Zum Thema: Das Terminal 3 gefällt mir optisch ziemlich gut, auch der "Billigflugsteig" G, 2021 ist anvisiert, bin gespannt ob wir das schaffen. Zum Hauptgebäude: Fast komplett aus Glas mit einem markanten Dach, das anscheinend die komplette Beleuchtung des Terminals beinhaltet. Keine herabhängenden Leuchten wie im Terminal 1 oder die indirekte Beleuchtung wie im Terminal 2. Bin gespannt wie das ganze umgesetzt wirken wird.
Flughafenausbau mit Neubau Terminal 3 (Bauphase)
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Eine detailliertere Ansicht des Vorfeldkontrollturms hatten wir noch nicht. Der in Flugsteig H integrierte Turm wird 69 Meter hoch.
Bild: Fraport AG -
Die Rohbauten der Piers G, H und J schreiten zügig voran.
Pier G:
Fotos: Fraport AG
Pier H und J:
Fotos: Fraport AG
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Die Schick Group, Bad Kissingen, errichtet derzeit die Flugsteige Pier H und Pier J einschließlich des 69 Meter hohen Vorfeldtowers. Am vergangenen Freitag teilte das Bauunternehmen über Facebook mit, dass die Arbeiten an den Untergeschossen weitgehend abgeschlossen sind (was sich auf Pier H beziehen dürfte). Die Meldung ist mit einigen Fotos der Pier-H-Baustelle illustriert, von welchen ich, da aktuelle Baufotos hier ausgesprochen rar sind, ausnahmsweise ein paar als Links einbinden möchte.
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Parkhaus und Busbahnhof
Im kommenden Quartal soll der Bau des oben erwähnten Parkhauses beginnen. Im ersten Bauabschnitt im Nordosten des Baufeldes, der bis 2021 fertig gestellt sein soll, sind zunächst 2.200 Stellplätze geplant. Im Jahr 2023 soll dann das gesamte Parkhaus mit 8.500 Stellplätzen in Betrieb gehen. Vorgesehen sind auch spezielle Stellplätze für Elektrofahrzeuge.
Auf allen Visualisierungen waren bisher nur Platzhalter des Parkhauses abgebildet. Hier nun eine Ansicht, zu sehen ist bestimmt der Endausbau (Klick vergrößert):
Bild: Obermeyer Planen + Beraten GmbH / Fraport AGWohl noch gar nicht erwähnt wurde ein neuer Busbahnhof zur Anbindung der Region. Fraport nennt hierfür die erstaunliche Zahl von 27 Haltestellen.
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Einen relativ aktuellen Überblick über den Stand der Baustelle bietet ein neues Luftbild, das Fraport kürzlich veröffentlicht hat, vermutlich vom Sommer 2019.
Dazu heißt es:
"Allein für die Herstellung des etwa ein bis zweieinhalb Meter dicken Fundaments werden zehntausende Tonnen Kies und Sand benötigt. In Betonmischwerken neben der Baustelle wird dies zu Beton weiterverarbeitet. Doch das notwendige Material wird nicht nur über Lkws angeliefert sondern auch mit dem Zug. Denn nur wenige hundert Meter neben der Baustelle liegt ein Gleisanschluss für die Cargo City Süd. Der Frachtbereich im Süden des Flughafens ist über eine vier Kilometer lange Strecke an den Bahnhof in Walldorf angebunden. Auf dem Fahrplan stehen während der Betonierungsarbeiten bis zu zwei Züge voll mit Sand und Kies pro Woche. Mit einer Zugladung kommen gut 1.600 Tonnen Sand und Kies an. Zum Vergleich: Für dieselbe Menge müssten rund 75 Lkws über die umliegenden Landstraßen und Autobahnen zur Terminal 3-Baustelle fahren. Dass entlastet das umliegende Straßennetz und ist dabei auch noch umweltschonend und effizient!" -
Vor etwa einem Jahr war berichtet worden, für den 2. BA von Pier G werde ein Generalunternehmer für die schlüsselfertige Herstellung bis Ende 2022 gesucht. Daraus wurde nichts, weil: "Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt." Das bedeutet ja dann wohl, das Fraport die Einzelgewerke selbst und einzeln ausschreibt; und vielleicht auch, dass sie es in der angepeilten Zeit nicht schaffen, denn Baubeginn sollte im 4. Quartal 2019 sein.
