Der Erbpachtvertrag enthält noch weitere Abmachungen:
- die Stadt erstattet der Eintracht die Freimachungskosten, d.h. die Abbruchkosten für die Tennisanlage i.H.v. rd. 365.000 €;
- die Eintracht Fußball AG leistet der Tennisabteilung von Eintracht Frankfurt e.V. eine Kompensation für den Wegfall der Tennisanlage in Form von zweckgebundenen Investitionszuschüssen für den Ausbau der vereinseigenen Tennisanlage;
- die Gebäude sind im Passivhaus-Standard zu bauen, falls das nicht möglich ist, müssen sie eine um 30% höhere Energieeffizienz gegenüber den Vorgaben der EnEV aufweisen;
- das Vorhaben ist bis März 2021 fertigzustellen (2 Jahre nach Erhalt der Baugenehmigung v. 15.3.2019).
Anders als bei der Vergabe des Rennbahngeländes an den DFB, wo pauschal ein Bodenwert von 20,- €/m² angenommen wurde, werden als Grundlage für die Berechnung des Erbbauzinses unterschiedliche Bodenwerte und Zinssätze angenommen:
- Sport- und Erschließungsflächen (ca. 7.246 m²) 20 €/m² x 5%
- Gewerbliche Nutzung (ca. 9.413 m²) 275 €/m² x 6%
- Parkdeckfläche (1.500 m²) 125,00 €/m² x 6%
Interessant ist vielleicht auch dies: die Stadt hatte auch einen Verkauf des Geländes an die Eintracht erwogen. In einem Vergleich zwischen der jetzt erfolgten Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung, und einem Verkauf zum Wert laut Gutachten ergibt sich bei Zugrundelegung eines mittleren Zinssatzes von 1,5 % über die Laufzeit ein prognostizierter Zinsvorteil für die Stadt i.H.v. 7.273.720,85 €.