Streit um das Metropol

  • Wenn Du es schaffst, auch den Heiligen Stuhl für eine Frau mit Krummstab und Pallium zu begeistern, schulde ich Dir ein Bönnsch. :daumen:

  • Wenn der Heilige Stuhl dazu sein Placet gibt, darf sie meinetwegen auch mit der Rolltreppe einfahren - ob man im Ein-€-Laden die notwendigen Utensilien bekommt:) ?

  • Karnevalsverein :kasper::



    Stellungnahme zum Baudenkmal Metropol


    29.08. 2007

    ib - Die Fraktionsvorsitzenden und Fraktionsvorstände von CDU und SPD sind gemeinsam mit Oberbürgermeisterin Dieckmann der Auffassung, dass in der Ratssitzung am Donnerstag, 30. August 2007, eine Entscheidung über die zukünftige Nutzung des Metropol Kinos nicht getroffen werden kann.


    Unter Würdigung des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 20. August 2007 und des Erörterungstermins mit dem Verwaltungsgericht am 29. August 2007 muss sehr intensiv geprüft werden, was rechtssicher genehmigungsfähig ist. Der Erörterungstermin des VG Köln hat die bisherige Haltung der Stadt hinsichtlich des Baudenkmals im Grundsatz bestätigt.


    Alle Beteiligten haben betont, dass der Denkmalschutz für das Metropol Kino immer oberste Priorität hatte und auch weiterhin haben wird. Es kann keinen Zweifel daran geben, dass das Denkmal Metropol erhalten werden soll.


    In den jetzt folgenden Gesprächen wird angestrebt werden, eine rechtssichere Position zu formulieren.


    Quelle: http://www.bonn.de/rat_verwalt…pressemitteilungen/00654/

  • Man könne fast meinen, einige Stadtverordnete läsen hier mit und ihnen dämmerte, welch enorme Chance sich für die UN-Stadt bietet, sollte, ja sollte man sich tatsächlich pro Metropol...:daumen:

  • Der EXPRESS will erfahren haben, dass das VG Köln sich der Rechtsauffassung der Bezirksregierung (siehe #74) anschliesst. Der Präsident des Kölner Verwaltungsgerichts, Dr. Joachim Arntz, sieht demnach den Denkmalschutz für das Metropol "ohne Einschränkungen gegeben".


    Die Veränderungen am Metropol während der Renovierungsarbeiten in den 80er Jahren seien ohne Belang, da ein Gebäude grundsätzlich in dem Zustand unter Schutz gestellt werde, in dem es sich im Zeitpunkt der Unterschutzstellung befinde. Die verändernden Umbauten hätten sogar durch ihre Detailtreue dazu geführt, dass dieser Gesamteindruck heute dem Original aus dem Jahr 1928 näher sei als vor Beginn der genannten Veränderungen.


    Das Argument der Wirtschaflichkeit zur Rechtfertigung der Umbaupläne lässt das VG nach diesen Express-Informationen nicht gelten. Vielmehr werde den Eigentümern ein Verkauf nahegelegt, da diese beim Kauf um den Denkmalschutz gewusst hätten.


    Quelle: EXPRESS



    Interessant, angeblich hat doch der Erörterungstermin des VG Köln die Haltung der Stadt hinsichtlich des Baudenkmals im Grundsatz bestätigt (siehe #83). ;)

  • Damit dürfte - so denn die Informationen des Revolverblättchens zutreffen - das großartige Baudenkmal in Bonns zentraler Lage gerettet sein. Für eine baurechtliche Genehmigung, die eine weitgehende Veränderung des Innenraumes zulässt und welche für eine einträgliche Einzelhandelsnutzung unerlässlich wäre, ist nun definitiv keinerlei Spielraum mehr vorhanden.
    Der Eigentümer muss nun verkaufen, will er nicht riesige Verluste mit dem mutwillig leerstehenden Objekt erleiden.
    Die Spekulation, am Denkmalschutz werde sich schon etwas machen lassen, solange man nur der Öffentlichkeit erfolgreich suggeriert, ohne Umbau sei dieses Haus unwirtschaftlich, ist nicht aufgegangen.
    Ein wahrhaft großer Erfolg für die wachsame Öffentlichkeit - hoffentlich erlahmt die Kreativität nicht, wenn es um die Ausgestaltung des Kulturprogrammes geht!

