^ Nee, kannste nicht vergleichen. Vorhaben im Fachplanungsrecht (umfasst alles, wofür Planfeststellungsbeschlüsse erforderlich sind - z.B. für Eisenbahnen, Flughäfen, Fernstraßen, Wasserstraßen, Energieleitungen, Atomkraftwerke...) folgen anderen Regeln. Die Wirkungen eines Planfestellungsbeschlusses entfallen, wenn nicht binnen zehn Jahren nach Unanfechtbarkeit mir der Umsetzung begonnen wurde; diese Frist kann noch 1x um 5 Jahre verlängert werden. Wurde innerhalb der Frist begonnen, sind Unterbrechnungen unbeachtlich. Ein Verlust des Baurechts durch Unterbrechung tritt also dort nicht ein.

Elbtower Baustopp - Diskussionsthread
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Aufgrund von "Mitnahmesetzungen" an der Bahntrasse gibt es nun neue Probleme. Erst wenn diese Setzungen ausgebessert wurden bzw alles stabilisiert darf der Turm weiter gebaut werden, wenn es denn mal dazu kommt.
Irgendwie bleibt auch nichts aus.
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Das Bauwerke, bspw. auch Brücken, sich setzen und bewegen ist normal und wird bei deren Planung berücksichtigt um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Ergo können Messungen durchgeführt werden um dieses zu beobachten. In diesem Fall 24/7, was aber keine Indikation über eine generelle Unsicherheit des Bauwerkes zulässt.
Dies kann Bestandteil der geplanten Sicherheiten bei einem Bauwerk sein und ist dann auch üblicher Bestandteil im Genehmigungsverfahren bzw. als zu erfüllende Auflage in der späteren Genehmigung. Das Schwellen-, Eingreif- und Alarmwerte für Setzungen, Verkantungen und Verwindungen festgelegt werden ist folglich normal. Ohne diese ist eine Überwachung, als Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen, sinnlos.
In diesem Fall wurde zwischen der DB InfraGO und der Elbtower Immobilien GmbH & Co. KG vor Baubeginn für einzelne relevante Bauwerke, bspw. eine Brücke, vertraglich vereinbart, dass der Verursacher für Kompensationsmaßnahmen an diesen Bauwerken aufkommen muss und DB InfraGO diese abnimmt. Im April 2024 wurde in Folge dessen ein Brückenlager getauscht.
Prinzipiell nimmt DB InfraGO bei allen Bauvorhaben in ihrer Nachbarschaft, wo sie später negative Folgen für ihre relevanten Bauwerke vermutet, gegenüber der Genehmigungsbehörde Stellung um sich vor solchen möglichen Vorkommnissen zu schützen. Dies ist, nicht nur beim Elbtower, gelebte übliche Praxis.
Hier wurden die Alarm- und Eingreifwerte so gesetzt, dass bei Überschreitungen eine Unterbrechung der Bauausführung (wohl bis zum 26.03.2026) ausgesprochen werden kann. Der Insolvenzverwalter hatte wohl im Zuge der Verkaufserhandlungen einen Antrag auf Weiterbau gestellt. Bis zum Jahresende soll wohl nun die Elbtower Immobilien GmbH & Co KG die Folgen der Verkantung (Alarmwert wurde überschritten) und Verwindung (Eingreifwert wurde überschritten) an der betroffenen Eisenbahnbrücke kompensieren lassen.
Herr Becken sagte: "Dies ist der Deutschen Bahn und dem Bauherrn des Elbtowers seit Beginn der Planung bekannt, dass das Bauwerk setzungsempfindlich ist." Und weiter: "Am Bauwerk Elbtower liegen keine Schäden vor."
All dies ist Herrn Becken bekannt, da die Verhandlungsfrist bis Ende April verlängert wurde. Es fehlen wohl noch ca. 180 Mio. EUR und ein Ankermieter damit er den Deal finalisiert kann (Q).
Punkte, warum Bauvorhaben aus nachvollziehbaren Gründen komplex und zeitintensiv werden können.