Nachtrag: es ist wie vermutet, die Gewerke werden von Fraport zur Zeit einzelen ausgeschrieben. Demnach soll der Baubeginn für den Rohbau des 2. BA im ersten Quartal 2020 sein.
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Die Fraport AG hat Goldbeck mit dem Bau des Parkhauses mit 8.500 Stellplätzen beauftragt. Eine Visualisierung gibt es oben in Beitrag #626. Die folgende Pressemitteilung enthält Informationen zur Ausführung des laut Goldbeck größten Parkhausprojekts Deutschlands:
Am größten deutschen Flughafen soll 2023 ein drittes Terminal fertiggestellt werden. Für ausreichend Parkraum wird dann Goldbeck sorgen: Deutschlands führender Parkhausanbieter erhielt jetzt den Auftrag für 8.500 Stellplätze direkt vor dem neuen Terminal. Damit ist das Bauvorhaben das aktuell größte Parkhausprojekt im Lande. Auftraggeberin ist eine Tochter der Flughafen-Betreibergesellschaft Fraport AG. Positiv: Der besondere Beton für Stellplätze und Fahrgassen reduziert den Wartungsaufwand für den Betreiber deutlich.
Parkhaus und Terminal entstehen zeitgleich und beide werden schon 2021 teilweise in Betrieb genommen. „Der erste Bauabschnitt wird bereits etwa 2.200 Stellplätze bieten, das gesamte Parkhaus 2023 fertiggestellt sein“, so Goldbeck-Verkaufsingenieur Jürgen Herdt. Zwei Fußgängerbrücken verknüpfen dann Parkhaus und Terminal, zudem wird es eine Anbindung an das Passagier-Transportsystem geben. Das achtgeschossige Parkhaus besteht aus zwei gegenüberliegenden Gebäudeteilen, die über vier Spindelrampen miteinander verbunden sind. Ein Teil der Stellplätze bietet E-Ladestationen, weitere Bereiche werden baulich dafür vorgerüstet. Eine Einzelplatzerfassung und ein Farbleitsystem sorgen für Orientierung und minimieren den Parksuchverkehr. Technische Schnittstellen ermöglichen es zudem, die Gebäudetechnik zentral aus dem Technik-Headquarter des Flughafens zu steuern. Die Dachflächen werden begrünt, die Fassade aus elegantem Edelstahlgewebe in Kombination mit Streckmetall und triangulierten Blechen gestaltet. Direkt an das Parkhaus angegliedert und durch reservierte Stellplätze ergänzt wird ein 1.600 Quadratmeter großes Bürogebäude für Autovermieter.
„Neben dem wirtschaftlichsten Angebot und der kurzen Bauzeit war die weitgehende Wartungsfreiheit ein wesentliches Argument dafür, den Auftrag an Goldbeck zu vergeben“, so Jürgen Herdt. Goldbeck baut mit vorgefertigten Systemelementen und damit weitgehend witterungsunabhängig. Bei einem Projekt dieser Größenordnung reduziert das die Bauzeit wesentlich. Zudem nutzt Goldbeck für die Parkhaus-Elemente eine eigens entwickelte Betonmischung, die tausalzbeständig ist und eine zusätzliche Oberflächenbeschichtung überflüssig macht. „Das minimiert sowohl die Instandhaltungskosten als auch die Ausfallzeiten“, so Herdt. -
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FRAPORT baut temporäres Bodenlager für kontaminierten Erdaushub
Fraport hat beim RP Darmstadt den Bau eines Zwischenlagers für 600.000 m³ Erdaushub aus den T3-Baustellen beantragt. Auf einer Fläche der Cargo City Süd sollen belastete Böden und Bauschutt aus den Neubau-Bereichen des Terminals 3 zwischengelagert werden; optional soll auch Material aus Baumaßnahmen im Norden des Flughafengeländes auf der Anlage eingelagert werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung muss nach Vorprüfung des Einzelfalls durch die Behörde nicht durchgeführt werden.
