Günderodestraße ("Hellerhöfe")

  • Der Abriss der FAZ-Gebäude beiderseits der Hellerhofstraße für das Neubauvorhaben „Hellerhöfe“ ist Anlass, einen Blick zurückzuwerfen.


    Im September 1982 beschlossen die Stadtverordneten die Durchführung einer Vorbereitenden Untersuchung für den Erlass einer Sanierungssatzung nach § 136 BBauG. Das Untersuchungsgebiet umfasste den Baublock Frankenallee, Hellerhofstraße, Mainzer Landstraße und Günderodestraße, allerdings wurde dieser Beschluss erst zwei Jahre später, im September 1984 öffentlich bekannt gemacht.


    Das Städtebaurecht bestimmt, dass Sanierungsmaßnahmen der Behebung städtebaulicher Mißstände dienen sollen. „Diese liegen vor, wenn ein Gebiet nach seiner vorhandenen Bebauung oder nach seiner sonstigen Beschaffenheit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder an die Sicherheit der in ihm wohnenden oder arbeitenden Menschen nicht entspricht oder das Gebiet in der Erfüllung der Aufgaben erheblich beeinträchtigt ist, die ihm nach Lage und Funktion obliegen.


    Weitere zwei Jahre später, am 18.9.1986 wurde für das untersuchte Gebiet eine Sanierungssatzung beschlossen.


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    Ob und ggf. welche städtebaulichen Mißstände die Untersuchung festgestellt hat, wissen wir nicht, aber im Grunde unterschied sich die städtebauliche Situation dort faktisch nicht von der Situation im Gallus im Allgemeinen, mit Sicherheit gab es im Gallus Bereiche, die eine Sanierung nötiger gehabt hätten und wo ein öffentliches Interesse ohne Schwierigkeiten formuliert werden konnte. Das einzig Auffällige war, dass zwei Häuser in der Günderodestraße zimmerweise an eine große Zahl von spanischen und portugiesischen Arbeitsmigranten vermietet waren; das hätte mit den Mitteln des Bauordnungsrechts bewältigt werden können. Warum also ein Sanierungsgebiet dort und ausgerechnet zu dieser Zeit?


    Um diesen Vorgang einordnen und bewerten zu können, muss man auf die frühen 80er Jahre zurückschauen.


    Mit dem 3. Rundfunk-Urteil vom 16. Juni 1981 (dem so genannten FRAG-Urteil) ebnete das Bundesverfassungsgericht den Weg für den privaten Rundfunk. Die Länder passten daraufhin ihre Landesmediengesetze der neuen Rechtslage an und sofort nach der Wahl von Helmut Kohl zum Bundeskanzler, dem die Ermöglichung des Privatfernsehens eine Herzensangelegenheit war, begann die Deutsche Bundespost unter dem Postminister Schwarz-Schilling im Jahr 1982 mit dem Ausbau der Breitbandverkabelung.


    Am 1. Januar 1984 um 9:58 Uhr startete in Ludwigshafen am Rhein die Firma PKS des Medienunternehmers Leo Kirch (Programmgesellschaft für Kabel- und Satellitenfunk, Anfang 1985 in Sat1 umbenannt) im Kabelpilotprojekt Ludwigshafen das duale Rundfunksystem in Deutschland; Einzugsgebiet war die Vorderpfalz von Ludwigshafen bis Edenkoben; andere Pilotprojekte waren in München und Hamburg. Mit der PKS/Sat1 hatte die FAZ eine Kooperation mit ihrem neu geschaffenen Ressort Tele-F.A.Z./Stadtfernsehen vereinbart, ob sie an der PKS auch finanziell beteiligt war, wissen wir nicht, auf jeden Fall zeichnete die Tele-F.A.Z. für die Nachrichtenabteilung verantwortlich. 1990 tat sich die FAZ mit RTL zusammen und produzierte für deren hessisches Regionalmagazin den „Hessen-Report“. Außerdem bespielte die Tele-F.A.Z. Infoscreens im Frankfurter Stadtgebiet, an Haltestellen usw., und produzierte sog. Hotelfernsehen.


