zu #299
Nun, die (milde) Provokation liegt wohl eher in der nonchalanten Einschätzung der Bauakademie als Insider(bau) "ohne Breitenwirkung, ohne Stadtbildprägung und ohne Wahrzeichenfunktion". Schon ein flüchtiger Blick etwa in die spanische ("obra emblematica del Schinkel"), englische ("considered one of the forerunners of modern architecture") oder auch italienische ("era uno degli edifici ottocenteschi più importanti della città tedesca") Wikipedia zeigt, dass die Bauakademie schwerlich nur aus Sicht lokaler Enthusiasten als herausragendes Beispiel der Baukunst gilt. Aber klar, nur eine Privatmeinung ...
@##286ff.
Eine Baukonzession hätten wir hier nicht. Dort besteht "die Gegenleistung für die Bauarbeiten statt in einem Entgelt in dem befristeten Recht auf Nutzung der baulichen Anlage, gegebenenfalls zuzüglich der Zahlung eines Preises". Das Eigentum der Immobilie verbleibt beim öffentlichen Auftraggeber. Hier will das Land aber verkaufen. Eine vergaberechtliche Ausschreibungspflicht (dann sicher europaweit) bestünde dann, wenn mit dem Verkauf die Verpflichtung zur Erbringung von Bauleistungen nach den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers verbunden wäre. "Vorgaben" hieße dabei mehr als die "abstrakte" Verpflichtung zur Wiedererrichtung der Akademie, sondern müssten zusätzlich eine Nutzung durch den öffentlichen Auftraggeber bezwecken. Die von der Liegenschaftsverwaltung ausgegebenen Broschüren befassen sich allerdings nicht mit vergaberechtlichen Prozessen (=Beschaffung für die öffentliche Hand), sondern mit dem Gegenteil, der Veräußerung von öffentlichem Eigentum. Hierfür existieren, anders als im Vergaberecht, noch keine gesonderten Vorschriften, sondern lediglich die allgemeine Ansicht, dass die öffentliche Hand auch bei der Entäußerung von Vermögenswerten transparent und nichtdiskriminierend vorgehen muss. (Nur) darum geht es in der Broschüre "Verkaufsverfahren" des Liegenschaftsfonds. Das dort an letzter Stelle genannte "Konzeptverfahren" ist nicht mit einem Verkauf mit gleichzeitiger Vergabe eines Bauauftrags durch die öffentliche Hand gleichzusetzen.