Bisher weiß man ja noch gar nicht genau, was eigentlich der ausschlaggebende Terminkiller war, es fällt immer nur das Stichhwort Brandschutz. Der vorbeugende Brandschutz ist in den letzten Jahren in der Tat zu einer der größeren Herausforderungen im Hochbau geworden, vor allem bei den Projekten mit viel Publikumsverkehr (BER, Stuttgart 21, Hochhäuser). Die Planungen zu diesen beiden Großvorhaben hatten und haben u.a. die in Teilen völlige Neukonzeption des vorbeugenden Brandschutzes zu verarbeiten.Der Großbrand auf dem Düsseldorfer Flughafen am 11.4.1996, der wohl die weltweit größte Brandkatastrophe in einem Flughafengebäude war, hat in den beteiligten Kreisen ein mittleres Erdbeben ausgelöst, dessen Schockwellen auch BER erreicht haben dürften.
Ergebnis der juristischen Aufarbeitung dieses Brandes, die wohl noch immer nicht beendet ist, war die völlige Überarbeitung der einschlägigen Regelwerke zum vorbeugenden Brandschutz, das bisherige Regelwerk hatte sich als ziemlich untauglich herausgestellt. Es hat schließlich Jahre gedauert, bis die einschlägigen Fachkreise sich auf neue Regeln geeinigt haben und diese in DIN-Normen, Richtlinien, Technischen Bestimmungen, Zertifizierung von Baustoffen, organisatorische Konzepte und schließlich Bauordnungen Eingang gefunden haben; teilweise ist dieser Prozess noch im Gange (z.B. sind die sog. TRStrab (BS) - technische Richtlinien für den Bau von Straßenbahnen, die z.B. den Brandschutz in U-Bahnhöfen regeln werden, noch nicht verabschiedet). Verschiedene Bau- und Brandkatastrophen (z.B. Bad Reichenhall, Kaprun) haben überdies verschärftes Augenmerk auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Architekten, Sachverständigen und Mitarbeiter der Baubehörden gelenkt.
Dieser mindestens ein Jahrzehnt dauernde Prozess bewirkt zweierlei: erstens müssen in Arbeit befindliche Projekte bis zur Abnahme dem jeweils gültigen Regelwerk, also dem Stand von Recht und Technik angepasst werden und zweitens ist kein Prüfsachverständiger, Brandschutzsachverständiger oder Baukontrolleur sonstwie Verantwortlicher mehr geneigt, irgendwelche Abweichungen hinzunehmen, wenn er dafür im Brandfall auch noch nach Jahren strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Daraus folgt: beim vorbeugenden Brandschutz gibts kein Pardon. Die Komplexität des Themas veranschaulicht nachstehendes Bildchen, das von der Bayr. Architektenkammer stammt:
Wenn z.B. in irgendwelchen verdeckten Schächten in einer frühen Bauphase Kabel verlegt wurden, die nach neuen Regeln ein "veraltetes" Ummantelungsmaterial, d.h. eine gefährliche Brandlast enthalten, müssen sie komplett ersetzt werden. Eine besonders schwer zu beherrschende Materie ist die stockwerkübergreifende oder raumübergreifende Ausbreitung von Brandgasen und Rauch (in Düsseldorf hat keines der Opfer vermutlich auch nur ein Flämmchen gesehen, die sind alle erstickt oder vergiftet worden).Und wenn in einem derart komplexen Beziehungsgefelcht die Kommunikation der Verantwortlichen nicht gut funktioniert , kann es nur schiefgehen - wie in BER. Natürlich, das entschudligt nichts, aber erklärt vielleicht einiges.
Ff. Diskussion habe ich nach dort verschoben.
Bato