Feinstaubklägeranwalt fordert ausgehend vom leichtfertigen und Not abgeschlossenen Vergleich mit Land im Jahre 2016 („20% weniger Autos auf Cannstatter Straße”) nach Wirkungslosigkeit des 3. Zwangsgelds nun Beugehaft des Regierungspräsidenten, wenn nicht die B14 mit zwei Busspuren noch weiter lahm gelegt wird.
Quelle: StN
https://www.stuttgarter-nachri…59-a843-de6c7d985c01.html