^
Alles anzeigen(...) Der Verwaltung liegt nun ein Bauantrag zur Errichtung eines Lidl-Marktes mit Stellplätzen vor. Geplant ist eine III-geschossige Straßenrandbebauung mit einer Nutzung durch Einzelhandel, ein Café und einen Seminarraum. Wohnungen sind nicht mehr vorgesehen.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplanes Nr. K 101 (53) und ist insofern nach § 30 BauGB und im Übrigen nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Mischgebiet. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 7820-28 vom 13.05.2004 besteht weiterhin. Nach den Zielen des Bebauungsplanes soll an der Hausdorffstraße eine mindestens III-geschossige Straßenrandbebauung entstehen. Des Weiteren ist eine Mischnutzung Ziel der Planung.
Das geplante Vorhaben weicht zwar von den Festsetzungen des Fluchtlinienplanes ab, da die Baufluchtlinie mit Gebäudeteilen sowie mit 10 Stellplätzen überschritten wird. Das Hauptgebäude hält jedoch die Bauflucht ein und nur der II-geschossige Backshop mit Café sowie das Treppenhaus stehen teilweise vor der Baufluchtlinie. Daher wird eine Befreiung für vertretbar gehalten.
Das Vorhaben fügt sich in Bezug auf die Gebäudehöhe und Bautiefe auf dem bisher mit gewerblichen Gebäuden bebauten Grundstück ein und schließt die fehlende Blockrandbebauung ungefähr zur Hälfte. Der geplante großflächige Einzelhandel liegt in dem C-Zentrum Kessenich und ist somit zulässig. Die Aufgabe der Errichtung von Wohnungen in den Obergeschossen entspricht allerdings nicht den Zielen des in im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes.
Quelle: Stadt Bonn