Der Bundesrat: Lage, Aufgabe, Funktion

  • Sie ist deutlich bunter, wirkt nicht so behäbig und das komische Deckeldach ist auch nicht mehr da:

    Das bunte Präsidialdingens ist aber letztlich auch nur eine weitere Variante der Strichcode-Architektur, wie sie dort stark vertreten ist. Mir gefällt daher der alte Entwurf deutlich besser. Es ist der bessere Komplementärbau in diesem Kontext, wie ich finde. Sieht etwas solider und gravitätischer aus.


    Daß der Bundesrat jetzt in einem schönen historischen Gebäude residiert, ist doch nicht schlecht. Dadurch hat er mehr Gewicht, als ihm ein moderner Entwurf verleihen kann. Es ist auch gut, daß dieses ganze "Zeugs" nicht so stark konzentriert ist in einer Ecke. Der Bundesrat selbst scheint mir auch nicht allzu wichtig zu sein, daß er unbedingt ein symbolisches Ausrufezeichen im Band des Bundes bräuchte. Der Föderalismus spiegelt sich ja vor allem in den Landesparlamenten.


    Also, das mit der angeblich "negativen Geste" erfordert auch einen Rezipienten, der das so wertet. :)

  • Der Bundesrat selbst scheint mir auch nicht allzu wichtig zu sein, daß er unbedingt ein symbolisches Ausrufezeichen im Band des Bundes bräuchte. Der Föderalismus spiegelt sich ja vor allem in den Landesparlamenten.

    Der Föderalismus spiegelt sich vor allem daran, dass die Länder mit ihrer Mitgliedschaft im Bundesrat Teilhabe besitzen an der Gesetzgebung auf Bundesebene. Insofern spiegelt sich der Föderalismus im Bundesrat, und eben nicht in den Länderparlamenten.


    Du scheinst offensichtlich der Meinung zu sein, dass der Bund ausschließlich für Bundesgesetze verantwortlich sei und die Länder nur für Gesetze auf Länderebene zuständig seien. Das ist schlichtweg falsch. Für die Gesetzgebung auf Bundesebene ist eben nicht nur der Bund, sondern sind eben auch die Länder verantwortlich. Stichwort: "Ausschließliche und konkurrierende Gesetzgebung". Der Bund besteht aus Bund und Ländern.


    In den letzten Jahrzehnten wurde allerdings auf Landesebene wird immer weniger entschieden. Dafür aber immer mehr ausgeführt, was auf Bundesebene zuvor entschieden worden ist. Im Grundgesetz war es ursprünglich nicht vorgesehen, dass die Länder zu reinen Erfüllungsgehilfen des Bundes werden. Dieser Bedeutungsverlust auf Ebene der Länder - der so im Grundgesetz nicht vorgesehen war - konnte jedoch kompensiert werden, indem die Länder am gesetzgeberischen Bedeutungszuwachs des Bundes selbst teilhaben ... und zwar durch ihre Mitgliedschaft im Bundesrat! Und das bedeutet, dass ...


    1) Der Bundesrat sehr wichtig ist. Der Bundesrat hat zu keinem Zeitpunkt an gesetzgeberischer Bedeutung verloren - ganz im Gegensatz zu den Landesparlamenten.

    2) Der Föderalismus sich nicht zuerst in den Landesparlamenten, sondern insbesondere im Bundesrat spiegelt. Die Landesparlamente sind heutzutage nur noch ausführendes Organ, obwohl das im Grundgesetz so nie vorgesehen war.


    Und genau deswegen bräuchte der Bundesrat sehr wohl ein symbolisches Ausrufezeichen im Band des Bundes.

  • Die Länder waren zuerst da und haben sich zu einem BUND zusammen geschlossen und diesen zu einer Republik erklärt, die Republik dieses Bundes, die Bundesrepublik, nicht umgekehrt. Andere Länder sind diesem Bund später beigetreten (Saarland, sog. Neue Länder). Der Name Bundesrepublik wird so oft im Alltag genutzt und doch scheint sich kaum jemand der Bedeutung bewusst zu sein. "Der Bund", das sind die 16 Länder. Sie sind nicht die Untergliederung ihres eigenen Bundes, sondern er ist ihr Zusammenschluss.


