^ Läßt sich so per se nicht sagen. Ist eine Kommune betroffen, was insbesondere aber nicht nur bei involvierter Markung der Fall ist, dann hat sie zumindest bessere Verhinderungsmöglichkeiten: Eigentum, Klageweg. Dagegen gibt es wiederum das Mittel der Enteignung. Kenn wir ja bspw. von der Messe, wobei gegen diese v.a. Privatkläger standen. Vor Gericht ist dann alles möglich, trivial.
Bei der letzte großem Finanzierungszusage durch den Bund zeigte sich, welch großer Fehler der landesseitige Verzicht auf Nordostring und Filderauffahrt war. Diese beiden wichtigen und lange ersehnten Projekte wären evtl. auch noch gleich mitgefördert worden.