    Kurzum: die FAZ hatte große Pläne, u.a. war in Frankfurt die Etablierung eines Sendezentrums geplant. Schon ein Jahr nach dem Start des Stadtfernsehens, im Januar 1985, berichtete die FAZ – quasi in eigener Sache –, der Magistrat habe ihre Pläne gebilligt, an der Frankenallee, Ecke Hellerhofstraße ein 7-geschossiges Bürogebäude für 450 Beschäftigte zu bauen. All dass hatten sich die Eigentümer der FAZ natürlich nicht über Nacht ausgedacht, der Einstieg ins Privatfernsehen war ebenso lange vorher eingefädelt worden wie die baulichen Erweiterungspläne, die vermutlich intern schon länger mit dem Magistrat besprochen worden waren. Die FAZ schrieb, die Verhandlungen mit der Stadt hätten sich länger hingezogen, aber weniger wegen der Erweiterung an sich, sondern wegen der schrägen Brücke über die Hellerhofstraße, welche die Stadt eigentlich habe vermeiden wollen.


    Der vom Frankfurter Architekten Arthur Conrad Walter entworfene FAZ-Erweiterungsbau wurde 1988 bezogen. Aus der Vogelperspektive sah der Neubau irgendwie unvollständig aus, vielleicht wie ein erster Bauabschnitt; die Ergänzung der Rundung zur Günderodestraße hin, quasi zu einem Halbkreis um den Innenhof herum, erschien naheliegend, aber für eine solche Komplettierung bräuchte die FAZ den westlichen Blockrand entlang der Günderodestraße; ein Grundstück dort hatte sie schon, es diente ihr als Zufahrt zur Tiefgarage


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    © Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Schrägluftbilder 2022


    Nach dem 2. Weltkrieg hatte sich die Societäts-Druckerei in der Frankenallee 71 in dem 1905/06 von der Gummiwarenfabrik Louis Peter AG gebauten Industriegebäude eingerichtet und ihren gesamten Betrieb aus dem schwer beschädigten Stammsitz in der Gr. Eschenheimer Straße ins Gallus verlegt. Die Societäts-Druckerei gehörte merheitlich der Imprimatur GmbH, einer 1900 von den Gebrüdern Rudolf und Hermann Ullstein gegründeten Firma, deren wichtigste Beteiligung die Frankfurter Societäts-Druckerei war, der wiederum die von Leopold Sonnemann gegründete Frankfurter Zeitung gehörte. Im Zuge der vollständigen Übernahme aller Geschäftsanteile der Societäts-Druckerei wurde 1930 aus der GmbH die Imprimatur Stiftung.


    Die 1949 gegründete und seit dem 1.11.1949 erscheinende Frankfurter Allgemeine Zeitung, welche nicht die Nachfolge der Frankfurter Zeitung ist, sondern eine eigenständige Neugründung, gehörte einer GmbH gleichen Namens, deren Geschäftsanteile mehrheitlich der Allgemeinen Verlagsgesellschaft mbH gehörten. 1958 beteiligte sich die Frankfurter Societäts-Druckerei mit 26,3% der Geschäftsanteile an der Allgemeinen Verlagsgesellschaft mbH. Seit dem 1.10.1959 wurde auch die FAZ von der Societäts-Druckerei gedruckt.


    Ebenfalls im Jahr 1959 wurde die Allgemeine Verlagsgesellschaft in die FAZIT-Stiftung Gemeinnützige Verlagsgesellschaft mbH umgewandelt, die 1989 mit der Imprimatur-Stiftung fusionierte und als FAZIT-Stiftung fortgeführt wird.


    In den 1950er Jahren arrondierte die Societäts-Druckerei ihren Grundbesitz an der Hellerhof- und Mainzer Landstraße und errichtete um 1960 eine neue Druckerei und das Hochhaus Hellerhofstraße 2-4, wohin 1961/62 die FAZ ihre Redaktions- und Verlagsräume verlegte, die sich bis dahin in dem großen Geschäftshaus Börsenstraße 2-4 befunden hatten.