Konkret beantragte die Fraport AG beim RP die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Lagers für rund 600.000 Kubikmeter Material, das Polyfluorierte Chemikalien (PFC) enthält. Diese Belastung ist höchstwahrscheinlich auf den Einsatz von Feuerlöschschäumen zurückzuführen. PFC-haltiges Material wird in der Regel auf dafür zugelassenen Deponien gelagert. Die Kapazitäten derartiger Deponien sind in Deutschland jedoch noch stark limitiert. Das Lager soll maximal 5 Jahre betrieben werden.
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Mittlerweile stehen über 30 Kräne! Ziemlich beeindruckend. Vor ein paar Tagen habe ich Fotos gemacht, die aus zahlreichen Gründen fürchterlich schlecht geworden sind. Weil es aber sonst nichts Visuelles gibt, der Teufel in der Not etc. habe ich neben der Flugscham auch die Bildscham überwunden und drei davon rausgesucht. Vorsichtshalber als vergrößerbare Miniaturen: links Flugsteig G, in der Mitte ein Teil-Überblick und rechts die schon deutlich aus dem Boden gewachsenen Flugsteige H und J:
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^^ Im Nachgang zum Beitrag "Bodenlager": aus den Antragsunterlagen ergeben sich noch ein paar ergänzende Informationen. Die für das Bodenlager vorgesehene Fläche von rd. 6,5 ha wird derzeit als Parkplatz genutzt; es handelt sich um den im Ausbauprogramm als Luftfrachtfläche LF5 bezeichneten Bereich.
© Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 02.2020j,© Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Das belastete Material stammt zum überwiegenden Teil vom Aushub für Pier G. Die Belastung ist seit langem bekannt, im Prinzip also keine Überraschung, aber anscheinend wird Fraport das Material nicht schnell genug los und muss einen Pufferspeicher anlegen (vielleicht, um die Entsorgungspreise nicht zu pushen?). Aufgrund der Belastung (wassergefährdend, aber nicht giftig), kann das Material nicht überall, sondern nur auf befestigten Flächen deponiert werden. Vermutlich eignet sich diese Fläche dafür besonders gut, weil sie bereits vollflächig asphaltiert ist. Sickerwasser wird aufgefangen und getrennt behandelt. Entsprechend muss die Entwässerungsanlage des Parkplatzes nur vom Kanalsystem getrennt, umgebaut und um eine Aufbereitungsanlage erweitert werden.
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Man hätte es sich fast denken können, dass das Bodenlager noch zum Politikum wird. Die FAZ (RMZ, S. 44) weiß heute zu berichten, dass der Kreis Groß-Gerau eine Strafanzeige gegen Fraport erstattet hat wegen illegaler Ablagerung von Bodenaushub. Es seien 600.000 m³ belasteten Bodens ausgehoben und in einer nicht den Anforderungen des Gewässerschutzes entsprechenden Weise gelagert worden. Wann die Strafanzeige erstattet wurde, wird nicht berichtet, folglich ist auch unklar, ob die Anzeige eine Reaktion auf die aus den Antragsunterlagen gewonnenen Erkenntnisse ist (lagen bis 6.2. einen Monat öffentlich aus) oder umgekehrt, der Antrag auf Genehmigung des Bodenlagers eine Reaktion auf die Strafanzeige war. Ich vermute ersteres, weil die Gutachten, die vor Antragstellung in Auftrag gegeben wurden, so auch andere Antragsunterlagen schon aus dem vergangenen Sommer datieren, d.h. schon lange vor Antragstellung und Offenlegung in Auftrag gegeben worden sein müssen. Wahrscheinlich ist der Bodenaushob erst dadurch zum Problem geworden, dass er wegen fehlender Kapazitätem nicht direkt aus der Baugrube auf eine Deponie gefahren werden konnte.
Durch die öffentlichkeitswirksame Strafanzeige wird nicht nur Druck auf Fraport ausgeübt, auch die Aufsichtsbehörde in Darmstadt geht in Hab-Acht-Stellung. Das RP Darmstadt weist in einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hin, dass es das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung verneint hat. Während solche UVPG-Mitteilungen normalerweise den Charakter eines Einzeilers haben, werden hier die Gründe ungewöhnlich ausführlich dargelegt:
Die Vorprüfung des Einzelfalls hatte ergeben, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Für dieses Vorhaben war gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die Vorprüfung erfolgte anhand der Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung und ergab, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da von dem geplanten Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Diese Feststellung beruht u.a. auf folgenden Kriterien und den entsprechenden Merkmalen des Vorhabens:
+ Die Nutzung als Bodenlager ist nur für eine Betriebsdauer von 5 Jahren ab Inbetriebnahme beantragt.
+ Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope oder relevante Arten sind nicht betroffen.
+ Die Lagerung ist auf einer flüssigkeitsundurchlässigen Asphaltfläche vorgesehen. Zum Schutz vor Niederschlagswasser wird das Material mit einer PEHD-Folie flüssigkeitsdicht abgedeckt. Somit wird sichergestellt, dass keine wassergefährdenden Stoffe in den Untergrund und/oder das Grundwasser eingetragen werden.
+ Auf dem Bodenlager fällt kein Produktionswasser an. Das auf der Fläche anfallende Sickerwasser und das auf der Bewirtschaftungsfläche anfallende Oberflächenwasser werden einer Sickerwasseraufbereitungsanlage zugeführt. Sauberes Niederschlagswasser wird versickert.
+ Ein Schall- und ein Lärmgutachten haben zudem ergeben, dass bei Umsetzung der vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen die Anlage keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt durch Lärm und Staub aufweist.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung muss nach Vorprüfung des Einzelfalls durch die Behörde daher nicht durchgeführt werden.
Der im Boden gefundene Stoff, der wahrscheinlich von Feuerlöschmitteln herrührt, ist ein „wassergefährdender Stoff“; klingt furchterregend, besagt aber nur, dass er geeignet ist, die Wasserbeschaffenheit nachteilig zu verändern, besagt aber nicht, dass er giftig oder gefährlich ist; er muss vorsorglich so behandelt werden, dass er nicht zur Gefahr werden kann. Das bedeutet, man kann den Bodenaushub nicht einfach weiterverwenden, sondern nur für bestimmte Zwecke, muss ihn reinigen oder dauerhaft deponieren. Die FAZ erwähnt Entsorgungskosten von 50 Mio €.
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Mglw. sind ja die "Kriterien und Merkmale des Vorhabens", die der Vorprüfung zu Grunde lagen, nicht erfüllt oder umgesetzt worden.
In der Pressemitteilung des Kreises G.-G. wird zumindest davon berichtet, dass die Abdeckung des Aushubes nur in minimalem Umfang erfolgt sei und dass die PFC-Werte im Grundwasser bereits angestiegen seien.
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Die Absicht des beamteten Flughafenausbaugegners beim LK GG ist es, Fraport möglichst schlecht aussehen zu lassen; das nennt er dann "politischen Druck auf Fraport erhöhen". Es würde hier sicher zu weit führen, aber schon aufgrund überschlägiger Lektüre der Pressemitteilung kann man sagen, sie strotzt von Ungenauigkeiten. Die gezielte Auslassung bestimmter Tatsachen und Verkürzung des Sachverhalts führt bei wenig informierten Lesern zu einer Fehleinschätzung und Flaschbewertung des Vorgangs - eine häufig verwendete rhetorische Methode, die man ohne Not auch als Diffamierung bezeichnen könnte. Nur ein Beispiel:
Darüber hinaus sei eine Lagerung von derart belastetem Erdaushub außerhalb dafür vorgesehener Deponie nur nach erteilter immissionsschutzrechtlicher Genehmigung rechtmäßig. „Eine solche Genehmigung liegt offenbar nicht vor“, so heißt es in der Strafanzeige. Und auf Nachfrage, so Astheimer, habe uns das Regierungspräsidium Darmstadt keine Genehmigung vorgelegt.
Das ausgehobene Material weist nach Aussagen des Kreisbeigeordneten einen erhöhten PFC-Wert (per-und fluorierte Alkyksubstanzen) auf – diese Stoffe haben toxische, bioakkumulierende und persistente Eigenschaften und lassen sich nach heutigem Stand der Technik nur unter hohem Energieaufwand zerstören. „Umso umweltgefährdender ist die Tatsache, dass die nun auf dem Gelände der Fraport gelagerten Erdmassen offenbar ohne erforderliche Schutzmaßnahmen auf den Untergrund aufgebracht wurden“, so Astheimer.
