Presseerklärung der Bürgeriniatitive vom 19.06.08:
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Gute Gründe für eine Revision des Urteils von Münster
Mit Befremden hat die Bürgerinitiative „Pro Metropol“ am Dienstag die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Kenntnis genommen, dass das Lichtspieltheater METROPOL aus der Denkmalliste zu löschen sei. Demzufolge habe das METROPOL durch von der Stadt genehmigte Rekonstruktionen im Großen Saal seine Denkmaleigenschaft verloren und nur noch die Fassade sei schutzwürdig. Die Einschränkungen, die der Schutz eines Denkmals mit sich bringe, seien dem Eigentümer im Übrigen nicht mehr zuzumuten.
Nach Ansicht des Gerichts haben die Stadt, das Rheinische Amt für Denkmalpflege, die Restauratoren und alle, die an dem Erhalt des Denkmals über Jahre beteiligt waren, das ihnen anvertraute METROPOL "zu Tode gepflegt". Hier werden die Stadt und professionelle Denkmalpfleger in ihren Bemühungen zum Erhalt eines Denkmals als dessen Zerstörer an den Pranger gestellt.
Zur Sachlage:
Die Bürger der Stadt Bonn können innerhalb eines knappen Jahres zwei Gerichtsurteile zum METROPOL betrachten, wie sie unterschiedlicher nicht sein könnten. Der Schlüssel zum Verständnis liegt in den völlig gegensätzlichen Begründungswegen und damit in der Interpretation des Denkmalschutzgesetzes: Gilt für die Kölner Richter die Anschaulichkeit, die Erlebbarkeit, die kulturhistorische Bedeutung für die Stadt und die Bürger, so zählt für die Münsteraner Richter die Authentizität von Gips an Balkon und Bühnenrahmen.
Der kurze Vergleich der Urteile macht offenkundig, dass der juristische Klärungsprozess um die Interpretation des Denkmalschutzgesetzes nicht abgeschlossen ist und eine Synthese der jeweiligen Ansätze noch fehlt.
Die Entscheidung um den Erhalt oder die Zerstörung des Lichtspieltheaters METROPOL ist nun endgültig kein Einzelfall mehr, sondern von grundsätzlicher, übergeordneter Bedeutung für alle Denkmale in Stadt und Land geworden. Wenn Umbaumaßnahmen und Teilrekonstruktionen, welche bislang durch die Fachbehörden als für den wirtschaftlichen Betrieb unabdingbar angesehen wurden, nicht mehr genehmigungsfähig sein sollten, werden wir viele Denkmale mangels Nutzung komplett verlieren. Die Denkmalpfleger würden mehr denn je als Verhinderer dastehen, da sie mit der gegenwärtigen Genehmigungspraxis zu Totengräbern ihrer Schützlinge würden.
Die Bürgerinitiative begrüßt daher, dass die Stadt das gesamte Gebäude weiterhin für ein Denkmal hält und unter Hinweis auf ein aktuelles Gutachten von ausreichend vorhandener Originalsubstanz ausgeht. Deshalb ist zu erwarten und zu fordern, dass die Stadt zur Wahrung des Denkmals Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegt, sobald die Begründung des OVG-Urteils vorliegt.
Ebenso wie die Firma Interboden nach dem Kölner Urteil (trotz nicht zugelassener Berufung) auf dem Beschwerdeweg die nächste Instanz anrief, ist es jetzt Aufgabe der Stadt, auf die gleiche Weise die Rechte der Bürgerschaft zu wahren. Die entstandene Situation erfüllt alle Voraussetzungen für die eingeräumte Beschwerdemöglichkeit auf Revision vor einem höheren Gericht.
Der Vorschlag von Mitgliedern des Rates und der Presse, das Urteil zu akzeptieren, geht bemerkenswert falsch an der Sachlage sowie den Rechten der Stadt und ihrer Bürger vorbei. Die Bürgerinitiative und die Bürger der Stadt können erwarten, dass Rat und Verwaltung ihren Verpflichtungen nachkommen und den Rechtsstreit um das METROPOL und die richtige Anwendung des Denkmalschutzgesetzes vor dem Bundesverwaltungsgericht klären lassen.