Carlo Niemand wollte der Stiftung ihr Baurecht streitig machen. Vielmehr zielte das Bürgerbehren darauf ab, die Potsdamer Bevölkerung zu befragen, ob die Stadt Potsdam die Stiftung noch unterstützen soll. Daher hieß die zuerst angedachte Frage des Bürgerbegehrens auch: "Soll die Stadt aus der Stiftung austreten?" Diese Fragestellung wurde vom Rechtsamt der Stadt abgewiesen mit der Begründung, dass man aus einer Stiftung nicht austreten kann. Daher wurde die bekannte Frage: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Potsdam alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten nutzt, um auf die Auflösung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam hinzuwirken?" gewählt. Diese Frage war zulässig.
Auf den Unterschriftenlisten stand als erstes: "Die Unterzeichnenden beantragen, dass folgende Frage gemäß §15 der Brandenburgischen Kommunalverfassung zum Bürgerentscheid gestellt wird:" Das heißt, der Souverän - das Volk - soll entscheiden ob die Stadt Potsdam sich von der Stiftung Garnisonkirche distanziert. Mit der Übernahme durch den OB ist die Stadtverwaltung dem zuvor gekommen und somit tut die Stadt Potsdam dies offiziell und entzieht der Stiftung ihrer Unterstützung. Nicht mehr und nicht weniger.