Spreedreieck [realisiert]

  • Na ein Glück..Wär aber noch teurer geworden, falls Speer Schadenersatz ger
    fordert hätte...
    Jetzt wird das Hochhaus nun doch bis zu 40 Meter hoch, wär echt schlimm gewesen, wenn es zu einem Baustopp gekommen wäre.

  • Immerhin 40 Meter. Respekt! ;) Aber unfassbar was die Behörden in Berlin da mal wieder verzapft haben. Gut dass die Stadt sowieso hoch verschuldet ist, da machen 4 Mio. den Braten auch nicht fett, harhar. Aber ich denke mal, dass der Bund der Steuerzahler dieser kleinen Episode eine Ehrenplatz in der "Hall of Blame" einrichten wird.

  • laut tagesspiegel mußte mark braun architekten aufgrund des bei mark braun diagnostizierten krebs schließen. als weitere gründe werden ausstehende bezahlung für den spreedreieck entwurf und die diskussionen genannt.
    der architekt selbst bezeichnet seinen immer wieder abgeänderten und nun im bau befindlichen entwurf als "medioker" und macht dafür auch das "skandalträchtige Grundstücksgeschäft" verantwortlich.


    Tagesspiegel


    gewünscht hätte sich braun ein schlankes hohes gebäude


    Spreedreieck I

  • Träume ich? Gestern um exakt 23 Uhr und 58 Minuten stand noch auf der selben Seite, man hätte sich zumindest mit der GVG außergerichtlich geeinigt.

  • Und anscheinend bleibt es jetzt endgültig bei nur kümmerlichen 10 Stockwerken.
    Es hätten wenigstens 12 sein müssen!

  • Das halte ich für eine Falschmeldung. Zehn Stockwerke (9+1) besitzt das Sol Meliá selbst, wenn die Hotelnutzung auch mit geringeren Geschoßhöhen als eine Büronutzung auskommt. Geklagt wurde ja wegen der Höhe, nicht dagegen, dass überhaupt gebaut wird. Die grundsätzliche Beanstandung der Baugenehmigung erfolgte erst durch das Gericht. Würde das Spreesdreieck nun auch noch um zwei Geschosse gekappt, hätte die GVG mit der Einnahme von 4.000.000 € an Steuergeldern ihr Ziel sozusagen "übererfüllt".


    Ausserdem hat Müller-Spreer seinen Bau bereits komplett vermietet. Eine Verringerung der Nutzfläche hätte vermutlich widerum zu einer, wenn auch deutlich geringer ausfallenden, Entschädigungsforderung geführt.

  • Merkwürdig ist jedoch, dass die älteren Renderings die hier im Forum kursierten zwei unterschiedlich hohe Baukörper zeigen (Das Gebäude richtung melia mit 10, das richtung spree mit 12 Geschossen)
    Die Tafel mit der Visualisierung direkt an der Baustelle zeigt aber (seit Baubeginn hängt es da) zwei gleichhohe Gebäudeteile mit jeweils 10 Geschossen!

  • Gute Besserung an Herrn Mark Braun.


    Vom Ausgangsentwurf ausgehend ist das jetzige Gebäude wirklich nur mittelmäßig.
    Mir persönlich gefällt es zwar immer noch sehr gut, aber wenn man den ersten
    Entwurf sieht, ist es einfach nur noch enttäuschend.

  • Sehr verwirrend, das Ganze. Zwischenzeitlich wurde ja auch mal eine Baugenehmigung für nur 29 Meter (~ 8 Geschosse) erteilt. Wer weiß, ob die durch die OVG-Entscheidung, bzw. den Vergleich, kassiert wurde? Derzeit ist die Rede von 40 Metern. Das sollten dann aber mehr als zehn Geschosse sein.


    Hat jemand ein Foto vom Baustellenschild parat? Ich kenne nämlich bisher nur eine Visualisierung, auf der der Bau spreeseitig mit nur zehn Geschossen daher kommt, und auf dieser besitzt der andere Flügel interessanterweise zwölf Geschosse :confused:. EDIT: auf deren offizieller Seite ist as 2x10-Rendering zu sehen.


    Schwede, ich glaube, so groß sind die Höhenunterschiede auf den Visualisierungen nicht. Das täuscht, da der Spreedereieck-Entwurf keine Staffelgeschosse besitzt.



    Ich finde im Übrigen, dass es nach dieser Panne - analog zum BBI-Debakel - endlich Zeit wird, hier das Nachbarschaftsrechtrecht zu ändern, um die Handlungsfreiheit des Senates zu sichern und die Planungssicherheit potentieller Investoren zu gewährleisten. Für's Erste würde es ja genügen, alle künftigen Projekte mit eingeschränkten Interventionsmöglichkeiten zu bedenken.

  • EDIT: auf deren offizieller Seite ist as 2x10-Rendering zu sehen.


    Meinst Du damit die Homepage von Mark Braun Architekten? Also ich zähle dort 10 und 12...bin aber auch nicht die größte Leuchte in Mathe. ;)

  • Nee, es gibt etwas, das nennt sich spreedreieck.de. Ich gehe mal davon aus, dass das die offizielle Seite des Projektes ist.

