Es ging um U5 auf S-Bahn-Gleisen, nicht umgekehrt. Ja es gibt eine Lücke, aber stört das wirklich irgendwen?
Eine Lücke von 50 cm (?) ist nicht rollstuhlgerecht, auch für den Betriebsablauf halte ich sie nicht gerade für förderlich, wenn im Berufsverkehr alle paar Augenblicke jemand verunfallt. Ich bin nicht sicher, ob es eine derart große Spaltüberbrückung gibt bzw. überhaupt zulässig wäre (bei den Kleinprofiltypen
gibt´s ja eine U-Bahn, die knapp 20 cm überbrücken kann, um auch im Großprofilsystem fahren zu können).