  • Meiner Meinung nach stehen die jetzigen Eigentümer vor dem Dilemma, dass sie, wenn sie überhaupt Geld mit dem Gebäude verdienen wollen, nun einen Kulturbetrieb einrichten müssen. Aber welcher Kulturbetreiber mietet sich schon bei einem Vermieter ein, der ihm den geschäftlichen Mißerfolg wünscht? Denn der einzige Weg zum Kaufhaus Metropol führt über das gescheiterte Theater Metropol.


    Solange Klaus "ich will die Verschmelzung mit meinem Kaufhaus" Töpfer und Vanja "Wir halten an unseren Plänen fest" Schneider Eigentümer des Metropol sind, kann kein Kulturmieter mit enthusiastischer Kooperation rechnen. Ob dann mal das Licht ausfällt, Wasser durchs Dach kommt, klemmende Türen nicht repariert werden?


    Schneider und Töpfer müssen jetzt verkaufen. Ihr Schaden kann nur noch größer werden. Und in der Bonner Politik und Verwaltung sollten einige Damen und Herren wirklich einmal in sich gehen und sich fragen, ob sie mit der "Kopf-durch-die-Wand"-Taktik wider besseres Wissen wirklich Wirtschaftsfreundlichkeit bewiesen haben.

  • Laut Kölner Stadt-Anzeiger hat die Bürgerinitiative inzwischen mehr als 6.000 der benötigten 10.000 Unterschriften für ein initiierendes Bürgerbegehren gesammelt. Bei einer zur Verfügung stehenden Zeit von drei Monaten ist also in einem Viertel der Zeit schon knapp zwei Drittel des Quantums erreicht. Insofern ist die Befassung des Rates mit dem Bürgerbegehren nur noch eine Formsache. Es wird spannend zu sehen sein, ob dieser (wie beim Bahnhofsvorplatz) dem Ansinnen des Begehrens beitritt oder es auf eine Abstimmung abkommen lässt.
    Der Beschluss wäre für zwei Jahre wirksam - ob sich die jetzigen Eigentümer davon beeindrucken lassen werden?
    Mein Tipp: Wenn die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht zu Köln am 12.Oktober diesen Jahres ähnlich bescheiden für die Umbauwilligen verläuft, wie die bisherigen Ansinnen zu Umbau und Streichung aus der Denkmalliste, wird ein Denk-Prozess einsetzen mit dem Ergebnis eines Verkaufes. Nicht ohne zu betonen, dass die unerträgliche Lobbyarbeit der Bürger sich zu einer gesellschaftsbedrohenden Nebenregierung auswachse, mit für die Stadt unabsehbaren Folgen...
    Sei es drum, auch wenn die Kabale schon bis Chemnitz vordringen, sollte die Freunde des Art-Déco-Hauses der Zukunft ganz entspannt entgegenblicken können.


    http://www.ksta.de/html/artikel/1190567596981.shtml

  • Wenn es im Metropol nicht klappt, sollten die Eigentümer vielleicht den Kauf der Namen-Jesu-Kirche in Erwägung ziehen...

  • Hervorragende Neuigkeiten! Aber nach der Standpauke von Bezirksregierung und Verwaltungsgericht Köln hatte man in der Verwaltung wohl die Hosen voll.




    Metropol: Umbaupläne sollen abgelehnt werden


    Die Umbaupläne der Metropol-Eigentümerin sollen aus Denkmalschutzgründen abgelehnt werden. Diesen Beschlussvorschlag macht die Stadtverwaltung dem Rat. Die politischen Beratungen darüber beginnen am 28. Mai im Unterausschuss für Denkmalschutz und sollen am 18. Juni mit einer Entscheidung des Rates abgeschlossen werden.


