Projekt "Opernplatz XIV" mit Sofitel Frankfurt Opéra (realisiert)

  • Zu- und Abfahrt

    Der Haupteingang des Hotels liegt zur Wallanlage. Ob die Zufahrt über der Tiefgarage liegt oder schon auf dem auf dem Gelände des öffentlichen Parks ist nicht bekannt.
    Die Zufahrt erfolgt vermutlich über die Hochstraße - zwischen Hotel und Wohnungen - und die Abfahrt über die Bockenheimer Anlage - so lese ich zumindest die Architektenpläne auf deren Web-Seite.
    Es wird also am Parkeingang deutlich mehr Verkehr geben als bisher aber auch mehr Leben.

  • Die Gleichung "mehr Verkehr = mehr Leben" mag manchmal zutreffen, aber in diesem Fall ist doch schon viel Belebung durch die jetzige Einfahrt zum Alte Oper Parkhaus vorhanden. Zudem leidet die Wallanlage an dieser Stelle nun wirklich nicht unter mangelnder Nutzung. Wenn die Abfahrt zur Bockenheimer Landstrasse sich aber mit dem Fussgänger- und Fahrradverkehr aus den Wallanlagen kreuzt, nimmt man leichtfertig eine erhebliche Gefährdung dieser in Kauf. Gerade in schlecht beleuchteten Parks können abends viele blinde Winkel entstehen. Da die Taxifahrer Frankfurts für eine zügige und wenig zimperliche Fahrweise bekannt sind, wäre eine Ampel oder zumindest ein Zebrastreifen zwischen Alter Oper und Wallanlage dringend erforderlich.

  • Wenn ich diesen Plan von der Website der Architekten und den städtischen Plan bezüglich der Baumfällungen gedanklich übereinander lege, dann wird die Wallanlage auch für den schmalen befestigten Streifen um das Hotel nicht ansatzweise in Anspruch genommen. Wird dieser Streifen von vorfahrenden Taxis genutzt, dann fahren diese in der Tat auf der Decke der Tiefgarage. Alles bleibt innerhalb der Grundstückgrenze und damit außerhalb der Wallanlage. Im Westen hat der Weg offensichtlich denselben Verlauf wie die Zufahrt, die Jahrzehnte lang den Innenhof des Mainova-Flugsicherungs-Komplexes erschlossen hat. Also zum nördlichen Teil des Opernplatzes und von dort zur bestehenen Lieferzufahrt der Alten Oper bzw. der Einfahrt zur dortigen Tiefgarage. Faktisch ist die Wallanlage hier ohnehin zu Ende, denn es folgt die Alte Oper (die tatsächlich in der Walllanlage steht) und ihre ausgedehnten Vorplätze. Die sind bei den zahlreichen Konzerten durch Lkw zugeparkt, das stört aber niemanden. Aber ein paar Taxis, die sind nun für manche Zeitgenossen der Untergang des Abendlandes.


    Die Einfahrt zur teilweise öffentlichen Tiefgarage mit den 350 Parkplätzen wird an der Hochstraße liegen, im kleineren Bauteil, der ein reines Wohnhaus wird. Die Ausfahrt im größeren Bauteil, ebenfalls zur Hochstraße.

  • Das Abendland ist dieses Mal noch gerettet :D Trotzdem ist es ein feiner Unterschied, ob einmal die Woche LKWs auf den Seitenplätzen der Alten Oper geparkt sind oder ob 365 Tage im Jahr Taxis die Wallanlage-Ausfahrt zügig kreuzen und Fahrräder gefährden. Daher ist es nicht zu viel verlangt eine vorbeugende Sicherungsmaßnahme wie einen Zebrastreifen einzufordern. Wenigstens dürfte bei Cunitz bzw. Majer so eine Maßnahme wahrscheinlicher werden als bis vor kurzem noch bei Edwin "Machiavelli" Schwarz.

