Beim eintreten einer wirtschaftlichen Verschlechterung ist der Wiederkauf bis ein Jahr nach Fertigstellung möglich.
Nach allen bekannten Äußerungen wird der Senat so argumentieren. Es steht aber so nicht im Vertrag. Statt "bis" heißt es dort "innerhalb xxx nach Fertigstellung". Und auch systematisch ergibt das Sinn, weil man die Wiederkaufsoptionen zu verschiedenen Zeitpunkten voneinander abgrenzen wollte. Es kann natürlich sein, dass noch weitere Hintergründe aus den damaligen Verhandlungen ans Licht kommen, die die Klausel in einem anderen Licht erscheinen lassen. Warten wir es ab. Auf jeden Fall ist dies kein Selbstläufer für den Senat und ich bin ehrlich gesagt sehr überrascht über den öffentlich verbreiteten Optimismus.