    Der Bund gehört den Ländern, er geht nur soweit wie sie es wollten. Nicht der Bund hat den Ländern Eigenständigkeit "gewährt", die Länder haben den Bund kreiert und ihm einen Teil der Souveränität überlassen, im Austausch für Mitbestimmung. Die alten Zentralismusfantasien von Bismarck haben sich hier gerade nicht realisiert.

    Der BUNDESrat müsste eigentlich ein zentraler Ort des politischen Geschehen sein und ist es gemäß Grundgesetz auch.


    Als ich noch TV Nachrichten schaute sah man vielleicht 1x im Jahr eine Aufnahme aus dem Bundesrat in den Nachrichten, bei wichtigen Entscheidungen, die eigentlich erst nach Verabschiedung im Bundesrat in Kraft treten, wo die Abstimmung im Bundestag nur die Vorstufe ist, werden in der Berichterstattung ganz auf diese Vorstufe reduziert und diese Abstimmung als "showdown" inszeniert. Ca. 40% aller Gesetze, die den Bundestag passieren, sind nur Altpapier, wenn der Bundesrat nicht zustimmt. Und wenn sich der Bundestag auf den Kopf stellt und 10x mit 100% aller Abgeordneten dafür gestimmt hat.


    Kaum ein Berlinbesucher weiss überhaupt wo das Gebäude des ehemaligen preußischen Herrenhauses ist, es sieht zwar nett aus, ist aber kein Solitär in der Landschaft sondern eher zurückgesetzt im Blockrand. Es ist eine halbe Stunde vom Reichstagsgebäude entfernt, wenn man zur Fuß unterwegs ist. Könnte genauso gut auf der Pfaueninsel sein.


    Für die Bedeutung kommt es auf die Stellung im Stadtbild an, siehe das an sich ziemlich fade Kanzleramt, das aber nun einmal prominent in der Landschaft steht und dementsprechend fast jedem irgendwie bekannt ist.


    Wir bauen Regierungsarchitektur ja nicht um Büroflächen zu haben sondern um die Republik und ihre Institutionen darzustellen. Der Bundesrat wurde hierbei in eine alte Besenkammer gestellt die eh leer war, Tür zu.

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  • Du scheinst offensichtlich der Meinung zu sein, dass der Bund ausschließlich für Bundesgesetze verantwortlich sei und die Länder nur für Gesetze auf Länderebene zuständig seien. Das ist schlichtweg falsch.

    Mich macht es immer wieder ein bißchen perplex, auf was für eine billige und paranoide spekulative Weise sich manche Leute hier immer wieder irgendetwas zusammendichten, nur um sich selbst zu suggerieren, sie hätten einen Punkt gelandet bzw. eine Schwäche ausgemacht.


    Ich kenne unsere Verfassung und halte halt den Bundesrat nicht für so wichtig. Ich weiß, daß er ab und zu auch mal bei bestimmten Gesetzesvorhaben zustimmen muß, die die Länder betreffen. Für mich spiegelt sich der Föderalismus vor allem in den Landesparlamenten. Die diesbezüglichen Wahlen sind keine Unwichtigkeit, bestimmen die Zusammensetzung des Bundesrates und haben großen Einfluß auf die Bundespolitik, wer z.B. Kanzlerkandidat wird. Ich finde es einen sehr individuellen Standpunkt, wenn jemand meint, der Föderalismus spiegele sich eher nicht in den Landesparlamenten.


    Woher du die Gewißheit nimmst, daß ich "offensichtlich" der Auffassung sei, daß nur der Bundestag für Gesetze auf Bundesebene verantwortlich sei, bleibt dein Geheimnis.