  • Die Abbrucharbeiten sind immernoch nicht ganz beendet. Eine große Baumaschine zerlegt nun die unterirdischen Gebäudeteile, anschließend werden diese zermahlen.


    So sah es auf der Abbruchbaustelle heute aus:



  • Übrigens zeigt Beggis Foto sehr schön die wahre Situation auf dem Opernplatz in diesem Bereich. Die bösen Taxis für das Hotel werden bestimmt nicht die ersten oder einzigen Fahrzeuge sein, die dort herumfahren oder -stehen. Mein Verständnis ist hier auch bei einem Taxi für das Hotel deutlich höher als für den Fahrer in der S-Klasse, der wartet, bis sein Chef aus der Oper kommt.

  • Die Steinwüste an der Alten Oper, die großen Steinbrocken auf Beggis Bildern sind zerkleinert, bitte abtransportieren und mit dem Bau beginnen!


    Bilder: thomasfra

  • Aus der gleichen Perspektive drei Wochen später:



    Bild: epizentrum


    Es sieht zwar etwas aufgeräumter aus, aber von mir aus dürfen so langsam die Arbeiten an der Baugrube beginnen.

  • Der Bauherr möchte erst mit dem Bau beginnen, wenn ihm eine rechtssichere Baugenehmigung für das Gesamtprojekt vorliegt. Das ist bisher nicht der Fall. Im vergangenen Monat wurde lediglich eine Teilbaugenehmigung erteilt. Das berichtet Thomas Daily unter Bezug auf einen FAZ-Artikel. Mit der Fertigstellung ist daher nicht mehr im Sommer 2014 zu rechnen, wie dies zunächst geplant war, sondern erst im Jahr 2015. Die Baustart ist nun für August geplant.

  • Ist in Erfahrung zu bringen, wo die Gründe für diese Verzögerung von Amtes wegen liegen? Irgendwie schon merkwürdig, wie lange sowas dauern kann, gerade bei einem Projekt mit einem bereits so langen Vorlauf, und bedenkt man, was für ein gruseliger Mist dieser Tage offenbar mit Augenbinde durchgewunken wird.

  • Diabolische Modernisten an der Schaltstellen haben die Weisung ausgegeben, klassisch gestaltete Bauten möglichst zögerlich zu genehmigen, während bei zeitgenössischer Architektur gar keine bautechnischen und rechtlichen Prüfungen erfolgen, daher die Genehmigung selbst komplexester Vorhaben stets noch am selben Tag unterschrieben wird.

  • Verzögerung beim Sofitel

    Ist in Erfahrung zu bringen, wo die Gründe für diese Verzögerung von Amtes wegen liegen?


    Die FAZ berichtet am 1. Juni, dass der Bauherr warten möchte, bis die - noch nicht einmal erteilte Baugenehmigung - rechtskräftig ist. Das wäre EIN JAHR nach Erteilung.
    Klingt, salopp forumuliert, wie grober Unsinn. Kein Investor nimmt das Geld in die Hand, zahlt Zinsen für den Grundstückskaufpreis, um ein Jahr auf die Rechtskraft der Baugenehmigung abzuwarten. Zumal ja angeblich der Mieter schon feststand. So viel Geld hat keiner über.
    Woran mag es liegen: Hier könnten nur Vermutungen angestellt werden. Klar ist jedenfalls, dass die wasserrechtliche Genehmigung noch aussteht. Und ohne diese kann es sowieso nicht weiter (= tiefer) gehen. Zuletzt stand ja für etwa einen Monat die Brunnenbohrmaschine (blau) in der Grünanlage.


    Ich fürchte jedenfalls, dass die Staubwüste eine Weile erhalten bleibt. Denn Wasser ist ja auch knapp.


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    Mod: Der betreffende FAZ-Artikel ist jetzt online.

