Aus 'Der Standard':
Um das Wiederkaufsrecht entbrannte eine kurze rechtliche Diskussion, nachdem sich das Magazin "Capital" eine Passage aus dem Kaufvertrag genauer angesehen hatte. Eine Interpretation lasse den Schluss zu, dass das Wiederkaufsrecht erst "nach Fertigstellung" des gesamten Turms bestehe, schrieb "Capital" auch unter Berufung auf einen Berliner Rechtsanwalt.
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