Elbtower Baustopp - Diskussionsthread

  • 'Meint der das ernst?'

    ^^ Nein, meint er nicht. Er wartet nur darauf das die daemlichen Print-Medien und die noch daemlicheren sozialen Medien das aufgreifen und weiter verbreiten, damit sein Name ueberall genannt und gratis Werbung gemacht wird.


    Leider funktioniert das fast immer. Ironischerweise funktioniert es fast besser je duemmer der Vorschlag ist. Es gibt eine lange Historie von ei einem Unfug - meistens garneirt mit Worten wie 'einmalig', 'spektakulaer'.


    https://www.abendblatt.de/hamb…n-der-Elbe-entstehen.html

  • Grundsätzlich kann man diesen Artikel und die Auseinandersetzung mit dem Wiederkaufsrecht begrüßen. Vielen Dank für den Link. Staatliche Intransparenz befördert leider Spekulationen, Mutmaßungen und am Ende Verschwörungstheorien. Es ist völlig unverständlich, wieso die Stadt die entscheidende Passage in dem Vertrag geschwärzt und so die Spekulationen über das Wiederkaufsrecht erst ausgelöst hat. Soll die weitere mediale Auseinandersetzungen faktenbasiert erfolgen, wäre es hilfreich, wenn die Stadt die ungeschwärzte oder zumindest angepasst geschwärzte Version des Kaufvertrag zur Verfügung stellen würde.


    Allerdings verbreitet der Artikel juristische Unwahrheiten wenn behauptet wird:


    "Dagegen betonen Juristen, dass es für die Auslegung des Vertrags nun einmal auf den Wortlaut ankomme."


    Das ist leider so pauschal nicht wahr und untergräbt die Vielfalt an Auslegungsmethoden, die auch bei Verträgen anzuwenden sind, wie z.B. die systematische Auslegung, die Auslegung nach dem Sinn und Zweck oder die ergänzende Vertragsauslegung. Ergibt die Verhandlungshistorie der Vertragsparteien, dass das Wiederkaufsrecht eben doch vor Fertigstellung im Insolvenzfall greifen soll, ist der Fall eigentlich relativ klar. Dann ist völlig egal, was der Wortlaut des Vertragstexts aussagt.

    Abgesehen davon - das haben wir hier in diesem Forum ja bereits herausgearbeitet - hat die Stadt äußerst wenig Interesse daran, das Wiederkaufsrecht auszulösen.

  • Als Jurist äußere ich mich ungern in meiner Freizeit zu rechtlichen Fragen, aber ich muss da schon lachen.


    Im BGB steht:


    § 133


    Auslegung einer Willenserklärung


    Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.


    ...ich würde mich im Zweifelsfall dann doch lieber am Bürgerlichen Gesetzbuch als an der Berichterstattung von "Capital" orientieren.

  • Dabei ist es aber wichtig zu verstehen, dass es sich um den gemeinsamen Willen der Vertragsparteien handeln muss. Der einseitige Wunsch der Stadt nach einem solchen Wiederkaufsrecht (selbst wenn er schon bei Vertragsschluss vorhanden war und nicht erst später entstanden ist) ist unerheblich, soweit er keine Aufnahme in den Vertragstext gefunden hat. Im Übrigen gilt die Vermutung der Vollständigkeit der notariellen Urkunde.


    Nicht möglich ist eine Umdeutung des Vertragsinhaltes durch aktuelle öffentliche Äußerungen des Senates. Warten wir also ab, was aus der Verhandlungshistorie noch bekannt wird.

  • Das stimmt einfach nicht, jedem Erstsemester wird zur Veranschaulichung der Haakjöringsköd-Fall erläutert.


    https://www.juraforum.de/lexikon/haakjoeringskoed-fall


    Und ein Notar beurkundet keine Willenserforschung oder sonstige materielle Feststellungen. Im Streitfall hätte ein Gericht dann zB Zeugen der Vertragsverhandlungen zu hören, was denn genau besprochen wurde, um zu ergründen wie der Wortlaut auszulegen sei.

  • Kann natürlich sein, dass Signa von der Stadt in Wahrheit Walfleisch statt einer Immobilie kaufen wollte und der Notar es nur falsch aufgeschrieben hat. Der Elbtower ein einziger großer Irrtum.

  • Ich versteh' die Aufregung nicht: der Vertrag regelt den Wiederkauf vor Fertigstellung (Ziffer 19.1.1 "Meilensteine") und nach Fertigstellung (Ziffer 19.1.3 "wirtschaftliche Verschlechterung"). Der Beitrag in Capital befasst sich ersichtlich nur mit zweiterem. ich wüsste nicht, wo da eine Regelungslücke durch Auslegung und Erforschung des Parteiwillens zu schließen wäre. Etwa im Fall "wirtschaftliche Verschlechterung vor Fertigstellung"? Der ist nicht geregelt und braucht es auch nicht, denn wenn Insolvenz - wie geschehen - zur Baueinstellung führt, werden die Meilensteine nicht errecht und es gilt 19.1.1.c und d.


    Verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage der Bauherrschaft, es werden aber die Meilensteine erreicht, braucht es keinen Wiederkauf, jeden falls nicht vor Fertigstellung; Sturm im Wassergals, oder was?

  • Im Streitfall hätte ein Gericht dann zB Zeugen der Vertragsverhandlungen zu hören, was denn genau besprochen wurde, um zu ergründen wie der Wortlaut auszulegen sei.

    Im hypothetischen Streitfall, der – wie hier schon dargelegt – eher unwahrscheinlich ist, wären sich die Parteien aber typischerweise über den tatsächlichen Vertragsinhalt nicht einig. Signa würde dann wohl eine Argumentation wählen, die sich am Wortlaut orientierte, in Abrede stellen, dass das Wiederkaufsrecht des 19.1.3 vor Fertigstellung einschlägig ist, und hätte damit mE gute Chancen das Gericht zu überzeugen. Im zitierten Lehrfall waren sich die Parteien hingegen über die Bedeutung des Wortlauts einig – gemeint war eben etwas anderes. Auch wenn das zeigt, dass der Wortlaut nicht allein maßgeblich ist, spielt er aber freilich eine gewichtige Rolle bei der Auslegung, insb im Streitfall. Die diskutierte Aussage aus dem Capital Artikel würde ich in diese Richtung deuten – es wurde aber wohl etwas unglücklich formuliert. Die Kunst der juristischen Auslegung liegt in der ausgewogenen Berücksichtigung von Wortlaut, Sinn und Zweck, historischem Kontext und systematischer Einordnung.

  • Ich versteh' die Aufregung nicht: der Vertrag regelt den Wiederkauf vor Fertigstellung (Ziffer 19.1.1 "Meilensteine") und nach Fertigstellung (Ziffer 19.1.3 "wirtschaftliche Verschlechterung").

    Streiten kann man trotzdem, aber der BGH würde den Fall wohl nicht nehmen..

  • Falschaussagen vor Gericht sind eine Straftat und kein normaler Mitarbeiter einer Firma, zumal einer in Insolvenz, würde das auch nur hypothetisch machen, wozu auch. Im Gegenteil, das "Sprechbedürfnis" ist in solchen Fällen gewöhnlich hoch und Verschwiegenheitsklauseln aus Arbeitsverträgen greifen natürlich nicht vor Gericht.


    Das hier ist gerade ein Beispiel warum ich in meiner Freizeit ungern über rechtliche Zusammenhänge spreche. Spekulation fußt auf Spekulation und am Anfang steht nicht die Fragestellung, sondern die bereits fertige Ansicht, zu der Argumente gesucht werden (übliche dialektische Diskussion Vs. Syllogismus). Basierend auf fragmentarischen Informationen aus zweiter oder dritter Hand. Sinnlos. Ich ziehe mich auf obiges Zitat aus dem BGB zurück und verabschiede mich.

  • Von Falschaussagen hat hier keiner gesprochen, ErSieEs. Auch wer die Wahrheit sagt, wird sich die Argumentation gut überlegen, um möglichst überzeugend zu wirken. Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich unterschiedliche Dinge.

    Spekulation fußt auf Spekulation und am Anfang steht nicht die Fragestellung, sondern die bereits fertige Ansicht, zu der Argumente gesucht werden (übliche dialektische Diskussion Vs. Syllogismus). Basierend auf fragmentarischen Informationen aus zweiter oder dritter Hand.

    Auf die hier gegenständliche Diskussion trifft das überwiegend nicht zu. Der 19.1.3. des GKV wurde hier anhand des notariell beglaubigten Vertrages, der Senatsanfragen und der öffentlichen Aussagen einer Vertragspartei untersucht und es wurden unterschiedliche Auslegungsmethoden angewandt. Dass hier mangels vollständigem Einblick ein gewisser Grad an Unsicherheit besteht, sollte jedem Leser klar sein.


    Dein zitierter Fall ist hier einfach nicht besonders relevant und die Auslegungsregel des § 133 BGB ist so geheim wie das Rezept von der Tütensuppe. Ob jetzt in einem Artikel eine missverständliche Aussage über die juristische Auslegungsmethodik getätigt wird, ist für die Diskussion hier ebenso irrelevant und daran sollte sich keiner aufhängen. Wenn du dich hier konstruktiv beteiligen und versuchen würdest, die Diskussion in Bahnen zu lenken, die deinen "höheren Ansprüchen" genügten, fände ich das aber gut – aber das ist freilich dir überlassen.