  • Auf der Staubwüste wurde heute jedenfalls weiter am Abbruch beziehungsweise Aufräumen gearbeitet:



    Bild: epizentrum


    Im ^ oben verlinkten FAZ-Artikel klingt die Streckung des Zeitplans weniger dramatisch; es riecht aber schon ein wenig nach Auffächern der Finanzierung, auch wenn Cells vordergründig das Risiko der zurückziehbaren Baugenehmigung anführt. Eckpunkte aus dem Artikel:


    • Die Baugenehmigung liegt (vollständig) seit dem 7. Mai vor
    • Es besteht eine einjährige Einspruchfrist. Diese stelt das genannte Risiko dar.
    • Die Frist kann der Bauherr auf einen Monat verkürzen, wenn er die Baugenehmigung den Nachbarn zustellt und sie über ihre Rechte belehrt. Voraussetzung ist allerdings, dass Nachbarschutzrechte überhaupt berührt werden. Das sei hier nicht der Fall. Die FAZ spricht hier sogar von einer Meinungsverschiedenheit zwischen Bauaufsicht und Bauherr.
    • Es fehlt außerdem noch die wasserschutzrechtliche Genehmigung. Die ist hier besonders wichtig wegen der vorangegangenen Diskussionen um die notwendige bzw. benötigte Größe der Tiefgarage (310 Plätze). Hier im Strang schon hinreichend besprochen.
    • Nichtsdestotrotz möchte Cells im August die Baugrube ausheben. Bis dahin dürfte die Genehmigung vorliegen.
    • Nach Ablauf der Widerspruchsfrist sollen die Arbeiten am Rohbau beginnen. Das wäre dann Mai 2013.
    • Fertigstellung soll demnach im Sommer 2015 sein.


    Außerdem legt Cells Wert auf die Feststellung, dass sie hier mehr Geld in die Hand nimmt, als notwendig, beispielsweise mit der Sandsteinfassade. Es liege ihnen viel daran, die "tote Ecke" aufzuwerten. Die Gastronomie richte sich zum Opernplatz aus. Namen gibt es übrigens auch schon: "Schönemanns" für das Café/Restaurant, "Lili" für die Bar. Zu den Hintergründen, siehe Artikel. Klar ist, ein "5-Plus"-Sterne-Hotel muss schon etwas hermachen. Die hochwertige Ausstattung ergibt sich zwangsläufig und liegt im Interesse der Investoren und Betreiber.


    Ein weiteres Detail: Braun + Schlockermann überarbeiten ihren Entwurf noch etwas. So wolle man die Fassade weiter an die Umgebung anpassen.

  • keine schlechten Nachrichten

    Das klingt doch alles vernünftig. Und eine positive Überarbeitung der Fassade dürfte in aller Sinne sein. Schauen wir uns doch die Umgebung an. Die Vorbilder sind allesamt Beauties.
    Wegen Tiefgaragen gibt es immer Theater. Letztlich haben alle ein Interesse an der Aufwertung der Innenstadt.

  • Verzögerung beim Sofitel

    • Die Baugenehmigung liegt (vollständig) seit dem 7. Mai vor
    • Die Frist kann der Bauherr auf einen Monat verkürzen, wenn er die Baugenehmigung den Nachbarn zustellt und sie über ihre Rechte belehrt.


    Baugenehmigung un/vollständig
    Der FAZ Artikel ist ein wenig irreführend, was die Baugenehmigungen abetrifft. Einerseits wird geschrieben, diese liege seit 7. Mai vor, anderseits steht zwei Sätze weiter, dass für die Baugrube bislang nur eine Teilbaugenehmigung vorliegt.


