Bei den Verhandlungen mit dem möglichen neuen Investoren sollten auch gestalterische Mängel berücksichtig und angegangen werden. Die Baugestaltung an der Stelle der ehemaligen Villa Dahm lässt arg zu wünschen übrig, weil sowohl eine Gestaltungssatzung als auch eine im Wettbewerb verankerte Auflage zum Erhalt der Villa fehlten. Auch hat niemand darauf geachtet, dass an dieser Stelle statt der Ausführung der ursprünglichen geplanten Glasfassade eine Billigvariante hingesetzt wurde. Dies gilt auch für die B9-Sicht auf das Hochhaus. Wenn nicht nachgebessert wird, stehen erhebliche Imageprobleme bevor, sobald der geringe Glanz des Neuen verblasst sein wird.
Für die Versäumnisse der Kommune Bonn, die lange zugesehen hat, wie Baugelder geplündert wurden, muss es eine Übernahme der politischen Verantwortung geben.