    Nach einem mehrwöchigen intensiven Prüfverfahren kommt die Stadtverwaltung zu einem eindeutigen Ergebnis. Sie hält nach einer gründlichen Abwägung der privaten Belange der Eigentümerin mit den Interessen des Denkmalschutzes die Versagung der beantragten Umbauerlaubnis für rechtmäßig. Die Eigentümerin hat nicht nachgewiesen, dass es ihr weder tatsächlich und finanziell möglich ist, eine andere denkmalverträglichere Nutzung im Metropol zu realisieren, noch das Denkmal zu veräußern. Nach den rechtlichen Hinweisen der Bezirksregierung als Obere Denkmalbehörde und des VG Köln Ende August des letzten Jahres waren der Stadtverwaltung enge Grenzen in der juristischen Beurteilung des Vorganges gezogen worden.


    Ausdrücklich wird in der Verwaltungsvorlage darauf hingewiesen, dass die Eigentümerin die Möglichkeit habe, das von ihr ersteigerte Objekt am Bonner Markt zu veräußern, wenn ihr keine wirtschaftliche Nutzung möglich erscheint. Erwähnt wird die wiederholte Kaufofferte des Bonner Unternehmers Frank Asbeck, der sowohl öffentlich als auch in zwei Schreiben an die Stadtverwaltung erklärt hatte, das Metropol für drei Millionen Euro erwerben sowie die denkmalschutzrechtlichen Belange einhalten und das Haus zu einem kulturellen Veranstaltungsort umbauen zu wollen.


    Werner Wingenfeld (Stadtbaurat): "Es geht hier um den Schutz eines Denkmals von überregionaler Bedeutung. Wir haben daher die nach der Rechtsprechung verlangte Abwägung zwischen Denkmalschutz und privaten Wirtschaftsinteressen der Denkmaleigentümerin sehr sorgfältig vorgenommen. Das Ergebnis war eindeutig". Der Stadtbaurat wies darauf hin, die Eigentümerin hätte nicht den Nachweis geführt, dass es ihr tatsächlich und finanziell unmöglich sei, eine andere, denkmalverträglichere Nutzung zu entwickeln. Auch ein von der Stadtverwaltung in Auftrag gegebenes externes Rechtsgutachten kommt zu diesem Ergebnis. Danach ist die Ablehnung der Erlaubnis der Eigentümerin zumutbar, wenn diese nicht belegen könne, dass außerhalb einer von ihr geplanten Einzelhandelsnutzung keine weiteren Nutzungsmöglichkeiten bestehen, die die Kosten des Denkmals tragen. Das Wirtschaftlichkeitsgutachten der Eigentümerin beschränkt sich darauf, eine Kino- und Einzelhandelsnutzung zu analysieren. Andere Konzepte, die mit geringeren baulichen Eingriffen verbunden sein könnten und das Denkmal schonender behandeln, sind von vornherein nicht geprüft worden.


    Wingenfeld: "Ich möchte nicht verhehlen, dass ich die von der Eigentümerin vorgelegten Pläne für eine seriöse Konzeption halte, die unter den von ihr gesteckten Rahmenbedingungen das Bemühen um einen sorgfältigen und sensiblen Umgang mit der Substanz erkennen lässt. Das reicht aber in diesem Falle nicht!"


    Quelle: www.bonn.de

  • Angeblich will das OVG Münster in letztinstanzlicher Entscheidung den Denkmalschutz für das Metropol aufheben. Es sei nicht mehr genug Originalsubstanz erhalten, die in den 80ern originalgetreu rekonstruierten Teile des Gebäudes werden als nicht denkmalwürdig betrachtet. Sollte es so kommen, könnten die Eigentümer mit dem Gebäude machen was sie wollen.


    Quelle: http://www.general-anzeiger-bo…mid=10490&detailid=463493 und http://www.general-anzeiger-bo…mid=10490&detailid=463870



    Aus dem zweiten Artikel: "Sie könnten dann alle romanischen Kirchen in Köln von der Denkmalliste streichen", sagt Kunsthistorikerin Ursula Schirmer, Sprecherin der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in Bonn. Allein durch den Krieg sei viel Originalsubstanz verloren gegangen. Man müsse deshalb auch den Umgang mit dem Denkmal und die Qualität der Rekonstruktion betrachten, statt Steine abzuzählen.