    Bestandskraft der Baugenehmigung
    Zu den Widerspruchsfristen hier eine juristische Klarstellung, nachdem ich mir gestern noch - beim Bier - Rechtsrat einholte:
    Ein Nachbar kann Widerspruch einlegen und so die Bestandskraft einer Baugenehmigung verhindern. Die Frist hierfür richtet sich danach, ob ihm der Verwaltungsakt mit oder ohne Rechtsbehelfsbelehrung von der Behörde zuging. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, dann ist die Widerspruchsfrist 1 Jahr. Ist die Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt, dann verkürzt sich die Frist auf 1 Monat.
    Beides setzt aber eine Bekanntgabe der Baugenehmigung durch die Behörde voraus.
    Eine Bekanntgabe durch den Bauherrn sieht das Gesetz nicht vor und läßt auch die Frist nicht beginnen.


    Wann beginnt die Frist bei fehlender Bekanntgabe zu laufen?
    Wenn die Behörde die Baugenehmigung nicht an die Nachbarn weiterleitet, wie hier, dann beginnt die Widerspruchsfrist erst dann zu laufen, wenn der Nachbar auf andere Weise sichere Kenntnis von der Baugenehmigung erlangt hat oder hätte erlangen müssen!


    Wann genau in solchen Fällen die Frist zu laufen beginnt, ist schwierig.
    Es ist jedenfalls ganz sicher nicht ein Jahr nach Erteilung der Baugenehmigung: Denn dies ist ein Brief der Behörde an den Bauherren, von dem der Nachbar keine Kenntnis hat.
    Der Nachbar, der keine Zeitung liest oder länger verreist war, erhält im spätesten Fall Kenntnis erst bei Baubeginn Kenntnis von der Baugenehmigung! Erst ab dann läuft die Widerspruchsfrist von einem Jahr.


    Die in der FAZ dargelegte Begründung für die Bauverzögerung wegen der fehlenden Bestandskraft der Baugenehmigung ist also offensichtlich eine Scheinbegründung, da diese Frist nicht genau bestimmbar ist. Mit dieser Begründung wäre ein Baubeginn im August 2013 auf der sicheren Seite...


    Gastronomie zum Platz
    Spannend finde ich, dass die Gastronomie sich zum Platz hin orientiert.
    In den Renderings sah man Gastronomie in Richtung Grünanlage, zwischen dem Hotelbau und der Luxusmietskaserne, nicht jedoch Richtung Platz. Das würde diese bislang trostlose Ecke gegenüber der Oper sicherlich aufwerten, die auf der Sofitelseite bisher ungenutzt war - auch wenn dann so mancher Falschparker sich in Zukunft woanders hinstellen muss.

  • Vielleicht liegt das zoegerliche Verhalten daran, dass (wie die FAZ heute berichtet, RMZ S. 42) ein Nachbar gegen die Baugenehmigung Widerspruch eingelegt hat. Es ist derselbe Rechtsanwalt, der auch schon erfolglos gegen Abbruchgenehmigung und das Faellen der Baeume geklagt hatte. Dieser haelt die Tiefgarage fuer ueberdimensioniert und sieht nachbarrechtliche Belange nicht gewahrt. Ausserdem werde die Sicht aus seiner Liegenschaft an der Bockenheimer Anlage beeintraechtigt ....

  • Bei einem Nachbarn, dem die Baugenehmigung nicht offiziell durch die Behörde zugestellt wurde, beginnt gar keine Frist zu laufen.


    Erhält der Nachbar später auf andere Weise Kenntnis von der Genehmigung (etwa bei Baubeginn oder durch Mitteilung durch den Bauherrn), so beginnt ebenfalls nach wie vor KEINE Frist zu laufen: Es liegt keine Bekanntgabe (§ 41 VwVfG) vor und eine Bekanntgabe durch Private ist nicht möglich (Ausnahme: Beliehene wie Notare oder der TüV). Was jedoch möglich ist ist eine Verwirkung des Klagerechts, da es dem Bauherrn unzumutbar wäre, sich bis in alle Ewigkeit auf rechtlich unsicherem Terrain zu befinden. Dafür gibt es aber keine festen Zeiträume. Es ist alles vom Einzelfall abhängig, ein Jahr ab Kenntnis von der Genehmigung sollte jedoch realistisch sein.