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    Luftbild 1959, gemeinfrei


    Als die FAZ begann, über einen Einstieg in den Privatrundfunk und die dafür notwendigen baulichen Erweiterungen nachzudenken, gab es an der Frankenallee, zwischen Hellerhof und Günderodestraße noch drei Wohngebäude (95-99), in der Günderodestraße waren noch drei von neun vormaligen Wohnhäusern bewohnt, die übrigen waren Bürobauten gewichen oder standen leer, ein Bauplatz war nicht wieder aufgebaut oder nach dem Krieg abgerissen worden. Der Bauplatz für den Erweiterungsbau selbst, war schon freigelegt. Warum also ausgerechnet dort ein Sanierungsgebiet?


    wird fortgesetzt

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  • Günderodestraße ("Hellerhöfe") - Fortsetzung

    Auch wenn die Stadt keine grundlegenden Bedenken gegen den Erweiterungsbau an der Frankenallee/Hellerhofstraße hatte, es gab ein Problem: durch die großflächige Ausweitung der Büronutzung würde der Baublock, der bislang ein Mischgebiet mit großen Wohnanteilen war, als Kerngebiet einzustufen sein, denn zusammen mit den bestehenden Bürogebäuden an der Mainzer Landstraße aus den 60er und 70er Jahren würde der weitaus überwiegende Teil der Grundstücke gewerblich genutzt werden. Entlang der Günderodestraße und an der Frankenallee gab es aber noch besagte Wohngebäude, die dort künftig nicht mehr zulässig wären, der planungsrechtliche Trennungsgrundsatz gebot die Aufgabe der Wohnnutzung, wenn der Block durch einen großen Erweiterungsbau der FAZ vom Mischgebiet zum Kerngebiet würde.


    In einem Kerngebiet nach § 7 BauNVO sind Wohnungen regulär nicht zulässig, ausnahmsweise nur, wenn sie ausdrücklich zugelassen werden. Das würde zwar ihren Bestand sichern, aber würde sich die FAZ später noch weiter ausbreiten wollen, wären ihr die Wohnungen im Wege. Deshalb entschied die Stadt, ein Sanierungsgebiet auszuweisen, um die Wohnnutzung mit öffentlichem Geld aus den Fördertöpfen der Städtebauförderung sozialverträglich zu beenden; dann könnte der gesamte Block als Kerngebiet ohne die „störenden“ Wohnungen ausgewiesen werden – eine für die FAZ sehr nützliche Entscheidung.


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    © Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, 08/2023, die abzureißenden Häuser sind gelb markiert


    Die im September 1986 bekannt gemachte Sanierungssatzung brachte der FAZ aber noch kein Baurecht für ihren Erweiterungsbau. Für die Gegend gab es bis dahin keinen qualifizierten Bebauungsplan, nur ein paar alte Fluchtlinienpläne aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg. Die Baugebietsordnung von 1938 wies die Gegend als Baugebiet Nr. 5 „Gemischtes Wohngebiet (Baugebiet C)“ aus, zu 4/10 in 4-geschossiger geschlossener Bauweise überbaubar; bis zu den Zerstörungen im 2. Weltkrieg gab es in dem Straßengeviert etwas über 200 Haushalte, ein bißchen Gewerbe, eine große Kohlenhandlung; in der Diktion von BBauG/BauGB wäre die Fläche als Mischgebiet (MI) gemäß § 6 BauNVO eingestuft worden.


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    © Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stadtkarte von 1936


    Im Zusammenhang mit dem Speer’schen City-Leitplan war im Oktober 1985 die Aufstellung des Bebauungsplans B 577 beschlossen worden, dessen Geltungsbereich vom Güterplatz bis zur Hufnagel- und Weilburger Straße, von der Frankenallee bis zu den Bahnanlagen südlich der Mainzer reichte, also weitgehend dem vormaligen Baugebiet Nr. 5 entsprach.


