Denkmalbehörden & Entscheidungen
@ Baukunst: Das ist leider nicht richtig, was Du über die Denkmalbehörden schreibst:
Nicht vergessen darf man, dass das Landesdenkmalamt zwar feststellt, was denkmalwürdig ist und auch die Denkmalliste füht, ausführendes Organ ist jedoch die Untere Denkmalschutzbehörde, die Herrn Wowi untersteht. Soll also nach dem Willen der Stadt ein Denkmal abgerissen werden heißt es "Unter sticht Ober" und das Landesdenkmalamt kann nix dagegen tun. Problem an der Sache ist, dass sich ein Mitarbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde vielleicht ein-, zweimal gegen den von seinem Dienstherrn genehmigten Abriss eines Denkmals sträubt. Da das viel Stress mit sich bringt, verzichtet er spätestens beim dritten mal darauf. Ein weiteres Problem ist, dass die Untere Denkmalschutzbehörde vielfach aus Fachfremden besteht, Verwaltungsfachwirte und so, die den Denkmalwert eines Bauwerkes meist nicht so genau einschätzen können, wie die Kunsthistoriker, Historiker und Architekten des Landesdenkmalamtes.
Richtig ist:
1. Die Berliner Denkmalbehörden sind dreistufig. Die Untere, die Obere und die Oberste Denkmalschutzbehörde.
2. Unter Schutz stellt die Obere, sie führt auch die Denkmaliste (früher Denkmalrolle).
3. In allen Fällen des Umbaus, der Sanierung oder der Aufhebung des Denkmalstatus entscheidet die Untere (Bezirksebene) im Einvernehmen mit der Oberen Behörde. Sind beide unterschiedlicher Meinung, entscheidet die Oberste, das ist der Senatsbaudirektor bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (z. Zt. Regula Lüscher-Gmür), also letztendlich "die Politik".
Weisungsberechtigt ist im übrigen Wowi nur im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Regierenden Bürgermeisters gegenüber der Senatorin für Stadtentwicklung, Ingeborg Junge-Reyer (und diese natürlich gegenüber Lüscher-Gmür).
Und einen Fachfremden habe ich in zehn Jahren mit verschiedentlichen Unteren Denkmalschutzbehörden nicht getroffen. Wohl natürlich inkompetente Mitarbeiter, aber die gibt es überall, auch in Architekturbüros.
Die Details können auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung http://www.stadtentwicklung.be…zestexte/de/denkmal.shtml im Denkmalschutzgesetz nachgeschlagen werden.