In Frage käme auch der rückwärtige Bereich, für den der Bebauungsplan innerhalb des dreieckigen Baufensters fünf Geschosse zulässt. Würde bei voller Ausnutzung aber schon eng zwischen den Bauteilen. Aber Wohnraum würde im zweiten Bauabschnitt wohl ohnehin nicht entstehen. Das schließe ich daraus, dass die oben verlinkte Projektbeschreibung des Bauherrn zwischen möglicher und projektierter Fläche unterscheidet. Letzteres scheint gleichbedeutend mit erstem Bauabschnitt. Also soll der gesamte Wohnraum gleich gebaut werden, aber nur 190 m² der möglichen 1.948 m² Handelsfläche. Für überwiegend eingeschossigen Einzelhandel wäre das dreieckige Grundstück vermutlich gut geeignet.
Übrigens könnte man meinen, dass an der nördlichen Stirnseite der jetzt oben in #97 eingefügten Visualisierung das Logo eines Lebensmitteldiscounts aus Mülheim an der Ruhr erkennbar ist. Nicht zuletzt weil die unmittelbare Konkurrenz einen Markt in nächster Nähe betreibt, wäre das ein durchaus konsequenter Schritt des Unternehmens.