So steht es im Pressetext. Was nicht drin steht: das Material ist in großer Menge bereits im Boden. Das RP hat deshalb 2018, also vor Baubeginn einen Sanierungsbescheid für die kontaminierten Flächen erlassen. Fraport ist also angewiesen, das schon lange im Boden befindliche Material auszubauen und gemäß den Bestimmungen des Bescheids zu behandeln. Fraport handelt also nicht ohne Genehmigung, sondern erfüllt hoheitliche Auflagen. Behandeln heißt, Stoffproben nehmen (weit über 2.000 in diesem Fall) und für praktisch jede Baggerschaufel die Einlagerungsklasse zu bestimmen, d.h. nach Belastungsgrad das Material zu trennen, was weiterwendet werden kann, was eingelagert werden muss, was gereinigt werden kann/muss usw. Angenommen, der wiederverwendbare Teil des Aushubs ist kleiner, der zu deponierende größer als bisher angenommen, und die größere Menge kann nicht just in time deponiert werden, ergibt sich daraus die Notwendigkeit eines Zwischenlagers. Zu den gefundenen Stoffbelastungen und dem Verhältnis zu den Leitwerten (gesetzliche Grenzwerte gibts nicht) schreibt er natürlich nichts, weshalb auch die Behauptung, die PFC-Werte im Grundwasser seien bereits angestiegen, nicht falsch, aber inhaltsleer ist, und auch verantwortungslos.
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Dass Fraport sich zum Thema aktuell nicht äußert, könnte daran liegen, dass sie das schon Mitte Dezember 2019 getan hat .
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Ohne die Details zu kennen, vermute ich folgendes:
Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gilt der Boden, sobald man ihn anfasst, als Abfall. Er muss dann einer Verwertung zugeführt werden und so behandelt werden, wie Tunnelklick es beschrieben hat: Bodenuntersuchungen, Einordnung nach LAGA und entsprechende Behandlung. Nach LAGA gibt es die "Einbauklassen" Z0 bis Z5, Z0 darf uneingeschränkt, Z1.1, Z.1.2 und Z2 eingeschränkt wieder eingebaut werden, insbesondere auf der Baustelle selbst. Ist der Boden jedoch größer Z2 eingestuft, ist er als Sondermüll auf einer dafür geeigneten Deponie zu entsorgen.
Findet man keine Deponie oder nur solche, die kleinere Mengen abnehmen wollen und will man gleichzeitig den Bauablauf nicht behindern, so kann man den Boden auf der Baustelle zwischenlagern, muss aber dafür sorgen, dass die enthaltenen Schadstoffe nicht austreten können (also Folie unten drunter und i.d.R. auch mit Folie abdecken, damit Regen nichts auswaschen kann.
Wenn ich das richtig verstehe, hat Fraport aber keine Möglichkeit, den Boden direkt auf der Baustelle des Terminal 3 zwischenzulagern, sondern benötigt dafür eine größere Fläche - in diesem Fall zwar auf Fraport-Gelände, aber eben nicht auf der Baustelle und zudem nicht auf der Gemarkung der Stadt Frankfurt, sondern auf der Gemarkung der Stadt Mörfelden-Walldorf.
Für dieses Bodenlager hat Fraport am 12.12.2019 beim RP Darmstadt eine Genehmigung beantragt (siehe Link von tunnelklick). Die dort getätigte Aussage "Sollte eine Genehmigung zum Jahresende vorliegen, startet in der ersten Jahreshälfte 2020 die Errichtung des Lagers." ist übrigens mindestens blauäugig. Wenn man eine Genehmigung wenige Tage vor Weihnachten beim RP einreicht, hat man niemals 2 Wochen später eine Genehmigung dafür.
Tatsächlich war das RP Darmstadt sogar schnell und hat das Verfahren bereits am 06.01.2020 eröffnet - siehe entsprechende Pressemitteilung. Demnach dauerte die Offenlage in den beiden Rathäusern in Mörfelden und Walldorf vom 07.01. bis zum 06.02.2020, Einwendungen gegen das Vorhaben können noch bis zum 06.03.2020 vorgetragen werden. D. h. also, Fraport hat für das Lager derzeit (noch) keine Genehmigung. Ich denke, diese liegt frühestens im Mai/Juni vor, wenn nicht sogar später.