  • Das Baustellenschild war oft genug in der RBB-Abendschau abgebildet, die vergangenen Tage - da diese alle 6 online ansehbar sind, kannst Du da reinschauen. Mir war so, als ob es sich dabei um die 10 stöckige Variante handeln würde, aber ich irre mich gerne:)

  • Tja das "Spree-Dreieck" sollte jetzt wohl in "Spreer-Dreieck" umbenannt werden! :daumen:


    Ich denke, daß das Urteil zukünftig - vielleicht auch in anderen Großstädten, die Hochhäuser haben oder vielmehr planen - eine Grundsatzauswirkung haben wird und - trotz der außergerichtlichen Einigung - jederzeit im Streitfall zitiert werden wird.
    Für SenStadt als auch die Bezirksämter hat mit dem Urteil in jedem Fall eine neue Zeitrechnung begonnen. Das bemerke ich bereits bei zwei Hochhäusern (die in Berlin nicht angewendete Hochhausverordnung betrifft Gebäude höher als 8 Geschosse), die wir zur Zeit planen und errichten wollen.


    Mit besonderem Blick auf bisherige Genehmigungspraktiken und aber auch Berliner Sonderstatus-Manieren haben die Richter in der Urteilsbegründung folgendes attestiert:


    "Die Anforderungen an die Wohn- und Arbeitsverhältnisse, die durch das Maß der
    baulichen Nutzung berührt werden können, beziehen sich insbesondere auf die
    Belichtung, Besonnung und Belüftung der Wohnungen und Arbeitsstätten,
    auf die bauliche Beschaffenheit von Gebäuden, Wohnungen und Arbeitsstätten
    sowie auf die Zugänglichkeit der Grundstücke. Dabei sind gemäß § 136 Abs. 4
    Satz 2 Nr. 1 BauGB soziale, hygienische, wirtschaftliche und kulturelle Erfordernisse
    zu berücksichtigen. Eine Überschreitung der in § 17 Abs. 1 BauNVO
    festgelegten Obergrenzen (Anm. von mir: in diesem Fall 3,4 statt 3,0 GFZ) führt
    zwar nicht schematisch und zwangsläufig zu einer Beeinträchtigung
    der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse;
    auch bei hoher Verdichtung kann eine Kombination verschiedener Maßfaktoren
    sowie die Anordnung der Baukörper einschließlich Nebenanlagen und Folgeeinrichtungen
    gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleisten.


    Diese Voraussetzungen liegen hier jedoch nicht vor. Vielmehr bestehen konkrete
    Anhaltspunkte dafür, dass durch die Planung des Antragsgegners (Anm. von mir: Land Berlin)
    unter gesundheitlichen Aspekten die Grenze zum städtebaulichen Missstand erreicht
    oder gar überschritten sein könnte.


    Das durch den Bebauungsplan zugelassene Vorhaben der Beigeladenen (Anm. von mir:
    gemeint ist Herr Müller-Spreer)
    überschreitet nämlich nicht nur die Obergrenze für
    das Maß der baulichen Nutzung gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO, sondern unterschreitet – wie
    bereits dargegelegt - zugleich den nach § 6 Abs. 5 i.Vm. Abs. 4 BauO Bln bauordnungsrechtlich
    erforderlichen Mindestabstand (Anm von mir: Mindestmaß ist 0,4 h, also z. B. bei 40 m =
    16 m Mindestabstand)
    , da die nach § 6 Abs. 5 Satz 1 BauO Bln durch das
    Vorhaben der Beigeladenen ausgelöste Abstandsfläche die nach § 6 Abs. 2 Satz 2 BauO Bln
    maßgebliche Mittellinie der Friedrichstraße um ca. 4,1 bis 4,8 m überschreitet.


    Der Umstand, dass die Abstandsfläche nicht auf das Grundstück der Antragstellerin
    (Anm. von mir: das ist die Grundstücksgesellschaft mit dem Hotel Sol Melia),
    sondern nur auf öffentliches Straßenland fällt, ist ohne Bedeutung, denn erst die
    Einhaltung der beide Grundstücksnachbarn treffenden Verpflichtungen gewährleistet
    die ausreichende Versorgung der angrenzenden Gebäude mit Luft und Licht."



    Wen das Urteil in voller Länge interessiert. Hier kann man es lesen: http://www.berlin.de/imperia/m…entscheidungen/2a3_07.pdf


    Übrigens müßte man die gesamten, die südliche Friedrichstraße betreffenden Be-Pläne kippen (was verwaltungsrechtlich natürlich nicht mehr geht), wenn man es so nimmt wie es die Richterin in der mündlichen Verhandlung genannt hat:


    "Nur weil man - gemeint war hier die Senatsverwaltung - auf 20 Seiten in der Be-Planbegründung versucht zu argumentieren, daß es ausreichend hell sein könnte; Dunkel bleibt dunkel."


    Übrigens kassiert das Geld nicht der Mieter Sol Melia, sondern die Grundstücksgesellschaft GVG (genaugenommen heißt sie: Grundstücksgesellschaft Am Weidendamm Berlin-Mitte mbH - Infos hierzu unter: http://www.berlinonline.de/ber…r=75690+&submit=anzeigen). Sie ist gesellschaftsrechtlich und wirtschaftlich dem holländischen Immobilienunternehmen MAB zuzuordnen und ich meine mich erinnern zu können, daß hier Arabisches Geld eine wesentliche Rolle bei Realisierung gespielt hatte.