    Einmal editiert, zuletzt von opazitaet ()

  • Angeblich soll vor der Insolvenz der Signa Development selbige 125 Mio EUR der Laura Finance Holding GmbH und 190 Mio. an die Laura Holding GmbH geliehen haben. Sollte sich das erhärten wäre die Signa Komplex um diese Facette reicher (Financial Times, Bezahlschranke | Handelsblatt, noch ohne Bezahlschranken).


    Edit: Ob ggf. die Straftat des Betruges erfüllt ist, dürfte ein Wiener Gericht entscheiden.


    Die Signa Holding hat unlängst die Änderung des Insolvenzabwicklung beantragt, nämlich nun ohne Eigenverwaltung. Bedeutet das der Insolvenzverwalter Christof Stapf nun Geschäftsführer wird und die Gläubiger bis zu 80% statt wie zuvor 70% ihrer Forderungen offen bleiben werden (MM).

    2 Mal editiert, zuletzt von main1a () aus folgendem Grund: kursiv = Einfügung

  • ^Es geht hier um die Signa Development, nicht Signa Prime. Der Elbtower dürfte dadurch nicht tangiert werden.

  • Das relevante aus dem Artikel (da zeitversetzte Bezahlschranke).


    Das Massedarlehen von bis zu 25 Mio. EUR stellt die Privatstiftung Haselsteiner der Signa Development zur Verfügung, bei der der Investor Hans Peter Haselsteiner über die Stiftung eine 9 prozentige und an der Signa Holding eine 15 prozentige Beteiligung hält. Er sagt dazu: "Ich sehe mich in der Verantwortung als wesentlicher Aktionär, den Schaden für das Unternehmen und die Gläubiger zu minimieren." Mehr als 14 Mrd. EUR stehen für 94 Gläubiger bei der Signa Development, Signa Holding und der Signa Prime im Feuer. Wie diese Summe sich auf einzelnen Gesellschaften verteilt geht aus dem Bericht nicht hervor.


    Da nun der Konkurs in Eigenverwaltung durch das Management bei der Signa Holding kürzlich entfallen ist und der Konkursverwalter die Geschäftsführung voll verantwortet, ist das mitmischen zumindest bei dieser Gesellschaft durch (die Hintertür von) René Benko oder andere ihm nahe stehenden Personen vom Management in der Geschäftsführung formal und offziell beendet. Dies dürfte möglicherweise Hans Peter Haselsteiners Vertrauen, langjähriger Chef des Strabag Baukonzerns, gestärkt und zur Finanzspritze bewogen haben.


    Der Kommentar von der Sanierungsverwalterin Dr. Andrea Fruhstrofer der Signa Development dazu: "Der Massekredit i.H.v. 25 Mio. EUR war ein wichtiger Schritt zur weiteren Stabilisierung der Projektgesellschaften, um Notverkäufe mit erheblichen Wertverlust zu vermeiden." Und weiter: "Damit können wir auf der Ebene der Projektgesellschaften die offenen Zahlungen leisten und den Fortbetrieb sicherstellen."


    Ob, wann und wieviel dieses Massedarlehens bei der Elbtower Immobilien GmbH ankommt wird sich möglicherweise demnächst zeigen.


    Ggf. fassen nun auch andere Gläubiger Vertrauen und gewähren eine Finanzspritze oder Neuinvestoren steigen ein.

    Einmal editiert, zuletzt von main1a ()

  • In Berlin ( BZ) Zeitung wurde heute berichtet, dass jemand den Bau übernehmen will aber die Höhe nicht fortsetzen wird sondern den Bau auf ca.110 Meter Beenden. Es handelt sich um Alexander Skora . Sein Geld verdient er mit Hotel und mehrere Immobilien Geschäfte.

    Sein Plan: Den Turm einfach nicht mehr höher bauen und statt der vorgesehenen Büros teure Eigentumswohnungen rein.

    Eine Zusage hat er noch nicht bekommen.


    Meiner Meinung nach besser als nix aber lieber den geplante Höhe Bauen bzw beenden.


    Quelle:

    jetzt will Berliner Hotelier Benko-Projekt retten

  • Dem Skora geht's nur um Publicity, das ist absolut nicht ernst zu nehmen.


    Es gibt eine Baugenehmigung und einen gültigen Bebauungsplan, die genau auf den von der Signa geplanten Elbtower zugeschnitten sind. Sowohl von der Kubatur als auch von den Nutzungen.


    Alles andere als ein Weiterbauen der bisherigen Planung würde noch mehr Zeit und Kosten verbrennen.


    Auch wenn es für viele unbefriedigend ist, kann man aktuell nur abwarten wie sich die Dinge sortieren.