Ursprünglich sollte der ZOB an der Hackerbrücke zum Verkehrsknotenpunkt werden, doch für zahlreiche Ladenbesitzer wurde er zum geschäftlichen Fiasko. Jetzt hat das Landgericht München entschieden, dass ein Reisebürobesitzer wegen fehlender Kunden nur die halbe Mieten zahlen muss - ein Urteil, das Signalwirkung haben könnte.
Mittlerweile hat sich diese Einschätzung in der Tat ins Gegenteil gewandelt Nach den Ladenflächen sind nun auch alle Büroflächen vollvermietet: