luchs
Bei den Gurken ging es ja nicht (angeblich) um die Gesundheit der Bürger, sondern um andere Interessen.
Beim Fahrverbot ist das aber der Fall, das Stuttgarter VG bemühte gar im Verfahren gegen BW hierfür pathetisch die EU-Grundrechtscharta. Und zur Feststellung der Gesundheitsgefahr gibt es die bekannten EU-Grenzwerte. Wenn diese aber überhaupt keine wissenschaftliche Grundlage haben, also willkürlich sind (rechtsstaatliches Willkürverbot!), fehlt für den Bescheid entsprechend auch die Rechtsgrundlage. Der EuGH wird im Verfahren dann inzident prüfen müssen, ob die Grenzwerte ausreichend fundiert sind. Das sind sie aller Voraussicht nach nicht, wie offenbar selbst die WHO zugibt. Frage ist, ob der EuGH auch einen entsprechenden Mut hierfür aufbringt sich gegen diese Gurken-Politik aufzulehnen.
Mehrheiten auf nationaler oder EU-Ebene finden dauert viel zu lang. Schnelles Ende mit Schrecken durch die Gerichte ist besser.
EDIT:
Entsprechender Kommentar StN hier:
https://www.stuttgarter-nachri…53-9709-a21d82e619b9.html