Deutsche Internetpräsenz
Wie wir wissen ist das Netz das globale Medium überhaupt. Auch Deutschland und die Länder lassen es sich nicht nehmen, sich via Internet der Welt zu präsentieren. Als patriotisch angehauchter Bundesbürger möchte man sein Land natürlich bestmöglich dargestellt wissen. Also habe ich mir mal die offiziellen Seiten der Bundesländer angesehen und feststellen müssen, dass die Möglichkeiten bei weitem nicht ausgeschöpft werden.
Das fängt schon mit der URL (siehe unten) an, die bei einem Kandidaten nicht den vollen Landesnamen beinhaltet. Weiterhin bieten viele Länder keine zweite Sprachoption an oder nur links unten am Bildrand (ST, MV, SH, NI, HE, SN). Oder nervige Werbung auf dem Bildschirm bzw. Popups (SH, BE). Oder diese unsägliche Selbstdarstellung der Politiker (HE, ganz schlimm: NW). An der Übersicht und Layout könnten auch einige feilen, der erste Eindruck muss stimmen (MV!, SL, RP, BE, HB!, BW!).
Ich weiß zwar nicht wie es euch geht, aber ich Lege großen wert auf das Land selbst, sprich: wenn ich die Seite besuche möchte ich binnen eines Klicks eine Faktenübersicht erreicht haben, die alle wichtigen, topaktuellen Statistiken (Bev., Fläche, geo. Merkmale, BIP, KARTE! inkl. Landkreis-Hoverfunktion mit Kurzinfo, Lage des Landes in Deutschl., Staatsflagge u. -wappen mit Bedeutung etc. etc.) umfasst, hier hat mich besonders das Saarland enttäuscht: nichts Landesspezifisches auf der Homepage außer dem Namen. Auch möchte ich wissen wie es im Land aussieht, will heißen: Bilder, Photos, Ansichten von hier, dort und überall; nicht drei, vier Beispielbildchen im Avatarformat (alle!). Ebenso finde ich es Vorteilhaft Bürger- und Besucherportal zu separieren, welchen Investor aus Fernost interessiert es ob Tante Trudi und ihre Katze einen Wohnungsbrand überlebt haben (BB, BY, BW, TH, NI)?
Ich habe nicht jede Seite bis ins Detail erkundet, aber den besten Eindruck haben bei mir Sachsen-Anhalt und Bayern hinterlassen, am schlechtesten fand ich Bremen und Mecklenburg-Vorpommern.
Bildet euch selbst mal ein Urteil:
http://www.baden-wuerttemberg.de/
http://www.schleswig-holstein.de/