Glaubensgemeinschaften sind nicht von Außenstehenden in Fragen der Religiobsausübung zu bevormunden, die sich im Rahmen der FDGO bewegen. Sei es die schiere Gestaltung einer Glaubensstätte, egal zu welchem Prozentsatz sie als solche bzw auch anderweitig offen steht
Niemand möchte der Kirche in ihrer Religionsausübung bevormunden. Aber es ist nun einmal so, dass die Stadt ebenfalls Mitbegründer der Stiftung Garnisonkirche ist. Das Interesse der Stadt war die Rückgewinnung des historischen Stadtbildes. Das hat sich jetzt durch Annahme des Bürgerbegehren geändert. Jetzt ist das Ziel der Stadt die Stiftung aufzulösen.
Ich finde diese Konstellation ja auch verfassungswidrig. Eigentlich hat eine Stadt, um städtische Interessen zu wahren, in einer kirchlichen Stiftung nichts zu suchen. Man stelle sich vor, die Kirche wäre an einem städtischen Theater beteilgt um dort Einfluß auf den Spielplan zu nehmen. Welch Aufschrei!
Solche Verwebungen zwischen Kirche und Staat gehen immer nur solange gut wie gemeinsame Interssen bestehen. Diese können sich aber auf beiden Seiten ändern.
Daher ist die Forderung nach Austritt der Stadt aus der Stiftung (nach Expertenmeinung nicht möglich) bzw. hilfsweise die Auflösung der Stiftung - ganz unabhängig der Bewertung einer Fassadenkopie der Garnisonkirche - wünschenswert und sinnvoll.