    PS: Auffassungen zu Aussehen, Standort, Stadtbild etc. des Bundesrates sind von diesen Belangen übrigens völlig unabhängig. Das nur nebenbei. Man muß sich da also auch nichts aus den Fingern saugen, um seine ästhetischen Vorstellungen zu verteidigen. Ich bin halt kein Fan dieser Institution. Sie spielt auch in der öffentlichen Wahrnehmung keine große Rolle. Das wirkt doch alles recht bürokratisch und einstudiert, was dort abgeht. Ich vermisse sie jedenfalls nicht in Reichstagsnähe. Im (medialen) Politiktheater spielt der Bundesrat einfach nur eine Nebenrolle. Ich sehe da nicht das Defizit, das hier einige Leute ausgemacht zu haben meinen.

  • Ich weiß, daß er ab und zu auch mal bei bestimmten Gesetzesvorhaben zustimmen muß, die die Länder betreffen.

    Der Bundesrat muss bei bestimmten Gesetzesvorhaben zustimmen, die (die Länder) den Bund betreffen.


    P.S.: Gutmensch, es geht mir nicht darum, die Schwäche eines Anderen auszumachen und ihn damit verletzen zu wollen. Ich habe auch viele Schwächen und schreibe manchmal Dinge, die falsch sind. Das ist auch gar nicht schlimm, weil jeder Mensch Fehler machen darf. Fehler gehören zum Leben dazu! Was die städtbauliche Positionierung des Bundesrates angeht, respektiere ich deine Meinung. Ich respektiere jeden Foristen, der sagt, dass der Bundesrat im ehemaligen Preußischen Herrenhaus an der Leipziger Straße besser aufgehoben ist. Aber was du zur Gesetzgebungskompetenz des Bundesrates und der Länderparlamente schreibst, stimmt einfach nicht. Wenn du solche Aussagen wie in #691 und #694 verfasst, kommt logischerweise der Reflex anderer Foristen.

  • Aber was du zur Gesetzgebungskompetenz des Bundesrates und der Länderparlamente schreibst, stimmt einfach nicht. Wenn du solche Aussagen wie in #691 und #694 verfasst, kommt logischerweise der Reflex anderer Foristen.

    Was genau stimmt denn dort angeblich nicht? Kannst du da mal irgendetwas Solides bringen, das nicht auf mutwilliger Interpretation beruht? Ich habe nirgendwo die Meinung vertreten, daß nur der Bundestag für Bundesgesetze zuständig sei.


    Was schreibe ich denn zur Gesetzgebungskompetenz der Länderparlamente?

    Der Bundesrat muss bei bestimmten Gesetzesvorhaben zustimmen, die (die Länder) den Bund betreffen.

    Kannst du noch erklären, warum du "die Länder" dort durchgestrichen hast? Was soll das für einen Sinn ergeben?


    PS: Fehler und Mißinterpretationen sind das eine. Bei manchen Leuten hat man aber den Eindruck, daß es sich eben nicht nur um Schusseleien handelt, sondern um ideologisch bedingte, systematische Ignoranz. Dafür ist das Ausmaß der Fehlleistungen und Widersprüche einfach zu eklatant.

  • Das geht gezwungenermaßen in die Theorie. Aber tatsächlich hat Föderalismus nichts mit Selbständigkeit von Regionen, bei uns Länder genannt, zu tun. Spanien hat zahlreiche autonome Regionen, das UK besteht aus Schottland, England, Wales, Nordirland. Teilweise haben autonome Regionen sogar mehr formale Befugnisse als deutsche Länder. Diese Staaten sind trotz allem nicht föderal, denn die Regionen sind nicht unmittelbar an der Bundesgesetzgebung beteiligt. Das ist der entscheidende Punkt für Föderalismus. Dieser Einfluss kann stärker (Deutschland, USA) oder geringer sein (Österreich). Ist er verfassungsrechtlich nicht vorgesehen (UK, Spanien) handelt es sich um einen Einheitsstaat.

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