Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg:
„Damit kann die Stadt Hamburg nun ihr kaufvertraglich gesichertes Wiederkaufsrecht sowie die Übernahme aller Planungs- und Bauverträge geltend machen. Die Stadt wird ihre Rechte auch im Insolvenzverfahren sichern und nach Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters umgehend mit diesem in Kontakt treten.“
Ich verstehe nicht ganz, wie Frau Pein darauf kommt, dass Wiederkaufsrecht nun ausüben zu können. Sofern sie sich auf die Regelung in 19.1.3 des Kaufvertrags bezieht, ist anzumerken, dass der Wortlaut der Regelung ein Wiederkaufsrecht im Insolvenzfall erst nach der Fertigstellung vorsieht. Wie sonst soll man die folgende Passage verstehen:
"Eintritt einer Wirtschaftliche Verschlechterung des Käufers gemäß § 10.7 innerhalb (geschwärzt) nach Fertigstellung."
Weitere Wiederkaufsrechte, die der Vertrag vorsieht, kommen meiner Auffassung nach nicht in Betracht, zumal der 19.1.5. des Vertrags sie auch als abschließend bezeichnet.
Selbst wenn die Wiederkaufsvoraussetzungen jetzt vorliegen, lässt sich dieses Recht nach § 19.2.1 des Vertrags nur innerhalb von 9 Monaten ausüben. Das mag erstmal nach einem langen Zeitraum klingen, aber wenn man bedenkt, dass mittlerweile fast seit einem Vierteljahr nichts im Hinblick auf dieses Projekt passiert ist, wirken 9 Monate nicht großzügig.
Nun haben wir doch den Fall dass die Stadt den Rohbau für lau bekommt und einem anderen Investor sehr, sehr günstig verkaufen kann. Gut möglich dass es genau das ist, worauf Kühne o.ä. gewartet haben.
Ich finde das ist ein gutes Zeichen.
Den Rohbau gibt's nicht für lau, auch das regelt der Kaufvertrag. Der Wiederkaufspreis bemisst sich nach dem ursprünglichen Kaufpreis und einer Pauschalentschädigung für die baulichen Anlagen, abzüglich potentieller Vertragsstrafen und Aufwendungspauschalen.
Der Wiederkaufspreis dürfte also deutlich höher liegen, als der Weiterverkaufspreis, den die Stadt bei einer Veräußerung erzielen könnte, weil man diesen Wiederkaufspreis nicht 1 zu 1 wird weitergeben können. Darauf hat "MathiasM" in einem Beitrag #288 zutreffend hingewiesen.