Da mit dem Bau des Terminals aber bereits begonnen wurde, vermute ich und so lese ich auch die Pressemitteilung des Kreises, dass Fraport trotzdem bereits mit der Lagerung des Bodens begonnen hat und dies zudem offenbar nicht fachgerecht durchführt (also ohne Abdeckung etc.) Ein solches Vorgehen ist nun einmal illegal. Im Übrigen ist das Umweltrecht ziemlich streng, da geht es immer um persönliche Haftung. Also wenn es tatsächlich so ist, wie ich vermute, können sich die Verantwortlichen bei Fraport warm anziehen. (Ob Fraport ggf. eine Art Vorab-Genehmigung für das Lager hat, weiß ich natürlich nicht. Das RP erwähnt davon in seiner Pressemitteilung allerdings nichts und Fraport auch nicht).
P.S. Kann Fraport die 50 Mio-Rechnung für die Entsorgung eigentlich ins Pentagon schicken?
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Da mit dem Bau des Terminals aber bereits begonnen wurde, vermute ich und so lese ich auch die Pressemitteilung des Kreises, dass Fraport trotzdem bereits mit der Lagerung des Bodens begonnen hat und dies zudem offenbar nicht fachgerecht durchführt (also ohne Abdeckung etc.)
Der Umfang der Aufsicht und Kontrolle ist im Ausbaubeschluss von 2007, und zwar im verfügenden Teil mit Bestimmungen zu Hochbauten, Straßenbau, Naturschutz, Wasserrecht etc. im einzelnen festgelegt worden (vgl. PfB, Teil A, Ziffer 11 (Bodenschutz/Altlasten) und Ziffer 12 (Abfallwirtschaft), S. 162-167) .
Abfallwirtschaft
Nebenbestimmungen:
1. Mindestens ein Monat vor Beginn der einzelnen vorhabensbedingten Abbruch- bzw. Aushubmaßnahmen ist dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, für die voraussichtlich anfallenden Bauabfälle und Erdaushub-materialien, die die in der Mitteilung M 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall („Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen – Technische Regeln“) festgeschriebene Zuordnungsklasse Z 2 überschreiten, ein Entsorgungskonzept nach Maßgabe des Merkblattes „Entsorgung von Bauabfällen“ der Regierungs-präsidien Darmstadt, Gießen und Kassel in der jeweils aktuellen Fassung vorzulegen.
2. Vor dem Abbruch eines Gebäudes bzw. vor dem Bodenaushub ist dem Regierungs-präsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, für jedes abzubrechende Gebäude und für jeden Aushubbereich ein Konzept vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche Beprobungs-, Untersuchungs- und Entsorgungsmaßnahmen geplant sind. Ist mit speziellen nutzungsbedingten Schadstoffgehalten im Bauschutt bzw. im Bodenaushub zu rechnen, so ist die Zustimmung des Regierungspräsidiums Darm-stadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, zum Beprobungsumfang, zur Einstufung und zu den beabsichtigten Entsorgungsmaßnahmen einzuholen.
3. Vor dem Abbruch eines Gebäudes bzw. vor dem Bodenaushub ist das Abbruch- bzw. Aushubmaterial auf seinen Schadstoffgehalt hin zu untersuchen, den Einbauklassen nach der LAGA- Mitteilung M 20 zuzuordnen und je nach Schadstoffgehalt zu entsor-gen. Die Probenahme hat nach der Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen (LAGA PN 98; StAnz. 23/2003 S. 2288) zu erfolgen.
4. Bei Beprobung, Einstufung und Entsorgung des bei den Aushub- und Abbruchmaß-nahmen anfallenden Abfalls sind die Regelungen des Merkblattes „Entsorgung von Bauabfällen“ der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten.
Seite 166
Bei Lichte besehen, kann Fraport auf dem Baugelände keinen Spatenstich tun, ohne dass ein Gutachter oder Sachverständiger daneben steht, schon gar nicht auf den bekannten und untersuchten Altlastenflächen. Aus der Pressemeldung des LK GG kann man nichts entnehmen, schon gar nicht, dass irgend etwas offenbar ist, sondern nur, was der Anzeigeerstatter für offenbar hält, sie zitieren ja nicht mal die Tatsachenbehauptungen aus ihrer Strafanzeige. Mir fällt die Vorstellung schwer, unter dem verfügten Kontrolregime könnten Abfälle irgendwie illegal behandelt worden sein. Ansonsten: wir sprechen über Ordnungswidrigkeiten, nicht über Straftaten.
