Bodenbeschaffenheit
Vor einigen Tagen haben die Grundstücksbesitzer interessante Post bezüg-
lich der Auflagen des Umweltamtes zur Bebauung ihrer Grundstücke erhalten !
Dort heisst es wortwörtlich: "Das Bauordnungsamt / Umweltamt macht die Auf-
lage, dass der Boden aus den jeweiligen Baugruben (Bodenverdrängung) grund-
sätzlich zu entsorgen ist, d.h. nicht mehr, wie im GID-Gutachten von Dr. Höfer
beschrieben, auf dem Grundstück verbleiben kann.
Weiter fordert das Bauornungsamt/Umweltamt, dass der anzudeckende Ober-
boden im Vorfeld vor Ankauf einer gutachterlichen Bewertung unterzogen wer-
den muss."
Scheinbar trauen die Ihren eigenen Gutachtern nicht mehr, was die Qualität
der eingebauten und angeblich gefilterten Böden betrifft. Wir als Grund-
stückskäufer wussten zwar, dass dort zuvor kein "Naturschutzgebiet" war,
man hat uns aber bei Vertragsabschluss eine saubere u. gute Bodenqualität
garantiert.
Der größte "Witz" bei der ganzen Geschichte ist, dass die Entwicklungs-
gesellschaft uns anbietet, "für Sie verwendbaren Oberboden in geeigneter
Qualität mit Prüfzeugnis anzukaufen und an Sie als Bauherrn zum Selbst-
kostenpreis von 14,00 €/m³ (reiner Materialpreis ohne Lieferleistung) wei-
terzugeben".
Im Prinzip müsste die Entwicklungsgesellschaft kostenlos einen geeigneten
Oberboden aufbringen, um eine vernünftige und gesundheitlich unbedenkliche
Wohnsituation zu garantieren.
Offensichtlich ist das ganze Projekt bei weitem nicht so vorbildlich wie überall
offiziell dargestellt ...