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    Amtsblatt Frankfurt a.M. 1985, 659


    Was darin für die fragliche Ecke im Einzelnen vorgesehen war, wissen wir nicht, denn der B 577 ist nie beschlossen worden. Da der City-Leitplan diesen Abschnitt der Mainzer Landstraße aber als Verdichtungsachse vorsah, dürfte ein Kerngebiet oder ein Mischgebiet vorgesehen gewesen sein. Der B 577 wurde auch sehr rasch offengelegt und die Trägerbeteiligung durchgeführt, was nach § 33 BBauG für die Erteilung einer Baugenehmigung für den FAZ-Erweiterungsbau ausreichte.


    Die Sanierungssatzung machte jedoch im Hinblick auf den Verbleib bzw. Nichtverbleib der Wohnnutzung eine Konkretisierung des öffentlichen Interesses und die planungsrechtliche Absicherung der Sanierungsziele notwendig. Im August 1987 wurde für das Sanierungsgebiet ein weiterer Bebauungsplan aufgelegt, der B 544; für die FAZ-Erweiterung wurde er nicht mehr benötigt, die war längst im Bau. Aus dem Umstand, dass nach der Offenlage des B 577 die Aufstellung eines B-Plans mit kleinerer Nummer beschlossen wurde, und aus der Datierung der übrigen B-Pläne von B 540 bis B 549, können wir schließen, dass seine Aufstellung eigentlich schon bei Bekanntmachung der Vorbereitenden Untersuchung im Jahr 1984 vorgesehen war; warum es dazu nicht kam, wissen wir nicht, vielleicht hatte es mit der Aufnahme in ein Förderprogramm nach dem Städtebauförderungsgesetz zu tun.


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    Amtsblatt Frankfurt a.M. 1987, 583


    Das Vorgehen des Magistrats war durchaus bemerkenswert: erst durch die Ausweisung eines Kerngebiets ohne ausnahmsweise Wohnnutzung im B 544 wurde die historisch gewachsene, schon lange nebeneinander bestehende Mischung von Wohnen und Gewerbe rechtlich unvereinbar mit dem Trennungsgebot, d.h. der B 544 schuf planungsrechtlich überhaupt erst denjenigen städtebaulichen Mißstand, der sodann mit den Werkzeugen des Sanierungsrechts wieder beseitigt werden sollte. Irgendwie falsch herum: nach Erlass der Sanierungssatzung wurde rechtlich der Mißstand überhaupt erst geschaffen, der vor Erlass der Satzung hätte vorliegen müssen – es liegt auf der Hand, dass dies nicht dem Sinn und Zweck der Städtebauförderung entsprach. Es ist gut vorstellbar, dass die Geldgeber im Bonner Bundesbauministerium Probleme mit diesem Sanierungsverfahren hatten, weil doch im Kern das Städtebaurecht und die Fördermittel fehlgebraucht würden. Zwar kann auch der Abriss von Bausubstanz unter den Begriff der Sanierung fallen, aber im konkreten Fall ein öffentliches Interesse zu erkennen, dürfte schwer gefallen sein. Zum einen war der Abriss von Wohnungen ohnehin ein heikles Thema, zum anderen gab es im Gallus und anderswo sicher genügend Bereiche, in denen das öffentliche Interesse an einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme unmittelbar ins Auge fiel.