    "(...) Ein Urteil, das vor allem auf die historische Bausubstanz abhebe, würde die Fronten verdrehen, meint sie. Denkmalpflegern aus Zustimmungen zu baulichen Veränderungen künftig einen Strick zu drehen, sei fatal. Das könne auch eine "zeitgemäße Nutzung" von Denkmälern verhindern.


    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

  • Doch, ich füge was hinzu: Hier lese ich, dass die Richter des OLG allenfalls die Fassade mit Denkmalwert sehen würden - das ist aber für die Besucher der Stadt am wichtigsten. Hauptsache, der Markt als Ensemble sieht möglichst altwürdig aus! Da kenne ich ein paar andere Stellen, die Kopfzerbrechen bereiten sollten - regelrechte Schuhkartons...


    Die Metropol-Besitzer sagen, die wollen die Einmaligkeit der Architektur respektieren.

  • Urteil des OVG-Münster von heute 26.06.2008: Metropol ist KEIN Denkmal!!!!
    Der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat durch Urteil vom heutigen Tag entschieden, dass das Metropol Lichtspieltheater in Bonn mit Ausnahme der Fassade am Bonner Marktplatz aus der Denkmalliste gelöscht werden muss.


    Das Metropol wurde 1929 als Großkino mit einem prächtigen Kuppelsaal für etwa 1.200 Zuschauer im Stil des Art Déco eröffnet. Es war den großen Theaterbauten mit Foyers, Garderoben, Café, Saal mit Rang, Bühne, Orchestergraben und Künstlergarderoben nachempfunden. Nach der Beseitigung von Kriegsschäden wurde es seit 1946 wieder für zahlreiche Veranstaltungen genutzt. 1983 wurde es in die Denkmalliste eingetragen, weil es als eines der wenigen historischen Großkinos in Deutschland den Übergang von der Stummfilmzeit zum Tonfilm repräsentierte; diese Entscheidung wurde durch ein rechtskräftiges Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 14. April 1987 bestätigt. Zu dieser Zeit wurde das Kino grundlegend erneuert: Kuppel, großer Saal und ein Teil des Bühnenhauses mit Orchestergraben wurden abgebrochen und rekonstruiert, unterhalb der Gebäudesohle wurde ein weiteres Kellergeschoss errichtet und im Untergeschoss sowie oberhalb der Kuppel drei kleine Kinosäle eingerichtet. Auch nach der Entscheidung von 1987 erteilte die Stadt Bonn Baugenehmigungen, durch die u.a. der Abriss und die Neuerrichtung weiterer noch im Original vorhandener Teile des Gebäudes ermöglicht wurde.


    Zur Begründung hat der Senat ausgeführt: Die Beseitigung der letzten im großen Saal noch verbliebenen Reste an historischer Substanz nach der Entscheidung von 1987 habe zum Wegfall der Denkmaleigenschaft geführt. Der Umstand, dass in den übrigen Gebäudeteilen noch Originalsubstanz vorhanden sei, ändere daran nichts. Denn seine Denkmalbedeutung habe das Metropol wesentlich aus dem großen Saal gewonnen. Dieses eigentliche bauliche Zentrum des Metropol existiere als historisches Zeugnis nicht mehr, sondern stelle eine Rekonstruktion des nicht mehr vorhandenen Originals dar. Auch wenn Teilrekonstruktionen durchaus ein Mittel zur Erhaltung von Denkmälern sein könnten, gelte dies aber dann nicht, wenn der wesentliche Kern eines Denkmals durch eine Rekonstruktion ersetzt werde.


    Von der Löschung ausgenommen ist die Fassade des Gebäudes am Bonner Marktplatz. Ihre Gestaltung im Bauhaus-Stil der Zwanziger Jahre des 20. Jahrhundert ist fast unverändert erhalten und stellt das einzige Beispiel für diesen Baustil in der Bonner Innenstadt dar. Damit weist sie einen eigenständigen Denkmalwert auf und muss erhalten bleiben.


    Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen; hiergegen kann Beschwerde erhoben werden.
    Az.: 10 A 3250/07

  • Ein skandalöses Urteil, dessen Auswirkungen auf den Denkmalschutz in Deutschland anzuwarten bleiben - welches Denkmal hat denn, zumal wenn es ein inzwischen biblisches Alter erreicht hat, überhaupt noch überwiegend Originalsubstanz aufzuweisen?
    Die Rekonstruktion in den Jahren 1987 bis 1991 führte zur Wiederherstellung des Originalzustandes von 1928 und somit eher zu einer ERHÖHUNG des Denkmalwertes denn zu seiner Infragestellung.
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ist hier in einer Weise konterkarriert worden, die den Beobachter schon mit Staunen auf die Rechtsprechung in NRW blicken lassen.


    Für Interessierte hier die Urteile in der Zusammenfassung:


    1) Urteil des VG Köln über die Denkmaleigenschaft des Metropol:

    Quelle: http://www.kostenlose-urteile.…=news5212&view=CW2776+CA8
    "Der Denkmalschutz erlischt nicht automatisch dadurch, dass an einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude nachträgliche bauliche Veränderungen vorgenommen worden sind. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.


    Das Gericht hat die Klage der Eigentümerin des Metropol - Lichtspieltheaters in Bonn auf Löschung des Gebäudes aus der Denkmalliste abgewiesen. Die Klägerin, die das Metropol im Jahr 2005 im Rahmen einer Zwangsversteigerung ersteigert hatte, beabsichtigt, das Metropol - Lichtspieltheater zu einem Einzelhandelskaufhaus umzubauen. Um hierbei nicht den Beschränkungen des Denkmalschutzes zu unterliegen, beantragte sie, das 1983 unter Denkmalschutz gestellte Gebäude aus der Denkmalliste zu streichen. Nur mit diesem Antrag hatte sich das Gericht noch zu befassen. Weitere hilfsweise gestellte Anträge auf denkmalrechtliche Genehmigung der beabsichtigten Umbaumaßnahmen hatte die Klägerin nach einem Ortstermin des Gerichts zurückgenommen.


    Mit ihrem Begehren konnte sich die Klägerin jedoch nicht durchsetzen. Die Richter entschieden, dass der Denkmalschutz nicht durch nachträgliche bauliche Veränderungen des Gebäudes erloschen ist. In der Zeit nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 14. April 1987, mit dem die Klage der Voreigentümerin der Klägerin gegen die Eintragung des Metropol in die Denkmalliste rechtskräftig abgewiesen wurde, sind nach Auffassung des Gerichts keine die Denkmaleigenschaft beeinflussenden Veränderungen am Metropol vorgenommen worden.


    Die Richter führten hierzu aus, die nach dem genannten Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW genehmigten Veränderungen (im Wesentlichen: Abriss und Rekonstruktion von Bühnenrahmen und Brüstung der Empore, Erneuerung des Bodenbelages im Foyer, Sanierung der Fassade, Einbau des Behindertenaufzugs) hätten nicht dazu geführt, dass der Gesamteindruck und die Identität des Gebäudes verloren gegangen seien. Vielmehr habe die unter enger Beteiligung und nach den Vorgaben der Denkmalpflege erfolgte detailgetreue Restaurierung der ersetzten Bauteile dazu geführt, dass dieser Gesamteindruck heute dem Original aus dem Jahre 1928 näher sei als vor Beginn der genannten Veränderungen. Die geänderten Bauteile stünden daher dem Denkmalwert des Gebäudes nicht nur nicht entgegen, sondern nähmen an der Denkmaleigenschaft des gesamten Gebäudes teil."


    Az.:4 K 3636/06


    2) Urteil des OVG NRW in Münster vom 26.8.2008:


    Az.: 10 A 3250/07


    Siehe im vorhergehenden Beitrag von rhinefire.