das gilt auch für das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit. Was im Nordend nicht durchgesetzt werden kann, soll jetzt im Bahnhofsviertel gelingen?
Das Herumlungern, aggressive Betteln, aggressive Ansprechen von Passanten, Urinieren, Müll-liegenlassen und was noch alles stellt nach der "Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main" vom 8.7.2014 eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit saftigem Bußgeld geahndet werden kann.
Dann würde ich doch empfehlen, dass das Ordnungsamt am laufenden Band Bußgelder verhängt und die Stadtkasse diese sodann beitreibt. Viel Erfolg!.