    Der CDU-geführte Magistrat brachte also die „Sanierung“ auf den Weg und machte mit dem Personal des Sozialdienstes für Sanierungen die Wohnungen frei und steckte viel Geld in den Sozialplan - für die Betroffenenberatung, Umzugs- und Umzugsfolgekosten, Ersatzwohnungen. Sanierung hieß ferner: Genehmigungsvorbehalt für Grundstücksverkäufe und Mietverträge, ein Vorkaufsrecht für die Stadt. Natürlich erweckte die offenkundige Privatnützigkeit des Sanierungsverfahrens den Argwohn der Öffentlichkeit, aber irgendwie lief das Verfahren gewissermaßen unter dem Radar der öffentlichen Wahrnehmung. SPD und die Grünen haben zwar die Gefälligkeit für die FAZ kritisiert - wir dürfen durchaus annehmen, dass es auch genau das sein sollte – aber der Protest war weitem nicht so laut wie noch ein paar Jahre vorher im Westend, schließlich wurden soziale Härten über den Sozialplan abgefedert, aber der Hauptgrund dürfte gewesen sein, dass das Verfahren abgebrochen wurde, bevor die weitgehend leerstehenden Gebäude abgerissen wurden.


    Der Ausflug der FAZ in die Welt des Privatfernsehens war nämlich nur von kurzer Dauer und extrem teuer. Im Juni 1993 berichtete der SPIEGEL, die Kooperation der FAZ mit RTL würde beendet, das Ressort Tele-F.A.Z. eingestellt. Offenbar hatte die FAZ auch bauliche Erweiterungen auf Eis gelegt. Die Stadt quittierte dies mit der Einstellung des Sanierungsverfahrens. Im Sommer 1993 wurde der damalige Planungsdezernent Dr. Martin Wentz mit den Worten zitiert, es werde nicht mehr daran festgehalten, das Sanierungsgebiet zu einem rein gewerblichen Gebiet zu machen. Nun sei ein Kerngebiet vorgesehen, in dem auch Wohnnutzung zulässig sein soll. Es solle die Wohnnutzung wieder ermöglicht werden, wer sein Wohnhaus erhalten wolle, könne dies tun. Am 16.12.1993 beschlossen die Stadtverordneten mit rot/grüner Mehrheit, die Aufhebung der Sanierungssatzung (Amtsblatt 1994, 201). Das ist den Stadtverordneten sicher nicht schwergefallen: der Bund hatte nach dem Fall der Mauer die Städtebauförderung in Westdeutschland eingefroren und alle Mittel in die neuen Bundesländer geleitet. Sanierungsverfahren in der alten Bundesrepublik wurden praktisch nicht mehr mit Bundesmitteln gefördert, es durften nur noch rechtsverbindlich eingegangene Verpflichtungen erfüllt werden; Stadt und Land wollten den Ausfall der Bundesmittel nicht kompensieren, zumal der Abbruch von Wohnungen im Gegensatz zu den Zielen des Wohnungsbauerleichterungsgesetzes von 1990 stand.


    Tatsächlich wurden in den Folgejahren die mit Sozialplanmitteln freigemachten Wohnungen sämtlich neu vermietet - ein Flop auf ganzer Linie. Der FAZ soll der Ausflug ins neue Medienzeitalter zusammen mit Fehlinvestitionen in den neuen Ländern laut SPIEGEL bis 1993 Verluste von 30 Mio DM eingebracht haben, die Stadt soll für das Sanierungsverfahren 6 Mio DM aufgewendet haben. Viele Jahre später ist das Planverfahren B-544 sang- und klanglos eingestellt worden.


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    Amtsblatt Frankfurt a.M. 1999, 932 f.


    Die FAZ spricht über dieses Kapitel anscheinend nicht gern, die FAZ-bezogenen Artikel in Wikipedia erwähnen die Tele-FAZ ebenso wenig wie die offiziellen Webseiten von FAZ und FAZIT-Stiftung, auch sonst ist die Quellenlage eher spärlich. TAZ und SPIEGEL notierten nur kurz das Ende der Tele-FAZ; vorher gab es ein paar Berichte über das unterirdische journalistische Niveau der FAZ-Produktionen.


    Die Gegend kümmerte weiter vor sich hin, ohne Sanierung und ohne B-Plan. Der B-Plan 928 für die Hellerhöfe knüpft wieder an die alten Fluchtlinienpläne von vor 110 Jahren an. Mit dem Vorhaben „Hellerhöfe“ wird ein neuer Versuch unternommen, die Gegend zu neuer Blüte zu erwecken.

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