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Danke für den Link zum Planfeststellungsbeschluss, Tunnelklick.
Ja, das ist so, aber eigentlich auf jeder Baustelle. Beprobt werden muss immer, bevor mit dem Zeug irgendwas passiert. Und falls es nicht auf der Baustelle selbst wieder eingebaut werden kann bzw. darf, dann muss die Verwertung bzw. Beseitigung lückenlos mit einem heute i.d.R. elektronischen Nachweisverfahren dokumentiert werden.
Ich glaube aber, des Pudels Kern ist auf S. 166 unten unter "Hinweise" nachzulesen. Dort heißt es nämlich:
"Sollten Anlagen errichtet oder betrieben werden, die dem BImSchG unterliegen, sind die erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde einzuholen"
Und das ist nämlich genau der Fall. Das Bodenlager war in der Planfeststellung nicht vorgesehen, es wird nur jetzt erforderlich, weil Fraport das kontaminierte Zeugs nicht schnell genug weg bekommt und/oder keinen Abnehmer dafür findet. Der oben zitierten Forderung ist Fraport mit dem Antrag auf Planfeststellung für diese Zwischendeponie beim RP Darmstadt am 12.12.2019 auch nachgekommen, siehe nochmal hier.
Das Problem ist nur, dass sie damit etwas spät dran waren. Die Genehmigung liegt noch nicht vor, der mögliche Erörterungstermin ist erst für den 29.04.2020 terminiert. Darum schreibt der Kreis ja auch (vermutlich) richtigerweise:
"Darüber hinaus sei eine Lagerung von derart belastetem Erdaushub außerhalb dafür vorgesehener Deponie nur nach erteilter immissionsschutzrechtlicher Genehmigung rechtmäßig. „Eine solche Genehmigung liegt offenbar nicht vor“"
Wenn Fraport also tatsächlich, wie es der Kreis unterstellt, bereits mit der Einrichtung des Bodenlagers begonnen hat, ist das illegal, er baut quasi schwarz.
Mit den Ordnungswidrigkeiten hast du natürlich recht, es sei denn, es tritt in diesem Zusammenhang ein Straftatbestand nach § 71 f BNarSchG auf, d. h. es werden geschützte Arten beeinträchtigt.
Habe gerade auch noch weitere Infos auf der Seite der Stadt Mörfelden-Walldorf gefunden: klick
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So, jetzt habe ich mir noch mal das Luftbild in Google betrachtet, es scheint ziemlich aktuell zu sein, von 2020.
Dort erkennt man unten links in rot (A) das geplante Bodenlager und man erkennt auch, dass Fraport im westlichen Teil bereits begonnen hat, das Lager herzustellen (die 1. von 2 Gruben scheint fertig zu sein, aber noch nicht befüllt). Damit hätten sie formal mit einem Bau begonnen, für den sie keine Genehmigung haben, es sei denn, es gibt eine Erlaubnis für vorgezogenen Baubeginn (das ist gut möglich, da die auf dem Luftbild zu erkennenden Vorarbeiten ja keine immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen haben). Der kontaminierte Boden scheint aber (immerhin) noch nicht dort zu sein (dafür sind nach der Präsentation der Stadt Mörfelden-Walldorf auch 92.000 Lkw-Fahrten nötig)
Oben rechts in blau (B) das in Bau befindliche Pier, der Bodenaushub ist hier schon getätigt. Der blaue Kreis markiert ungefähr die Stelle, an der die höchste Belastung festgestellt wurde.
Etwas rechts daneben erkennt man aber noch zwei weitere Quadrate (grün umrandet, C). Dort wird offenbar derzeit der Bodenaushub aus der Grube zwischengelagert (auf befestigter Fläche und man erkennt auch die schwarze Folie, auf der das Material lagert). Da es sich hier um die Baustelle handelt, ist das erst einmal in Ordnung, eine Abdeckung wäre nur noch wünschenswert.
Also insgesamt scheint man Fraport nur vorwerfen zu können, dass sie mit dem Bau des Lagers bereits begonnen, dort allerdings noch nichts gelagert hat. Die Aussage des Kreises, scheint somit nicht ganz zutreffend zu sein, allerdings kann das Luftbild auch schon 4 Wochen alt sein und es mittlerweile anders aussehen.